Hartz IV:414 Euro zum Leben

Ungefähr fünf Euro mehr für Alleinstehende, zehn mehr für Ehepaare - auch 2018 sollen die Regelsätze für die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt steigen. Um wie viel genau, das entscheidet sich in den kommenden Wochen.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Das Bundesfinanzministerium kalkuliert mit einem weiteren Anstieg der Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger um fünf Euro im Jahr 2018. Das geht aus dem Bericht zur Höhe des Existenzminimums in Deutschland hervor, den das Ministerium in dieser Woche an den Bundestag übermittelt hat. Er liegt der Süddeutschen Zeitung vor.

Die Beamten gehen vorbehaltlich der tatsächlichen Preis- und Lohnsteigerungen im kommenden Jahr davon aus, dass der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger im Jahr 2018 von 409 Euro (ab 2017) auf dann 414 Euro monatlich ansteigen könnte. Für Ehepaare betrüge die Leistung statt 736 Euro (ab 2017) dann 746 Euro monatlich. Die Sätze für Minderjährige stiegen etwas weniger an, für Kinder bis sechs Jahre um zwei Euro auf dann 239 Euro, für Kinder bis 14 Jahre um vier Euro auf 295 Euro und für Jugendliche bis 18 Jahre ebenfalls um vier Euro auf 315 Euro.

Der Mietzuschuss wird ebenfalls angehoben - vermutlich auf 7,06 Euro pro Quadratmeter

Die neuen Regelsätze basieren auf aktuellen Annahmen zur Entwicklung bestimmter Verbraucherpreise sowie der Nettolöhne in Deutschland. Die Prognosen werden im Lauf des Jahres 2017 mit der realen Inflation sowie Lohnabschlüssen abgeglichen. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte auf Nachfrage, dies geschehe "gewohnheitsmäßig im Herbst"; dann würden die neuen Regelsätze "auch verkündet".

Mit dem Geld müssen Sozialhilfeempfänger ihren Lebensunterhalt bestreiten, dazu gehören die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Hausrat sowie die persönlichen Bedürfnisse. Für Unterkunft sowie Heizkosten gibt es separate Zuschüsse. Für Alleinstehende werden Wohnungen bis 40 Quadratmeter Wohnfläche als angemessen angesehen, kinderlosen Ehepaaren stehen 60 Quadratmeter zu. Der Mietzuschuss an die Hauptmieter soll im Jahr 2018 auf 7,06 Euro pro Quadratmeter steigen, der Zuschuss zu den Heizkosten sich auf 53 Euro für Alleinstehende und auf 68 Euro für Ehepaare erhöhen.

Die Bundesregierung muss alle zwei Jahre den "Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums für Erwachsene und Kinder" vorlegen. Das Existenzminimum gilt zugleich als Mindestbedarf für Sozialhilfeempfänger.

Als Konsequenz aus dem aktuellen Bericht hat die große Koalition bereits Steuererleichterungen sowie die Anhebung von steuerlichen Freibeträgen und des Kindergeldes beschlossen. In den Jahren 2017 und 2018 soll der Grundfreibetrag pro Kopf um 168 Euro auf 8820 Euro steigen, 2018 um weitere 180 Euro auf 9000 Euro. Das Kindergeld steigt um zwei Euro pro Kind.

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