Hartz IV:Bitter, aber korrekt

160 Euro Kinderzuschlag für arme Familien sollen tatsächlich zuviel des Guten sein? Leider ja.

Von Constanze von Bullion

Bis vors Bundessozialgericht hat sich ein Vater von drei Kindern gekämpft, um Familien am Existenzminimum vor Benachteiligung zu schützen. Seine Familie bekam bis 2010 noch den Kinderzuschlag. Mit dieser Leistung will der Staat verhindern, dass Geringverdiener zu Hartz-IV-Empfängern werden, nur weil ein Kind kommt. Der Kinderzuschlag ist ein sinnvolles, aber sperriges Instrument, das Bedürftigkeit voraussetzt. Der Klägerfamilie wurde es nach einer Gesetzesänderung gestrichen: Sie sei nicht bedürftig. Schließlich beziehe die Mutter 300 Euro Elterngeld.

Nun kann man schon mal fragen, was eine fünfköpfige Familie sich eigentlich kaufen kann von 300 Euro Elterngeld. Oder von 160 Euro Kinderzuschlag. Kümmerliche Beträge sind das, an die sich jeder erinnern möge, der demnächst wieder den Kühlschrank überfüllt oder den Ferienkoffer nicht zukriegt.

Die Kluft zwischen der Mitte und unten wächst, und mit ihr die Streitlust vor Gericht. Das ist verständlich. Dennoch hat das Bundessozialgericht die Klage des Vaters zu Recht zurückgewiesen. Elterngeld soll Einkommensverluste wegen Kindern abfedern. Es ist also ein Einkommen vom Staat, das mit dem Kinderzuschlag verrechnet werden muss. Den Kinderzuschlag seinerseits gibt es nur, wenn so Hartz IV verhindert wird. In diesem Fall entfällt der Kinderzuschlag ganz. Das Urteil ist bitter für Arbeitslose, aber korrekt.

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