Hamburger Hafen:Bundesverwaltungsgericht stoppt Elbvertiefung

Ein Rückschlag für den Hamburger Hafen - ein erfolgreiches Etappenziel für die Gegner der Elbvertiefung: Das Bundesverwaltungsgericht gibt dem Eilantrag von Umweltschutzverbänden statt und stoppt das umstrittene milliardenschwere Bauvorhaben vorläufig.

Bundesverwaltungsgericht stoppt Elbvertiefung vorläufig

Durch die Elbvertiefung sollen Schiffe mit einem Tiefgang von 14,50 Metern den Hamburger Hafen erreichen können - doch das Bauvorhaben liegt nun auf Eis.

(Foto: dpa)

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ausbaggerung der Elbe zwischen Hamburg und Cuxhaven vorerst verboten. Damit wurde einem Eilantrag von Umweltschutzverbänden stattgegeben, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Abgesehen von Maßnahmen zur Ufersicherung darf vorerst nicht mit weiteren Arbeiten begonnen werden.

Der Beschluss bedeutet nach Angaben des Gerichts noch keine Vorentscheidung über den Ausgang des Hauptsacheverfahrens. Einen Termin dafür gebe es noch nicht, er sei auch noch nicht absehbar, sagte eine Gerichtssprecherin in Leipzig.

Die Klage wirft laut Gericht eine Vielzahl schwieriger tatsächlicher und rechtlicher Fragen auf, die erst im Hauptsacheverfahren verlässlich geklärt werden können. So heißt es in der Mitteilung des Gerichts weiter: "Unter diesen Umständen ist es trotz des öffentlichen Interesses an einem zügigen Baubeginn vordringlich, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern, die die Beeinträchtigung gewichtiger, auch unionsrechtlich geschützter Gemeinwohlbelange zur Folge haben könnten."

"Der Bürgermeister sollte sich überlegen, ob er bei dem Thema weiter mit dem Kopf durch die Wand will oder ob er nicht besser das Gespräch mit den Verbänden suchen will", sagte der Vorsitzende der Grünen-Bürgerschaftsfraktion, Jens Kerstan, in Richtung Erster Bürgermeister Olaf Scholz. Auch der SPD müsse klar sein, dass eine Hafenentwicklung nur im Einklang mit dem Naturschutz geschehen könne.

Der Gerichtsentscheid bekräftige, dass eine Elbvertiefung "eben mehr ist als nur eine Fahrrinnenanpassung", sagte Dora Heyenn, umweltpolitische Sprecherin der Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft. Die Linke werde die weitere Entwicklung sehr genau beobachten. Sie hoffe, dass es zu einer endgültigen Einstellung des Projektes Elbvertiefung komme.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Dietrich Wersich, sprach hingegen von einer "schlechten Nachricht für Hamburg". Es sei mehr als ärgerlich, dass es nun nicht den von Bürgermeister Scholz angekündigten schnellen Ausbau gebe. "Stattdessen entscheiden wieder mal Gerichte über für Deutschland und Hamburg existenziell wichtige Infrastrukturmaßnahmen", sagte Wersich weiter. Die Fahrrinnenanpassung sei für Wohlstand und Arbeitsplätze in Hamburg dringend erforderlich ist, habe aber auch für ganz Deutschland im internationalen Wettbewerb eine hohe Bedeutung.

Ähnlich äußerte sich der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Thomas-Sönke Kluth: "Die Naturschutzverbände Bund und Nabu fügen Hamburg damit schweren Schaden zu", sagte er. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei ein "schwerer Rückschlag für die Unternehmen der Hamburger Hafenwirtschaft und ihre Beschäftigten". Er warf den Umweltverbänden "Wirtschaftsfeindlichkeit als Geschäftsmodell" vor.

Die Naturschutzreferentin des WWF Deutschland, Beatrice Claus betonte jedoch die Notwendigkeit des Baustopps für die Umwelt: "Der Gerichtsentscheid ist eine große Chance für den Naturschutz an der Elbe. (...) Es zeigt, dass europäisches Naturschutzrecht in Deutschland ernst genommen wird. Die erste große Hürde auf dem Weg zu einer lebendigen Tideelbe ist genommen." Der Vorsitzende des Nabu Hamburg, Alexander Porschke äußerte zudem: "Hafenkooperation muss an die Stelle eines Subventionswettlaufs der Nordseehäfen treten und die Elbtiefe kann nicht ausschließlich an den Interessen der Reeder orientiert werden."

Der Präses der Handelskammer Hamburg Fritz Horst Melsheimer sieht in der Entscheidung des Gerichts einen zeitlichen Rückschlag für die Hamburger Wirtschaft, "aber keineswegs eine Entscheidung gegen die Fahrrinnenanpassung." Diese Meinung teil auch der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete und Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Hansjörg Schmidt. In seinen Augen wäre für die wirtschaftliche Entwicklung des Hafens ein sofortiger Baubeginn deutlich von Vorteil gewesen.

Mit der Elbvertiefung soll sichergestellt werden, dass Schiffe mit einem Tiefgang von 14,50 Metern den Hamburger Hafen erreichen können. Bislang können nur Frachter mit einem Tiefgang von maximal 13,5 Metern den Fluss befahren.

Nach langem Zögern hatte Niedersachsen im April den Weg für das umstrittene Projekt freigemacht. Vor allem die Obstbauern im Alten Land hatten sich gegen die Vertiefung gewehrt, weil sie Probleme durch eine Versalzung der Wiesen befürchten.

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