Hamburg:Elbvertiefung verzögert sich

Ein Gericht rügt Verstöße gegen den Naturschutz. Die Planer müssen ihr Vorhaben nun noch einmal überarbeiten.

Von Thomas Hahn, Leipzig

Die Anpassung der Elbe an die Entwicklungen im Schiffsverkehr verzögert sich weiter. Die Planungen von Bund und Hafenstandort Hamburg zur Vertiefung des Flusses erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag für "rechtswidrig und nicht vollziehbar". Die Klage der Naturschutzverbände gegen den Ausbau wies das Gericht zwar in den "meisten und grundlegendsten Punkten" zurück, wie der Vorsitzende Richter Rüdiger Nolte erklärte. Aber das änderte nichts am Ergebnis: Die Baggerarbeiten, die Hamburgs Hafenwirtschaft seit zehn Jahren sehnlichst erwartet, können immer noch nicht beginnen.

Das Gericht ahndete mit seinem Urteil Verstöße gegen den Naturschutz. Die bisherigen Planungen würden den strengen Anforderungen für den Schierlings-Wasserfenchel nicht gerecht. Die Pflanze kommt nur an der Elbe vor und verträgt kein Salzwasser. Eine weitere Elbvertiefung würde aber bedeuten, dass das Meerwasser bei Flut weiter als bisher ins Landesinnere vordringt. Die Folgen dieser Veränderung für den Wasserfenchel haben die Planer aus Sicht des Gerichts unterschätzt. Und deren Versuch, eine ohnehin geplante Pflicht-Ausgleichsfläche für die Pflanze auf den ebenfalls vorgeschriebenen Ausgleich für die Elbvertiefung anzurechnen, ließ das Gericht nicht gelten.

Stadt und Bund sahen ihre Planungen trotzdem weitgehend bestätigt. Das Gericht verwarf wichtige Klagepunkte der Naturschützer. Es erklärte zum Beispiel die Berechnungen der Bundesanstalt für Wasserbau zu den Auswirkungen der Elbvertiefung auf Fließgeschwindigkeit und Wasserstände für "tragfähig". Die Umweltverbände hatten ein Gutachten vorgelegt, wonach diese zu optimistisch seien.

Auch mit ihrer Deutung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie hatten die Planer Erfolg. Die Richtlinie sieht ein Verschlechterungsverbot vor, für das unterschiedliche Kriterien herangezogen werden. Dass die Planer die Vorgaben in einer Einzelkategorie nicht einhalten, sei in Ordnung, entschied das Gericht. Denn in der übergeordneten Bewertungskategorie würden die Anforderungen erfüllt.

"Die Elbvertiefung wird kommen", sagte Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) und nannte das Urteil einen "ganz wichtigen Meilenstein für die Wirtschaftsnation Deutschland". Dass der Ausbau immer noch nicht beginnen kann, kam bei der Hafenwirtschaft allerdings nicht gut an. "Angesichts des harten Wettbewerbs zwischen Europas Häfen hätte ich mir ein Ergebnis gewünscht, das nicht weitere zeitliche Verzögerungen zur Folge hat", sagte Angela Titzrath, Vorstandsvorsitzende des Logistik-Unternehmens HHLA.

In einem Ergänzungsverfahren müssen Stadt und Bund nun sicherstellen, dass der Schierlings-Wasserfenchel ausreichend geschützt bleibt. Wie lange das dauert, ist unklar. Alexander Porschke vom Umweltverband Nabu Hamburg sagte: "Ausgleichsflächen für den Schierlings-Wasserfenchel zu finden, ist wirklich schwierig." Er nannte das Urteil von Leipzig einen "Erfolg für die Elbe".

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