Am Donnerstag soll Verteidigungsminister Guttenberg vor dem Kundus-Ausschuss aussagen. Doch seine Vernehmung wird immer mehr von parteitaktischen Winkelzügen überlagert.
Kann ein Angriff völkerrechtlich zulässig und dennoch militärisch unangemessen sein? Dieser Frage wird sich Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) stellen müssen, wenn er an diesem Donnerstag vor dem Kundus-Untersuchungsausschuss des Bundestags aussagen soll.
Guttenberg lehnte es ab, seinen Auftritt vor dem Ausschuss wegen der Trauerfeier für die vier getöteten Soldaten zu verschieben: Die deutsche Politik solle sich nicht von den Taliban beeinflussen lassen. Der Minister (rechts) beim Truppenbesuch. (© Foto: APN)
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In diese Zwickmühle hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe den Minister gebracht. Sie hat am Montag das Ermittlungsverfahren gegen den Bundeswehr-Oberst Georg Klein wegen des von ihm angeordneten Bombardements zweier entführter Tanklastwagen am 4. September vorigen Jahres in der Nähe der nordafghanischen Stadt Kundus eingestellt. Klein, so die Begründung, müsse straflos bleiben, weil der Angriff "völkerrechtlich zulässig" war.
Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung müsse Guttenberg seine 180-Grad-Wende in der Beurteilung des Luftschlags nun erst recht erklären, sagten am Dienstag der SPD-Verteidigungsexperte Hans-Peter Bartels und sein Grünen-Kollege Omid Nouripour. Kurz nach seinem Amtsantritt hatte Guttenberg Anfang November den Angriff nicht nur als militärisch angemessen, sondern sogar als unvermeidlich bewertet.
Einen Monat später nahm Guttenberg dieses Urteil zurück und nannte den Luftschlag nun "militärisch nicht angemessen". Zur Begründung sagte er, dass ihm bei seiner ersten Beurteilung wichtige Dokumente nicht vorgelegen hätten. Für dieses angebliche Informationsdefizit machte der Minister den damaligen Staatssekretär Peter Wichert und den Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan verantwortlich. Beide wurden entlassen.
Worauf sich die widersprüchlichen Einschätzungen des Ministers tatsächlich gründeten, will die Opposition im Untersuchungsausschuss klären. "Aus der Aktenlage ergibt sich das nicht", meinte Bartels am Dienstag. Die Entscheidung der Bundesanwaltschaft sei vielmehr ein weiterer Hinweis darauf, "wie beliebig die Bewertungen des Ministers waren".
Von einer Beendigung der Ausschussarbeit nach der Aussage Guttenbergs, wie sie nun von der Union vorgeschlagen wird, will die Opposition nichts wissen. "Grotesk" nannte Bartels die Aussage des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Andreas Schockenhoff, der Untersuchungsgegenstand sei "erschöpft erörtert". Es gehe im Ausschuss nicht um die Schuldhaftigkeit von Kleins Verhalten, sondern um die Kommunikationspannen in der Regierung und in der Bundeswehrführung, sagte Bartels.
Der Grüne Nouripour meinte, der Ausschuss habe den klaren Auftrag, strukturelle Mängel aufzudecken und Vorschläge für ihre Behebung zu machen. Das könne er nicht leisten, wenn er jetzt die Arbeit einstellen würde. Der Linke Paul Schäfer erklärte, mit der Entscheidung der Bundesanwaltschaft sei keine der Fragen nach politischer Verantwortung oder nach Verletzung der Einsatzregeln beantwortet.
Das sieht man auch beim Koalitionspartner FDP so, wenngleich man sich dort mit öffentlichen Äußerungen bedeckt hält. Mit tiefschürfenden neuen Erkenntnissen rechnen allerdings auch die Liberalen nicht.
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Russland unter Putin
Nein, ich habe nicht gelogen.
Ich frage mich allerdings, warum Sie so heftig und fast schon etwas neurotisch-gereizt reagieren?
Wenn morgen der Verteidigungsminister Guttenberg seine Aussage, dass der Bombenangriff unangemessen war, vor dem Kundus-Ausschuss verteidigt und begründet könnte das die Ermittlungen wieder neu einleiten.
Dass die Bundesanwaltschaft ihre Ermittlungen einstellte, dürfte auch nicht so einfach durchgehen.
Sowohl die Juristenorganisation Ialana als auch die im Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte zusammengeschlossenen Anwälte können die Einmstellung des Verfahrens nicht nachvollziehen und raten den Anwälten der zivilen Opfer des Luftangriffs vom 4. September 2009 in Kundus zur Einleitung eines Klageerzwingungsverfahrens.
Warten wirs ab.
...am Ende bleibt Guttenberg eh in "Amt und Würden", die Gerichtsshoweinlagen kosten dem Steuerzahler nur nen Haufen Geld...und dass Politiker oft genug mit Worten herumeiern bzw. nen Haufen Müll erzählen, das ist eh nix neues!
Kann der froh sein, dass er kein katholischer Priester ist. Sonst würde die detektivische SZ hier ruckzuck mit 6 eidesstattlichen Erklärungen Tatsachen schaffen und den Minister in den wilden Kaukasus schießen.
Das geht. Es ist durchaus möglich. Nehmen wir an, er hätte Granatfeuer befohlen, Mörser. Wäre militärisch vielleicht angemessener, und so werden sich noch andre Sprüche finden, mit denen der Herr baron das an sich abgleiten läßt. Was fehlt, ist die Aufarbeitung der Sachlage:
-wieo wurde im vanHeist-bericht erzählt, der Bomber sei schon weit früher ngefordert worden, welchen Sinn macht es, einen zurückgelassenen Dingo zu bombardieren als ihn abzuschleppen? Welchen Einsatzbefehl hatten die Flugzeugbesatzungen? Es geht schlicht um die Frage, wieso der Einsatz, der zum Bombenabwurf in der nacht führte, schon am Morgen des 3.9. begann. Wioeso Tank-LKW ohne Begleitschutz da rumjuckeln. Wieso die leute des TF47 nicht alle namentlich benannt sind usw.
Es geht um die Aufdeckung des Riesenschmarrens, der uns da zur Deckung des Massenmords erzählt wird.
Paging