Provokation mit losen Reden: Wie Verteidigungsminister zu Guttenberg bewirkt, dass Oberst Klein ein Fall für den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wird.
Natürlich ist Afghanistan kein rechtsfreier Raum. Natürlich dürfen deutsche Soldaten dort nicht tun, was sie wollen. Gleichwohl hat aber nicht nur der Verteidigungsminister ein merkwürdiges Gefühl, wenn das Handeln der Soldaten an Hand eines Gesetzbuches geprüft würde, das üblicherweise für Ladendiebe, Anlagebetrüger und S-Bahn-Schläger gilt. Das allgemeine Strafgesetzbuch ist kein Gesetzbuch, mit dem sich Militäraktionen juristisch gut qualifizieren lassen.
Seit einigen Tagen Verteidigungsminister: Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) (© Foto: dpa)
Anzeige
Das Gefühl der Unangemessenheit des allgemeinen Strafrechts gepaart mit rechtlicher Unkenntnis hat Militärs zu dem Satz verleitet, dass ein Strafverfahren gegen Oberst Klein für die Bundeswehr "katastrophale Folgen" hätte. Ex-Minister Jung meinte in seiner Abschiedsrede, Soldaten im Ausland dürften nicht mit Ermittlungen konfrontiert werden.
Es wäre eine Katastrophe, wenn nicht untersucht würde
Sein Nachfolger Guttenberg versuchte soeben, das Strafrecht mit einer juristischen Vokabel wegzuschieben: Das von Oberst Klein befohlene Bombardement sei "angemessen", also verhältnismäßig gewesen. Diese Wertung ist unangemessen, weil es Sache der Justiz ist, das zu prüfen. Sie liegt, wo sie hingehört: auf dem Tisch des Generalbundesanwalts.
Es ist keine Katastrophe, wenn ermittelt wird; es wäre eine Katastrophe für den Ruf der Bundeswehr und das deutsche Ansehen, wenn die von Oberst Klein befohlene Bombardierung, die bis zu 142 Zivilisten getötet hat, strafrechtlich nicht untersucht würde. Prüfungsmaßstab sind aber nicht - das Unbehagen darüber ist berechtigt - die Paragraphen des allgemeinen Strafgesetzbuchs von 1871, sondern die vierzehn Paragraphen des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs von 2002.
Es gehört zu den fundamentalsten und zugleich unbekanntesten deutschen Gesetzen. Es hat sich ins allgemeine Bewusstsein noch nicht eingeprägt - ist aber genau für diese afghanischen Konstellationen gemacht: Es beschreibt und bestraft kriminelle Verhaltensweisen in bewaffneten Konflikten.
Zuständig für die Verfolgung ist der Generalbundesanwalt in Karlsruhe. Diese Rechtslage ist so eindeutig, dass man sich wundert, wie lange die Staatsanwaltschaft in Dresden gebraucht hat, um die Akten nach Karlsruhe abzugeben. Es gibt wohl, in Dresden wie Karlsruhe, einen Annäherungsvermeidungskonflikt, also eine gewisse Scheu vor dem Völkerstrafgesetzbuch.
Das, was Guttenberg nicht zusteht
So klar die Zuständigkeit, so unklar ist die Bewertung des Sachverhalts: Zu prüfen ist Paragraph 11 des Völkerstrafgesetzbuchs, überschrieben mit "Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung".
Die Scheu vor dem Völkerstrafgesetz rührt wohl auch her von dieser Benennung der Paragraphen; sie alle sind mit "Kriegsverbrechen" überschrieben, obwohl die Strafvorschriften selbst von "Krieg" gar nicht mehr reden, sondern vom "bewaffneten Konflikt".
Im Fall Oberst Klein ist Paragraph 11 Absatz 1 Nummer 3 zu prüfen: Wer "mit militärischen Mitteln einen Angriff durchführt und dabei als sicher erwartet, dass der Angriff die Tötung oder Verletzung von Zivilpersonen in einem Ausmaß verursachen wird, das außer Verhältnis zu dem insgesamt erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil steht", wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft; wenn Menschen getötet werden, nicht unter fünf Jahren.
Oberst Kleins Strafbarkeit dürfte aber daran scheitern, dass nicht nachzuweisen ist, dass er das Missverhältnis (von zivilen Opfern im Vergleich zum militärischen Vorteil) "sicher erwartet" hat. Es steht Minister Guttenberg aber nicht an, diese juristische Prüfung vorwegzunehmen und einen Persilschein auszustellen. Das kann er nicht - und das ist auch gefährlich.
Der Verteidigungsminister beschwört mit seinen losen Reden herauf, dass Oberst Klein ein Fall für den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wird. Der wird nämlich dann tätig, wenn die zunächst zur Strafverfolgung berufenen Nationalstaaaten "unwilling or unable" zur Strafverfolgung sind.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
- Guttenberg "Wir brauchen Rechtssicherheit für unsere Soldaten" 06.11.2009
- Fall Oberst Klein Schwierige Aufklärung 07.11.2009
- Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan SPD attackiert Guttenberg 07.11.2009
- Afghanistan: Nato-General Piloten schlugen Drohgeste vor 06.11.2009
- Politik kompakt Bessere Ausrüstung für Afghanistan-Truppe 08.05.2010
- Kotenew und Murphy laden zum Empfang Finale in der Russendisko 06.05.2010
- Politik kompakt Gabriel: "Merkel hat die Deutschen belogen" 28.04.2010
(SZ vom 9. November 2009/odg)
Protest gegen dritte Startbahn
und keine Öl - Pipeline.
@ dylan51 10.11.2009 12:55:04
Also immer sich genau an die Fakten und auch an die verwendeten Begriffe halten.
Sonst wird's ja erst zu "Polemik" und "Wischiwaschi"....
Soviel also auch noch dann dazu.......
selbstaendig
dylan51 am 09.11.2009 um 18:48:28 Uhr : adoul:
Schon mal was von Pipelines gehört?
"Und im Übrigen, Öl gibt auf dem Markt."
Der Strom kommt aus der Steckdose.
Die Erde ist eine Scheibe.
....................................................................
Sehr informativ ja alles, diese neuen Erkenntnisse aus der Schatztruhe von dylan51, trotzdem wäre Öl immer noch billiger auf dem Weltmarkt zu bekommen als mit einem Krieg, das können Sie ja auch alles noch nachrechnen, wenn Sie es nur wollten oder es können.
Das war schon im Falle des Irak so gewesen, denn die Behauptung, dieser Krieg wurde ums Öl geführt, die ließ sich durch Nachrechnen nicht belegen.
Vielleicht etwas weniger reine Polemik nur und etwas mehr rechnen und mit harten Fakten belegen, das wäre auch hier wesentlich angebrachter.
selbstaendig
(2. Versuch)
hat es schon vorher gewußt: beim Thema Afghanistan geht es auch um eine Pipeline, die rd. 400 km auf pakistanischem Gebiet und rd. 800 km auf afghanischem Gebiet verlaufen soll. Dick drin in dem Deal ist, wie der Name schon sagt, Dick Cheney, der Strippenzieher von George Dabblju Bush. Nähere Informationen:
Wikipedia: Turkmenistan-Afghanistan-Pakistan-Pipeline
Es ehrt mich, daß so viel Energie darauf verwendet wird, mich zu diskreditieren, vor allem, wenn dabei auf Vokabel wie Polemik zurückgegriffen wird, bedeutet das doch ursprünglich literarisch-wissenschaftlicher Streit und ist nur durch eine Wischiwaschi-Verwendung wie im vorliegenden Fall zu einem negativen Begriff verkommen.
Bitte beachten Sie unsere netiquette und unsere AGB
Schon mal was von Pipelines gehört?
"Und im Übrigen, Öl gibt auf dem Markt."
Der Strom kommt aus der Steckdose.
Die Erde ist eine Scheibe.
Paging