Ein Kommentar von Susanne Höll

Verteidigungsminister Guttenberg wird wegen der Entlassung eines kritischen Generals angegriffen. Doch für seine politische Zukunft dürfte ein anderer Fall entscheidender sein.

Vielleicht wäre Karl-Theodor zu Guttenberg gut beraten gewesen, den Brigadegeneral Henning Hars erst mal auf eine andere Stelle zu versetzen, statt ihn gleich in den Ruhestand zu schicken.

Guttenberg, dpa

Die Kritik an Karl-Theodor zu Guttenberg wegen der Personalie Hars ist vielleicht nicht berechtigt - Mitleid mit dem Verteidigungsminister aber auch nicht. (© Foto: dpa)

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Dann hätte er sich eine neuerliche Diskussion darüber erspart, ob er Manns genug ist, in seinem Stab und in der Truppe auch jene zu dulden, die in militärischen und personalpolitischen Fragen anders denken als der sich schneidig gebärdende Minister.

Wer die Quasi-Entlassung verlässlich bewerten will, muss den Text jenes Schreibens kennen, das der General vergangenes Jahr in das Verteidigungsministerium geschickt hat. Sollte er tatsächlich dem Minister mehr oder minder deutlich Fehlverhalten attestiert und ihm in klaren Worten einen Rückzug vom Amt nahegelegt haben, wäre eine Trennung gerechtfertigt.

Kein Mitleid mit Guttenberg

Jeder führende Angestellte einer Schraubenfabrik, jede Oberärztin einer Klinik müsste bei vergleichbarem Umgang mit Vorgesetzten damit rechnen, dass ein solches Verhalten zu personellen Konsequenzen führt. Mitleid mit Guttenberg, auf den nun viele einprügeln, ist nicht angebracht, auch wenn sich seine Entscheidung im Nachhinein als geboten herausstellen sollte.

Der Minister hat sich selber mit seinem Hin und Her in der Affäre um die Bombardierung des Tanklastzuges in Kundus und der ursprünglich äußerst fragwürdig begründeten Entlassung von Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan in zweifelhaften Ruf gebracht.

Über die politische Zukunft Guttenbergs entscheidet nicht die Personalie Hars. Vielleicht aber der Fall Schneiderhan. Und der ehemalige Generalinspekteur wird jetzt reden - am Donnerstag im Untersuchungsausschuss des Bundestages.

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(SZ vom 15.03.2010)