Im größten Massenklageverfahren seiner Geschichte wird das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung mit Spannung erwartet - aller Voraussicht nach werden die 35.000 Kläger zumindest teilweise Erfolg haben.
Im größten Massenklageverfahren seiner Geschichte verkündet das Bundesverfassungsgericht an diesem Dienstag sein Urteil. Der Erste Senat entscheidet, ob die Speicherung der Telefon- und Handyverbindungsdaten aller Bürger für sechs Monate ohne jeden Verdacht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Aller Voraussicht nach werden die 35.000 Kläger zumindest teilweise Erfolg haben. Es wird erwartet, dass die Richter die Nutzung der Daten allenfalls in engen Grenzen erlauben.
Gefährlicher Vorrat: "Verbindungsdaten können aussagekräftiger als Inhaltsdaten sein, nicht zuletzt deshalb, weil sie automatisiert analysierbar sind", heißt es in einer Stellungnahme des Chaos Computer Clubs. (© Foto: AP)
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Das Gericht hat bereits im Jahr 2008 in zwei einstweiligen Anordnungen die Verpflichtung der Telekommunikationsdienstleister zur Speicherung zwar gebilligt, für den Abruf der Daten aber strenge Beschränkungen angeordnet. Die Verbindungsdaten dürfen deshalb vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Abwehr dringender Gefahren für Leib und Leben genutzt werden; für Nachrichtendienste gelten ebenfalls enge Vorgaben.
Weil auch in der Anhörung vergangenen Dezember - über etwa 60 Fälle wurde in Karlsruhe exemplarisch verhandelt - einige Verfassungsrichter ihre Skepsis deutlich zeigten, wird erwartet, dass sich die Grundtendenz der Eilbeschlüsse auch im Urteil widerspiegelt. Damit würde ein zentrales Instrument zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus eingeschränkt. Zwar sind von der Datensammlung, mit der eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt worden war, nur die Telekommunikationsverbindungsdaten, nicht aber die Inhalte von Gesprächen oder Mails betroffen. Aus Sicht von Experten lassen sich aber aus den Informationen - wer hat wann und wo mit wem wie lange telefoniert oder Mails ausgetauscht - private Beziehungen oder auch die Bildung sozialer und politischer Gruppierungen ablesen, und zwar effizienter als aus abgehörten Gesprächen.
Handys als Ortungswanzen
"Verbindungsdaten können aussagekräftiger als Inhaltsdaten sein, nicht zuletzt deshalb, weil sie automatisiert analysierbar sind", heißt es in einer Stellungnahme des Chaos Computer Clubs (CCC), dessen Sprecherin Constanze Kurz als Sachverständige in der Anhörung aufgetreten war. Zudem könnten die 110 Millionen Handys in Deutschland bald bis auf wenige Meter genau geortet werden und würden damit - weil auch ihre Standortdaten gespeichert werden - automatisch zu Ortungswanzen.
Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, der am Dienstag zum letzten Mal vor seinem Ausscheiden ein Urteil verkünden wird, fragte zudem, wie sicher die Daten bei den privaten Providern seien. Laut CCC lassen sich große Datenmengen leicht schmuggeln: Die Verbindungsdaten sämtlicher Festnetzteilnehmer in Deutschland über mehrere Tage hinweg passten auf eine Speicherkarte von der Größe eines Fingernagels.
Konflikt um Kompetenzen
Weil die Speicherpflicht im Grundsatz EU-rechtlich vorgegeben ist - mit Fristen von sechs Monaten bis zwei Jahren -, würden die Richter einen Konflikt um ihre Kompetenzen heraufbeschwören, wenn sie das Gesetz komplett für grundgesetzwidrig erklärten. Allerdings könnte ihr Urteil die Meinungsbildung in Brüssel beeinflussen: Viviane Reding, Vizepräsidentin der EU-Kommission, will laut Spiegel bis Jahresende die EU-Richtlinie überprüfen, denn "die Vorratsdatenspeicherung kann jedermanns Grundrecht auf Privatsphäre einschränken".
Auch für weitere Erfassungspläne könnte die Entscheidung relevant sein - etwa für die derzeit diskutierte Speicherung von Fluggastdaten, wie eine Vertreterin von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Dezember angemerkt hatte.
Zoff im Bundesgerichtshof: Eine Personalie führt zu heftigen Verwerfungen – die Akte Karlsruhe. Seite Drei Jetzt lesen ...
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(SZ vom 02.03.2010/juwe)
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Politiker und ihre Pannen
Die neoliberale SPD Bande hat maßgeblich die Bürgerüberwachung gestaltet und eingeführt.
Otto Schily und Dieter Wiefelspütz (SPD) waren die treibende Kraft innerhalb der SPD die die Bürgerüberwachungsgesetzte konstruiert haben.
Wieder ein Gesetzt und wieder ein Murks das vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird.
Der neue Superkriminelle ist nicht mehr der Terrorist mit Turban um den Kopf sondern der Jene der jährlich 1.000.000 und mehr in Steueroasen transferiert. Deswegen sollten die Bürgerüberwachungsgesetzte ausschließlich bei den Steuerkriminellen zur Anwendung kommen
Das Volk würde sehr schnell solche Gesetzte zu schätzten wissen.
In der Regel findet einer von Hundert den Gang zum Anwalt in solchen Dingen. Da kann man sich bei 35.000 Klagen ausrechnen, wie viele ein wirkliches Problem mit solchen Verfassungsbrüchen haben. Soviel zur Demokratie!
"Das Gericht wird dem Gesetz zumindest im kleinen zustimmen" Das ist das Problem, denn es kein "im Kleinen" in Deutschland. Kommt etwas durch, wird es von den behörden maßlos missbraucht. Dieses Gericht in Karlsruhe ist eine Farce, nichts weiter. Es hat nicht ein Mal in der Geschichte grundlegend etwas abgelehnt was in der Politik entschieden wurde. Und wenn etwas Verfassungswidrig ist, dann wird so lange gedreht, bis es wieder legal ist, aber mit dem selben Ausgang.
Die Unsummen, die dieses Scheingericht vertilgt, kann man getrost einsparen und es gleich in die Spendenkassen der regierenden Parteien stecken. Dieser sinnlose Umweg kostet nur einige Millionen Extragebühren.
Sollte dieses Gesetz nicht gekippt werden, sollte die Frage angebracht sein, ob sich die Rolle des gefaehrlichsten Terroristen nicht doch mehr und mehr in eine ganz bestimmte Richtung verschiebt.
1. Wurde weltweit jemals ein Terrorist über Telekommunikationsdaten vor einem Anschlag erwischt?
2. Wer schützt uns vor Missbrauch und Fehlinterpretation von Daten?
3. In welchem Artikel des Grundgesetzes steht die Pflicht zum Daten-Exhibitionismus?
Und wer hat's erfunden ? Nein nicht die Schweizer, sondern der damalige Innenminister Schäuble. Gemessen an der Klatsche aus Karlsruhe müsste der Mann eigentlich für immer von der Bildfläche verschwinden. Am besten.. ja die Schweiz, Hotel in Genf und in die Badewanne .....
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