Von T. Öchsner

Antwort von der SPD: Nachdem die Kanzlerin Pläne für einen Zeitarbeiter-Mindestlohn für gescheitert erklärt hat, mahnt der Arbeitsminister vor Wortbruch.

Im Koalitionsstreit über einen gesetzlichen Mindestlohn für Zeitarbeiter verhärten sich die Fronten: Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) warnte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) wegen ihrer Absage an einen Mindestlohn in dieser Branche vor Wortbruch. "Eine Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit ist in der Koalition fest vereinbart", sagte der Minister am Mittwoch der Süddeutschen Zeitung.

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Bundeskanzlerin Merkel und Arbeitsminister Scholz. (Archivbild) (© Foto: ddp)

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Er gehe weiter davon aus, dass sich die CDU-Vorsitzende an ihr Wort halte. "Spätestens im Koalitionsausschuss wird sich herausstellen, ob ein Wortbruch geplant ist. Niemand kann sich durch die Hintertür eines Fraktionssaales davonstehlen", sagte Scholz.

Der SPD-Politiker bezieht sich damit auf eine Äußerung der Kanzlerin am Vortag in der Sitzung der Unions-Bundestagsfraktion. Darin hatte Merkel die Pläne der großen Koalition für eine Lohnuntergrenze in der Zeitarbeitsbranche für gescheitert erklärt und Scholz dafür verantwortlich gemacht. Dieser habe sich nicht an die Koalitionsabsprachen gehalten, sagte Merkel nach Angaben von Teilnehmern der Sitzung.

Scholz wies diese Vorwürfe zurück. Es liege ein "ausformulierter Gesetzesvorschlag des Arbeitsministeriums vor. Er entspricht allen Anforderungen, auf die sich die Koalitionsparteien verständigt haben", sagte der Minister. Scharfe Kritik kam auch von der stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Andrea Nahles: "Frau Merkel hat ganz klar vor ihrem Wirtschaftsflügel kapituliert. Es ist sehr enttäuschend, dass sie sich nicht einmal an getroffene Absprachen hält", monierte Nahles.

In der großen Koalition wird seit Monaten über einen Mindestlohn für die mehr als 500.000 Beschäftigten bei Zeitarbeitsfirmen gestritten. Scholz hat eine Untergrenze von "etwas über 7,30" Euro pro Stunde für Leiharbeiter in Westdeutschland vorgeschlagen. Er liegt damit über den Tarifverträgen einer Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften. Diese enthalten Öffnungsklauseln, die es erlauben, Leiharbeitern in den ersten Monaten nicht den vollen Lohn zu zahlen. Dadurch sind Lohnsenkungen von bis zu zehn Prozent auf 6,59 Euro möglich.

Die Union will einen gesetzlichen Mindestlohn in der Branche nur akzeptieren, wenn er sich am niedrigsten Flächentarifvertrag orientiert. Mit der Absage Merkels an die Vorschläge von Scholz dürfte eine neue Lohnuntergrenze in der Branche bis zur Bundestagswahl im September keine Chance mehr haben.

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(SZ vom 23.04.2009)