Große Koalition:Häppchen aus der Staatskasse

Unterzeichnung Koalitionsvertrag

Ein letztes Häppchen: Politiker von Union und SPD stehen am 16.12.2013 nach der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zusammen.

(Foto: dpa)
  • Nach den Koalitionsverhandlungen im Jahr 2013 schrieben sich CDU, CSU und SPD gegenseitig Rechnungen für die entstandenen Bewirtungskosten.
  • Die Bild-Zeitung vermutet daher eine verbotene Parteienfinanzierung.
  • Die Parteien rechtfertigen sich, aber fragwürdig bleibt, warum am Ende die Fraktionen an den Veranstaltungskosten beteiligt wurden.

Von Robert Roßmann, Berlin

Dass die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, SPD und CSU nicht einfach waren, zeigt schon ein Blick auf ihre Länge. Nach der Bundestagswahl im September 2013 dauerte es fast drei Monate, bis die Parteichefs den endgültigen Koalitionsvertrag unterschreiben konnten. Die Unterhändler hatten sich zuvor unzählige Male in den unterschiedlichsten Formaten getroffen.

Es gab eine große und eine kleine Runde, zwölf Facharbeitsgruppen und mehrere Unterarbeitsgruppen. Die Bewirtung war bei all diesen Treffen eher bescheiden. Aber wenn so viele Menschen so oft tagen, entstehen trotzdem enorme Veranstaltungskosten. In diesem Fall waren es am Ende mehrere Hunderttausend Euro. Deren Aufteilung scheint die letzte komplizierte Aufgabe bei den Koalitionsverhandlungen gewesen zu sein.

CDU erhielt 138 027,79 Euro zurück

Die Bild-Zeitung entdeckte jetzt bei einem Blick in die gerade vorgelegten Rechenschaftsberichte für das Jahr 2013, dass sich die beteiligten Parteien und Fraktionen gegenseitig Rechnungen für die entstandenen Kosten geschrieben haben. Die Zeitung vermutet deshalb eine verbotene Parteienfinanzierung. Was ist da passiert?

Die Unterhändler hatten sich am häufigsten in den Parteizentralen von CDU und SPD getroffen. Deshalb entstanden dort die höchsten Kosten. Die Koalitionäre beschlossen, dass es einen Ausgleich geben muss. Es wurden deshalb alle Ausgaben addiert, die bei Parteien und Fraktionen durch die Verhandlungen entstanden waren. Die Summe wurde dann je zu einem Sechstel auf die drei Parteien und die SPD-Fraktion umgelegt.

Die Unionsfraktion muss zwei Sechstel tragen, weil in ihr CDU- und CSU-Abgeordnete vereint sind. Dieser Kostenanteil sei dann mit den bereits beglichenen Rechnungen jedes Beteiligten verrechnet worden, heißt es in der Union. Die CDU bekam wegen ihrer hohen Vorleistungen deshalb genau 138 027,79 Euro erstattet. Bei der SPD waren es 131 081,16 Euro. Die CSU erhielt auch noch etwas Geld zurück. Die Fraktionen von SPD und Union mussten dagegen zahlen.

Auf die Höhe der staatlichen Parteienfinanzierung haben diese Kostenerstattungen der Fraktionen keinen Einfluss. Es stellt sich allerdings die Frage, warum die Fraktionen überhaupt an den Kosten beteiligt wurden. Schließlich sind Koalitionsverhandlungen formal nur Gespräche zwischen den Parteien. Die Fraktionen sind staatlich finanziert, durch den Kostenausgleich ist also staatliches Geld an die Parteien geflossen.

Die Union verweist darauf, dass an den Gesprächen ja auch die Vorsitzenden und Fachpolitiker der Fraktionen teilgenommen hätten. Der Koalitionsvertrag sei nicht nur von den Parteichefs und ihren Generalsekretären, sondern auch von den Fraktionschefs unterzeichnet worden. Die Kostenbeteiligung sei außerdem "selbstverständlich vorab gründlich juristisch geprüft" worden, erklärt die SPD-Fraktion.

Nach Abschluss des Koalitionsvertrags würden die Fraktionen den Kanzler wählen, anschließend trügen sie die Regierung im Parlament. Es sei "deshalb richtig und sachgerecht", dass die Fraktionen sich auch an den Kosten der Koalitionsverhandlungen beteiligt haben.

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