Großbritannien:EU will Brexit-Verhandlungen bis Oktober 2018 abschließen

Michel Barnier

Michel Barnier, Chefunterhändler der EU-Kommission.

(Foto: AP)
  • Die Europäische Union peilt eine Vereinbarung über die Details des Austritts Großbritanniens aus der Staatengemeinschaft bis Oktober 2018 an.
  • Dieses Datum nannte der Chefunterhändler der EU-Kommission für die Gespräche mit der Regierung in London, Michel Barnier, in Brüssel.
  • Der auf zwei Jahre angelegte Austrittsprozess kann erst beginnen, wenn London das Ausscheiden aus der EU nach Artikel 50 des EU-Vertrags beantragt hat.

Die Austrittsverhandlungen zwischen der EU und Großbritannien sollen bis Oktober 2018 abgeschlossen sein. Damit blieben nach dem für Ende März geplanten Start der Verhandlungen nur 18 Monate, um einen Abschluss zu erzielen, sagte der Brexit-Verhandlungsführer der EU-Kommission, Michel Barnier. Er verwies darauf, dass der Austrittsvertrag nach der Vereinbarung auf beiden Seiten des Ärmelkanals noch durch die Parlamente ratifiziert werden müsse.

Barnier unterstrich die Position, dass die vier Grundfreiheiten für die EU nicht verhandelbar seien. Dazu gehört der freie Warenverkehr, die Personenfreizügigkeit, die Dienstleistungsfreiheit und der freie Kapital- und Zahlungsverkehr. Ausländer sollen es demnächst aber schwerer haben, in Großbritannien einen Job oder Studienplatz anzutreten. Die Zahl der Einwanderer soll dadurch deutlich sinken. "Rosinenpickerei ist keine Option", betonte Barnier. Je früher Großbritannien den Austritt erkläre, desto besser. Die EU sei zum Beginn der Gespräche bereit.

Der auf zwei Jahre angelegte Austrittsprozess kann erst beginnen, wenn London das Ausscheiden aus der Europäischen Union nach Artikel 50 des EU-Vertrags beantragt hat. Premierministerin Theresa May hat angekündigt, dies bis Ende März zu tun.

Ob dieser Zeitplan einzuhalten ist, bleibt aber unsicher. Einem Urteil des Londoner High Court, dem oberen Zivilgericht, zufolge darf die Regierung in London die Verhandlungen mit der EU nicht einleiten, ohne dass das Parlament darüber abgestimmt hat. Damit könnte sich der Beginn der Verhandlungen weiter verzögern.

Den Klägern geht es um die parlamentarische Souveränität

Brexit-Gegner hatten sich an den High Court gewandt, weil sie davon überzeugt sind, May habe nicht die Befugnis, das Parlament in dieser wichtigen Frage zu übergehen. Beschwerdeführerin Gina Miller argumentierte: Nur die Parlamentarier dürften eine Entscheidung treffen, die dazu führe, dass sie ihre Rechte als EU-Bürgerin verliere. Den Klägern geht es außerdem um die parlamentarische Souveränität.

May pocht auf eine verfassungsrechtliche Konvention, die es der Regierung ermöglicht, ein historisches, eigentlich den Monarchen zugesprochenes Vorrecht zu nutzen: die königliche Prärogative (Royal Prerogative). Sie erlaubt der Regierung, in bestimmten Fällen wie der nationalen Sicherheit, der Verteidigung oder in internationalen Angelegenheiten Entscheidungen zu treffen, ohne das Parlament zu berücksichtigen.

Den Richtern des High Court zufolge hat die Regierung nicht die Vollmacht, beim Brexit-Antrag die Prärogative einzusetzen.

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