Grenzschließung:Gutachten: Manche Flüchtlinge kann Deutschland nicht abweisen

Flüchtlinge an der deutschen Grenze

Flüchtlinge an der deutsch-österreichischen Grenze nahe Wegscheid.

(Foto: dpa)
  • Eine Schließung der deutschen Grenze für Asylsuchende stünde laut Bundestags-Juristen rechtlich auf ungefestigtem Grund.
  • Einige Bestimmungen des deutschen Gesetzes werden durch europäische Regelungen ausgehebelt.
  • Manche Asylbewerber aber können abgewiesen werden - eine Linken-Politikerin befürchtet "inhumane Abschottung".

Von Jan Bielicki

Darf Deutschland Flüchtlinge bereits an seiner Grenze zu Österreich zurückweisen - und wenn ja, welche? Nach Auffassung von Juristen des Bundestags stünde eine weitgehende Schließung der deutschen Grenzen für Asylsuchende rechtlich auf ungefestigtem Grund. Ein Gutachten, das die Wissenschaftlichen Dienste des Parlaments im Auftrag der linken Abgeordneten Ursula Jelpke angefertigt haben und das der SZ vorliegt, kommt zu dem Schluss, dass die Zurückweisung von Flüchtlingen an den EU-Binnengrenzen der Bundesrepublik zwar "grundsätzlich mit geltendem Recht vereinbar sein kann". Aber eben nicht von allen Asylsuchenden - bei manchen sei Deutschland in der Pflicht, sie einreisen zu lassen.

Deutschland kann sich bei der Zurückweisung von Menschen, die Asyl in Deutschland suchen, nicht auf die Paragrafen des deutschen Rechts berufen. Danach wäre Asylbegehrenden die Einreise zu verweigern, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen. Doch diese Drittstaatenregelung tritt hinter die völkerrechtlichen Verpflichtungen zurück, wie sie Deutschland in der sogenannten Dublin-III-Verordnung der EU eingangen ist. Danach müssen die deutschen Behörden prüfen, welches EU-Mitgliedsland für ein Asylverfahren zuständig ist.

"Inhumane Abschottung"

Klar ist dabei zunächst nur: Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist Deutschland in der Regel zuständig, für Asylsuchende, deren Angehörige bereits in Deutschland Schutz gefunden haben oder deren Asylverfahren läuft, immer. Darüber, ob die deutschen Behörden bei allen anderen Asylsuchenden an ihren Grenzen zwingend mit dem sogenannten Dublin-Verfahren ermitteln müssen, welcher EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist, fanden die Bundestags-Juristen weder eine einschlägige Rechtsprechung noch zweifelsfreie Auskunft.

Die Bundesregierung hat ihre Rechtsauffassung auf eine Anfrage Jelpkes in nur einem Satz zusammengefasst. Eine Zurückweisung sei "im Rechtsrahmen" von Dublin-III-Verordnung und Asylverfahrensgesetz "zulässig", schreibt Innenstaatssekretärin Emily Haber. Jelpke hält eine solche "inhumane Abschottung" für gefährlich und fordert "eine grundlegende Reform des Dublin-Systems", allerdings mit freier Wahl des Zufluchtslands. Bislang weisen Bundespolizisten an deutschen Grenzen nur solche Flüchtlinge zurück, die nicht in Deutschland, sondern in anderen EU-Staaten Schutz suchen wollen. Die Zahl der Zurückgewiesenen hat sich von 438 im Oktober auf 2088 im Dezember fast vervierfacht, wie die Bundesregierung auf Anfrage Jelpkes mitteilte.

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