Der von Philipp Rösler geplante Sozialausgleich verstößt gegen das Grundgesetz - glaubt man einem Gutachten, das die SPD in Auftrag gegeben hat.
Die Gesundheitsreform der schwarz-gelben Koalition ist aus Expertensicht in einem zentralen Punkt verfassungsrechtlich bedenklich. Der Frankfurter Jurist Ingwer Ebsen kommt in einem Gutachten im Auftrag der SPD zu dem Schluss, dass der für Geringverdiener geplante Sozialausgleich dem Gleichheitsgebot im Grundgesetz widerspreche. Das berichtet die Zeitung Die Welt unter Berufung auf die ihr vorliegende Expertise.
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Sorgt bereits im Vorfeld für Kontroverse: der geplante Sozialausgleich der Gesundheitsreform von Schwarz-Gelb. (© dpa)
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Das Bundesgesundheitsministerium wies dies als unzutreffend zurück. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles fühlt sich hingegen durch das Gutachten in ihrer Ansicht bestätigt, dass Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) eine "ungerechte Murksreform" plane. Der automatische Sozialausgleich soll verhindern, dass Versicherte mit geringem Einkommen überfordert werden, wenn sie an ihre Kasse einen Zusatzbeitrag zahlen müssen.
So, wie der Ausgleich funktionieren solle, stelle er das "Leitprinzip" der Krankenversicherung "auf den Kopf", heißt es laut der Zeitung in dem Gutachten. Es komme zu einer Ungleichbehandlung von Kassenmitgliedern. Bei der Berechnung des Sozialausgleichs würden demnach nur das Arbeitsentgelt und die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Andere beitragspflichtige Einkommen blieben außen vor. Das führe dazu, dass Kassenmitglieder, die tatsächlich ein höheres beitragspflichtiges Einkommen haben, unter Umständen leichter in den Genuss des Sozialausgleichs kommen als solche mit niedrigem Einkommen. Für diese Berechnungsart bestehe "ein hohes verfassungsrechtliches Risiko".
Ein Ministeriumssprecher sagte dazu an diesem Samstag in Berlin: "Ein Gutachten, das zu einem noch nicht existierenden Gesetzentwurf erstellt wird, kann nur politisch motiviert sein und ist fachlich nicht seriös." Die Versicherten könnten sicher sein, dass der Sozialausgleich unbürokratisch und auch gerecht ausgestaltet sein werde. Nahles sagte dagegen der Welt, nun habe ein renommierter Staatsrechtler bestätigt, "dass Röslers Pläne nicht nur ungerecht, sondern verfassungswidrig sind". Tatsächlich gebe es gar keinen Sozialausgleich. "Nun ist Herr Rösler am Zug: Er muss darlegen, wie er die offenkundigen Mängel beseitigen will, ohne sein Versprechen eines automatischen Sozialausgleichs zu brechen."
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(dpa/dgr)
Müll am Fluss
Mich würde ja schon interessieren wievie die KV pro Person wirklich kostet. Durch die reine %-Angabe ist das intransparent. Und wieso verstößt es gegen die Menschenwürde zu wissen, dass andere einen unterstützen?
Mit seinem "Diese Koalition hat fertig"?
Ich bin auch kein Freund dieser "Reform", unter anderem sie hat mich bewegt, die FDP zu verlassen.
Zunächst einmal hätte man diesen unseligen "Gesundheitsfonds" einstampfen müssen, der nichts tut außer Kosten zu produzieren. Schließlich wäre man gut beraten, die Kassen komplett zu verschmelzen und dem Bund einzuverleiben, sowie fortan die medizinische Grundversorgung per Steuer zu finanzieren. Je weniger Sonderabgaben, desto weniger Töpfe, desto weniger Gemauschel, desto mehr Transparenz.
Dazu bedarf es weder eines juristischen noch eines andersgearteten wissenschaftlichen Gutachtens, um die Grundgesetzwidrigkeit von Röslers heimtückisch-unsozialer Gesundheits"reform" festzustellen.
Es genügt schon die Feststellung, dass die Versicherten in den untersten Einkommensbereichen automatisch gezwungen werden, beim Amt einen Zuschuss zum überteuerten KV-Beitrag zu stellen.
Dieser Tatbestand stellt eine Diskriminierung der minderbemittelten Schicht aller KV-Versicherten dar und verstößt gegen die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde.