Gesetzesvorhaben:Mehr Geld für Alleinerziehende

Wenn Väter keinen Unterhalt zahlen, springen Jugendämter ein - aber nur bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes. Das will Ministerin Schwesig ändern.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) fordert, bereits im Bundeshaushalt 2017 mehr Geld für den Unterhaltsvorschuss bereitzustellen. Er wird Alleinerziehenden gezahlt, wenn ein Elternteil den fälligen Kindesunterhalt nicht zahlt. "Wenn es Spielräume im Bundeshaushalt gibt, müssen wir vor allem die Alleinerziehenden und die Familien mit kleinen Einkommen entlasten", sagte Schwesig der SZ vor der Debatte über den Etat des Familienministeriums am Donnerstag. "Ich werde deshalb einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Altersgrenze auf 18 Jahre anhebt und die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufhebt." Die Aufstockung solle nicht nach den Wahlen diskutiert werden, "sondern jetzt, für 2017".

Trennen sich Eltern, muss in der Regel ein Elternteil Kindesunterhalt zahlen. Tut er das nicht oder nur unregelmäßig, springt das Jugendamt ein, auch wenn noch kein Urteil über Unterhaltspflichten gefallen ist. Der Staat versucht dann, sich den Vorschuss vom säumigen Elternteil zurückzuholen. Der Unterhaltsvorschuss wird Alleinerziehenden jedoch bisher nur bis zum zwölften Geburtstag des Kindes gewährt und nur maximal sechs Jahre lang. "Das bringt viele alleinerziehend Mütter in echte Härtesituationen, da die Kosten für die Kinder steigen, die Zahlungen des Vaters aber weiter ausbleiben", sagte die SPD-Familienpolitikerin Carola Reimann.

Wie viel Geld zusätzlich in den Haushalt eingestellt werden müsste, wenn der Unterhaltsvorschuss aufgestockt würde, ist unklar. Schwesig sprach von 100 Millionen Euro, wohl eine defensive Schätzung. Bisher übernimmt der Bund ein Drittel der Kosten, die Länder zwei Drittel. Da diese eine Aufstockung ablehnen, will Schwesig erreichen, dass der Bund die gesamten Mehrkosten übernimmt. Die CDU äußerte sich skeptisch.

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