Gesetzesverschärfungen:Der Minister der unnötigen Paragrafen

Social Democrats, Gearing For Elections, Present Their Government Accomplishments

Hat eine Kaskade von Strafverschärfungen in seiner Amtszeit zu verantworten: Justizminister Heiko Maas.

(Foto: Getty Images)

Strafrechtsverschärfungen eignen sich für Populismus. Dieser Verlockung konnte Justizminister Maas nicht widerstehen. Das zeigen die zwei Gesetzesverschärfungen, die der Bundestag nun beschlossen hat.

Kommentar von Ronen Steinke

Das Stehlen aus einer Wohnung wird künftig schärfer bestraft als das Niederbrennen des kompletten Wohngebäudes. Das hat heute der Bundestag beschlossen.

"Man kann darüber streiten, welche Tat bei dem Opfer eine stärkere Traumatisierung hinterlässt", hat zu dieser Absurdität jüngst der Potsdamer Strafrechtsprofessor Wolfgang Mitsch bemerkt. "Aber bei der schweren Brandstiftung komme immerhin noch eine Milderung in minder schweren Fällen in Betracht". Beim Einbruchsdiebstahl in Zukunft nicht mehr.

Unnötige Aufblähung des Paragrafenwaldes

Es ist eine regelrechte Kaskade an Strafverschärfungen gewesen, die in diesen vier Jahren großer Koalition über die Republik niedergegangen ist. Von "Selbst-Doping" bis zur Bestechung von Ärzten. Von Angriffen auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte bis hin zur Datenhehlerei, so viele Erweiterungen, Verschärfungen und Neu-Pönalisierungen wie in dieser Legislaturperiode gab es seit zwanzig Jahren nicht mehr.

Da bilden die beiden letzten Verschärfungen, die das Parlament heute verabschiedet hat, durchaus passende Schlusspunkte. Erstens: der Einbruchsdiebstahl, eine Verschärfung ohne jedes Maß. Zweitens: der neue Tatbestand gegen illegale Autorennen.

Es ist langweilig, immer die Grundsatzfrage aufzuwerfen, ob Strafe der richtige Weg ist, um Opfer zu schützen. Außerdem ist es müßig, weil die Antwort nicht viel weiterhilft: Mal so, mal so. Aber es ist schon erstaunlich: Vieles, was unter der Ägide des Bundesjustizministers Heiko Maas neu hinzukam, war unnötige Aufblähung des Paragrafenwaldes.

Justizminister Heiko Maas bestärkt die Lauten

Illegale Autorennen? Der geplante neue Paragraf 315d des Strafgesetzbuchs soll "verbotene Kraftfahrzeugrennen" unter Strafe stellen, und man würde den schwarz-roten Rechtspolitikern gern dazu gratulieren, dass sie eine so klare Form der Verurteilung finden für Leute, die nachts über den Ku'damm rasen wie über eine Formel-1-Strecke und so mit dem Leben von Passanten spielen.

Wenn nicht das Strafgesetzbuch dies längst täte, schon seit 1964, und zwar gleich nebenan im Paragrafen 315c, unter der Überschrift "Gefährdung des Straßenverkehrs". Falls es Richter gibt, die solche gemeingefährliche Raserei bisher nicht als kriminell betrachtet haben - die neuerdings schärfer werdenden Urteile sprechen eigentlich nicht dafür -, dann bekommen sie jetzt klarere Instruktionen.

Das Einzige, was nach wirklich neuer Substanz aussieht, ist, dass auch das bloße "Organisieren und Ausrichten" eines Raser-Rennens künftig zum Delikt erhoben wird, mit bis zu zwei Jahren Haft.

Allerdings ist auch das kein kriminelles Unrecht, das Richter bislang übersehen hätten. Wer die Tat eines anderen "organisiert" oder "ausrichtet", der stiftet an. Das ist schon lange strafbar. Was hier entsteht, ist eine Paragrafenhülse, die nur optisch etwas mehr hermacht.

Das wenige indes, was im Strafrecht tatsächlich neu ist, passt oft nur schlecht zusammen. Das sieht man nicht nur beim Einbruchsdiebstahl. Im Profisport gelten seit Maas allerlei modern klingende neue Spezialtatbestände, die so tun, als sei die "Integrität des Sports" ein Rechtsgut wie Leib und Leben. Warum dann nicht die Integrität des Theaters oder der Musik?

Den Schrei nach Strafe, der themenübergreifend immer schneller kommt, hat Justizminister Maas nicht erfunden. Aber wie bereitwillig er diese Welle geritten ist, das unterscheidet ihn von seinen skeptischeren Vorgängern; und das hat die Schreier auch bestärkt.

Maas hat damit eine hübsche Figur gemacht. Wer schärfere Strafen fordert, klingt stets moralisch, und der Applaus ist auch schön billig: Es kostet fast nichts. Das Feld der Strafgesetzgebung ist eine große populistische Verlockung.

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