Gesetzesverschärfung:Härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten

Gewalt gegen Polizisten

Gewalt gegen Polizisten (Archivbild).

(Foto: dpa)
  • Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Gesetzesverschärfung beschlossen, die deutliche höhere Strafen für Angriffe auf Polizisten festlegt.
  • Bislang fallen diese unter den allgemeinen Körperverletzungs-Paragrafen.

Von Ronen Steinke

Wer Polizeibeamte, Gerichtsvollzieher oder Rettungssanitäter körperlich angreift, soll künftig mit härteren Strafen rechnen müssen. Wo es bisher meist mit einer Geldstrafe sein Bewenden hatte, soll künftig eine Mindeststrafe von drei Monaten Haft drohen. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Ein neuer Paragraf 114 des Strafgesetzbuchs soll "tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte" unter Strafe stellen. Angehörige von Feuerwehr und Rettungsdiensten sollen nach einem neuen Paragrafen 115 gleichermaßen geschützt werden. Der Gesetzentwurf muss noch in den Bundestag.

Die Initiative, die den langjährigen Forderungen von Polizeigewerkschaften und Landesinnenministern entgegenkommt, bedeutet einen echten Paradigmenwechsel im Strafrecht. Wenn der Vorschlag der Regierung Gesetz würde, bekämen Richter in Deutschland erstmals die Vorgabe, die körperliche Unversehrtheit einer bestimmten Gruppe von Menschen stärker zu gewichten als die anderer Personen.

Bislang fallen Angriffe auf Polizisten unter den allgemeinen Körperverletzungs-Paragrafen. So kann die Strafe zwischen einer Geldstrafe und maximal fünf Jahren Haft liegen; es ist dem Richter überlassen, ob er im Einzelfall ein besonders großes Unrecht darin sieht, dass das Opfer als Staatsbediensteter seine Pflicht tat. Auch die spezielle Strafvorschrift "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" zwingt nicht zu besonderer Härte, auch dort beginnt es mit Geldstrafen.

Nach dem neuen Konzept soll schon die Tatsache, dass das Opfer einen dieser Berufe ausübte, künftig die Mindeststrafe auf drei Monate hochschnellen lassen; solange die Strafe unter zwei Jahren bleibt, kann sie zur Bewährung ausgesetzt werden. Das geplante Gesetz bedeutet auch deshalb eine Verschärfung, weil diese Strafe künftig nicht mehr den Nachweis einer konkreten Verletzung des Beamten voraussetzen soll. Ein bloßer "Angriff" des Täters soll genügen, auch wenn er ins Leere geht. Auch sollen Beamte den besonderen Schutz während ihrer gesamten Dienstzeit genießen, während bisher "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" eine Konfliktsituation wie eine Festnahme voraussetzte.

Auch Mitarbeiter von Bus und Bahn stärker schützen?

Die geplante Besserstellung von Polizei- und Rettungskräften im Strafrecht hat am Mittwoch Forderungen auch anderer Berufsgruppen ausgelöst. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG forderte, auch Mitarbeiter von Bus und Bahn stärker zu schützen, der Bundesvorsitzende des Beamtenbundes, Klaus Dauderstädt, erinnerte an Mitarbeiter von Jobcentern und Finanzämtern.

Hintergrund der Regierungs-Initiative zugunsten der Polizei ist die Annahme, dass Attacken auf Polizisten in den vergangenen Jahren zugenommen haben. In der polizeilichen Kriminalstatistik lässt sich das nicht sehen. Der bisherige Paragraf "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" war 2011 verschärft worden. Zählte die Statistik damals noch 22 839 Fälle, waren es im Jahr 2015 nur noch 21 945. Eine Zunahme von Angriffen auf Polizisten zeigt sich in Umfragen, für welche Polizisten selbst befragt wurden.

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