Gesetzesentwurf:Bundesregierung verschärft das Sexualstrafrecht

  • Die Regierung hat eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen.
  • Künftig sollen auch solche Fälle als Vergewaltigung gelten, in denen der Täter das Opfer massiv unter Druck setzt oder mit Gewalt droht.
  • Kritiker halten das Gesetz aber noch für verbesserbar und hoffen auf weitere Schärfung des Tatbestandes.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Das Gesetz lag viele Monate unbearbeitet im Kanzleramt und wurde erst nach den Übergriffen auf Frauen in der Kölner Silvesternacht auf den Weg ins Kabinett gebracht. Es sieht vor, dass künftig auch solche Fälle als Vergewaltigung gelten, in denen der Täter keine direkte Gewalt anwendet, sondern sexuelle Handlung erzwingt, indem er das Opfer massiv unter Druck setzt oder mit Gewalt droht. Anders als bisher soll künftig auch als strafbar gelten, wenn das Opfer sich bei der Tat subjektiv als schutzlos empfindet, unfähig zum Widerstand ist oder der Täter einen "Überraschungsmoment" ausnutzt, zum Beispiel indem er eine Person unvermittelt im öffentlichen Raum attackiert.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sprach von einem wichtigen Schritt zur Stärkung sexueller Selbstbestimmung. "Wir müssen alles tun, um insbesondere Frauen besser vor sexuellen Übergriffen zu schützen", sagte er. Bei der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung seien inakzeptable Schutzlücken offenbar geworden. "Viele Fälle, in denen das Opfer einer sexuellen Handlung aus Angst zustimmt oder sich ihr wegen eines unerwarteten Übergriffs nicht widersetzt, können bislang strafrechtlich nicht geahndet werden."

Vergewaltigungen finden am häufigsten im privaten Raum statt und gehen oft von Personen aus, die das Opfer kennen oder zur Familie gehören. Die meisten Taten werden nie angezeigt, und die Täter, die vor Gericht landen, kommen oft ungestraft davon, weil das Opfer keine handfeste Gegenwehr nachweisen kann.

"Ich richte mich auf eine sehr skurrile und altmodische Diskussion ein"

Nun werde eine Lücke zwischen sexueller Nötigung und Vergewaltigung geschlossen, dies sei ein "sehr großer Fortschritt", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Familienministerium, Elke Ferner (SPD). Die Gesetzesvorlage des Kollegen Maas hält sie allerdings für verbesserbar. Im parlamentarischen Verfahren sei noch der Straftatbestand der "bandenmäßigen sexuellen Belästigung" zu klären und was als Nicht-Zustimmung des Opfers gelte. Die Vorschläge aus der SPD kommen spät. Erst handelte Justizminister Maas das Gesetz gegen Widerstände des Innenministeriums aus. Dann lag es Monate im Kanzleramt. Die Union war wenig interessiert, SPD-Rechtspolitiker machten keinen Druck. Seit der Silvesternacht in Köln ist das anders. "Wir wollen in jedem Fall den sogenannten Grapschparagrafen", sagte die SPD-Familienpolitikerin Carola Reimann. Sie dringt auf Korrekturen im parlamentarischen Verfahren. Übergriffe wie unerwünschte Berührungen an der Brust gälten auch im geplanten Gesetz nicht als strafbar. "Da brauchen wir eine Ergänzung." Auch der Opposition reichen die bislang geplanten Verschärfungen nicht aus. "Nein heißt vor dem Gesetz immer noch nicht unbedingt nein", erklärte Linken-Chefin Katja Kipping. Schon ein "klar formuliertes Nein" müsse für die Bestrafung eines Vergewaltigers ausreichen.

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