Gesetzentwurf zur Beschneidung:Zum Glück unpräzise

Die wahre Beschneidungsdebatte beginnt erst jetzt - sie findet aber im richtigen Rahmen statt. Der Gesetzentwurf von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger lässt Fragen offen. Die jüdischen und muslimischen Gemeinden werden Regeln finden müssen, die dem Gesetz entsprechen. Das ist ihnen zuzumuten.

Matthias Drobinski

Der Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur religiös motivierten Beschneidung von Knaben ist unpräzise - zum Glück. Er macht das beste, was ein Gesetzgeber nach dem Kölner Urteil tun kann. Er gibt einen Rahmen vor, füllt ihn aber nicht. Das müssen andere tun.

Es soll also eine Körperverletzung bleiben, wenn man einem Jungen aus religiösen Gründen die Vorhaut entfernt. Es ist aber nicht rechtswidrig, wenn es medizinisch einwandfrei geschieht, selbst, wenn kein Mediziner am Werk ist.

Klugerweise setzt der Entwurf nicht bei der Religionsfreiheit an - der Staat hätte erklären müssen, was wie wichtig ist für eine Religion, und das darf er nicht. Er setzt vielmehr beim Sorgerecht an, bei der Abwägung von Erziehungsauftrag und Kindeswohl. Und er ist offen für den Einzelfall. Denn zwischen den unaufhebbar konkurrierenden Rechten ist letztlich nur im Einzelfall zu entscheiden.

Welche Ausbildung muss ein Beschneider haben, was gefährdet das Kindeswohl? Der Entwurf lässt solche Fragen offen. Die jüdischen und muslimischen Gemeinden werden Regeln finden müssen, die dem Gesetz entsprechen - das ist ihnen zuzumuten. Im Streitfall entscheiden Gerichte, bis hin zum Verfassungsgericht. Erst jetzt beginnt also die wahre Beschneidungsdebatte. Sie findet aber im richtigen Rahmen statt. Und nicht im wabernden Raum des Ressentiments.

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