Wenn die gebrechliche Mutter stürzt oder der Vater einen Schlaganfall erleidet, ist die Not in der Familie groß. Die Eltern kommen dann von einem auf den anderen Tag nicht mehr alleine zurecht. Die Kinder aber wohnen oft weit weg und sind in ihren Jobs gebunden. Die Bundesregierung will Familien in solchen Krisensituationen künftig besser unterstützen. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) stellte dazu am Dienstag einen Gesetzentwurf vor, der es Arbeitnehmern erleichtern soll, die Pflege eines Angehörigen mit dem Beruf zu vereinbaren.
Schon heute dürfen Arbeitnehmer bis zu zehn Tage unbezahlt fehlen, um einen gebrechlichen Angehörigen zu pflegen. Von 2015 an sollen die Pflegekassen bis zu 90 Prozent des Nettoverdienstausfalls in diesem Zeitraum erstatten. Die Kosten dafür werden auf 100 Millionen Euro geschätzt, sie sollen über die bereits beschlossenen höheren Beiträge zur Pflegeversicherung finanziert werden. "Vor allem die Frauen erleben die Doppelbelastung: Einerseits im Job gefordert zu sein - vielleicht nach der Erziehung der Kinder -, und jetzt wird die Mutter, jetzt wird der Vater pflegebedürftig", sagte Schwesig.
Mit dem Gesetz sollten Familien entlastet werden. Die zehntägige Auszeit soll Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, bei einem plötzlichen Krankheitsfall Unterstützung zu organisieren. Darüber hinaus will Schwesig eine Unterbrechung bei Angehörigen ermöglichen, die einen Verwandten in der Sterbephase begleiten wollen. Bis zu drei Monate können sie sich hierfür unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen. Das gilt auch, wenn sie die Kranken nicht selbst zu Hause pflegen, sondern ihnen in einem Hospiz zur Seite stehen wollen.
Auch für Stiefmutter, Schwager und unverheiratete Partner gilt die Regelung
Helfen will die Ministerin auch Menschen, die sich entscheiden, Mutter, Vater oder Onkel längerfristig selbst zu pflegen. Sie können künftig für bis zu sechs Monate im Job pausieren und sie erhalten - ähnlich wie in der Elternzeit - ein Rückkehrrecht auf ihre alte Stelle. Möglich wird es auch sein, die Arbeitszeit für die Pflege zwei Jahre lang auf minimal 15 Stunden pro Woche zu reduzieren. Auch hier muss der Arbeitgeber die Stundenzahl nach Ablauf der zwei Jahre auf Wunsch wieder aufstocken. Der Arbeitnehmer erhält während der längerfristigen Auszeit keinen Lohn. Er hat aber die Möglichkeit, beim Bund ein zinsloses Darlehen zu beantragen, um den Verdienstausfall zu überbrücken.
Pflege für Pfleger: Leitartikel von Nina von Hardenberg
Als Angehörige gelten nicht nur Kinder. Auch Stiefeltern, Schwager und unverheiratete Partner oder Partner aus einer eingetragenen Lebensgemeinschaft können die Regelung nutzen. Das Gesetz, das das Kabinett am Mittwoch verabschieden will, ersetzt ein von der damaligen Familienministerin Kristina Schröder eingeführtes freiwilliges Modell, bei dem pflegende Angehörige ihre Arbeitszeit reduzieren und die ausgefallenen Stunden später im Unternehmen nacharbeiten konnten. Diese Regel war kaum genutzt worden.
Die Pflege-Expertin der Grünen, Elisabeth Scharfenberg, kritisierte, dass die Regierung das Rückkehrrecht auf zwei Jahre begrenzen will. Pflege dauere aber oft länger. Scharfenberg plädierte außerdem dafür, die Auszeit für andere hilfsbereite Menschen aus dem Umfeld der Kranken zu öffnen, für Freunde und Nachbarn etwa.