Im Auslandseinsatz riskieren Soldaten ihre Gesundheit und ihr Leben. In Zukunft sollen verletzte Bundeswehrangehörige oder Hinterbliebene von getöteten Soldaten besser entschädigt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte das Bundeskabinett nun auf den Weg.
Im Auslandseinsatz verletzte Soldaten sollen deutlich mehr Entschädigungen bekommen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg. Er sieht unter anderem vor, dass die einmalige Entschädigungssumme künftig 150.000 Euro betragen soll, wenn die Erwerbsfähigkeit eines Soldaten um mindestens 50 Prozent gemindert ist. Bislang beläuft sich die Summe in solchen Fällen auf 80.000 Euro.
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Deutsche Soldaten patrouillieren in der Ortschaft Zarqe Qamar nahe Kundus in Afghanistan. Im Ausland verletzte Bundeswehrangehörige sollen in Zukunft mehr Entschädigungen bekommen. (© ddp)
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Die Pläne betreffen Soldaten, die seelisch oder körperlich verwundet aus dem Einsatz zurückkommen sowie Hinterbliebene von getöteten Soldaten. Erhöht werden sollen auch die Ausgleichszahlungen, die verletzte Zeitsoldaten zusätzlich zu der einmaligen Entschädigungssumme bekommen - sie steigen von 15.000 auf 30.000 Euro.
Zudem sollen mehr verletzte Zeitsoldaten in der Bundeswehr weiterbeschäftigt werden können. Hier soll der Stichtag vom 1. Dezember 2002 auf den 1. Juli 1992 vorverlegt werden, so dass die Regelung auch die Soldaten erfasst, die bei früheren Bundeswehr-Auslandseinsätzen dabei waren. Die Weiterbeschäftigung ist für verletzte Zeitsoldaten deshalb wichtig, weil sie oft kaum Aussichten auf einen anderen Arbeitsplatz haben.
Bundeswehrverband fordert Nachbesserungen
Der Bundeswehrverband begrüßte zwar die Neuregelung, kritisierte die beschlossenen Änderungen allerdings als unzureichend. Der Verbandsvorsitzende Oberst Ulrich Kirsch forderte in der Mitteldeutschen Zeitung beispielsweise Erleichterungen für den Nachweis von Traumatisierungen.
Der SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold kritisierte im selben Blatt, dass die Erwerbsfähigkeit von Soldaten weiterhin um mindestens 50 Prozent gemindert sein müsse, damit die Bundeswehr zur Weiterbeschäftigung verpflichtet sei. Er forderte eine Absenkung auf 30 Prozent. Arnold wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die 50-Prozent-Grenze viele Soldaten mit posttraumatischen Belastungsstörungen ausschließe.
Auch die FDP-Verteidigungsexpertin Elke Hoff begrüßte den Kabinettsbeschluss, forderte aber ebenfalls Korrekturen im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Auch sie verlangte in diesem Zusammenhang eine Absenkung der 50-Prozent-Grenze auf 30 Prozent sowie Verbesserungen bei der Glaubhaftmachung einer einsatzbedingten Traumatisierung.
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(sueddeutsche.de/dpa/segi/tina)
Nach Massaker in Haula
daß ich in den Krieg geschickt werden kann. Und das bedeutet, daß eine (schwerwiegende) Verwundung od. gar der Tod möglich sind.
Wenn der Soldat nun eine Verletzung, gleich welcher Art erleidet, dann frage ich mich, warum er eine solche Entschädigung erhalten soll.
Rente/Pension ist o.k. u. auch gegen eine Weiterbeschäftigung ist nichts zu sagen, aber darüber hinaus sollte es nichts geben.
Ich weiß, das klingt hartherzig, aber, wenn ich z.B. auf einen Baum klettere, abstürze u. mir dabei einen dauerhaften Schaden einhandele, dann bekomme ich auch nichts.
Übrigens, mein Vater ist bereits vor meiner Geburt für "Führer u. Vaterland" gefallen - ich bekam auch nichts!
... ist vergangen, als uns diese Regierung der Asozialen mitgeteilt hat, dass die Versorgung alter und pflegebedürftiger Menschen nicht mehr in gewohnter Weise finanzierbar sein wird.
Heute haben wir erfahren, dass die Renten für Menschen, die ein Leben lang hart gearbeitet haben, um mindestens 10% (im Klartext also mindestens 20%) sinken werden.
Gleichzeitig aber steigen die Versorgungsleistungen für diejenigen, die sich an den Verfassungs- und völkerrechtlich fragwürdigen Abenteuern der Regierung beteiligt haben.
Schockierend ist, dass sich die Bürger diese Unverschämtheiten der Kriegsparteien im deutschen Bundestag gefallen lassen. Aber eines ist sicher: Niemand wird mehr hinterher sagen können, er hätte von nichts gewusst.
da wird Obermann zum Sprachpanscher des Jahres gewählt und hier spricht man vom "Auslandseinsatz von Soldaten". Warum nicht Dienstreise oder zeitweilige Versetzung. Gemeint ist KRIEG, egal welcher Art.
Deutsche Soldaten dürfen außerhalb des NATO-Terretoriums nur mit Zustimmung des Bundestags eingesetzt werden.
(M.E. ist das schon fragwürdig, denn so kann der Bundestag mit einfacher Mehrheit einen Einsatz außerhalb der NATO-Staaten beschließen, wärend für eine Grundgesetztänderung hierzu 66% der Stimmen notwendig wären - sei's drum.)
Es sind aber bereits deutsche Soldaten OHNE Legitimation des Bundestags im Ausland eingesetzt worden.
M.E. sollte man bei der Neuregelung dies berücksichtigen und keine Entschädigung zahlen, wenn Soldaten sich Verwundungen bei illegalen Einsätzen zuziehen. Dann wäre jeder Soldat, dem ein illegaler Einsatz "befohlen" wird, selbst betroffen und hätte eine höhere Motivation, diesen als nicht verfassungsgemäß abzulehnen.
wie man die Kosten beinahe auf Null senken koennte, werte Politnasen:
Haltet euch ans Grundgesetz, dann brauchts diese Kosten nicht!
Paging