Gesetzentwurf des Bundeskabinetts:Verletzte Soldaten sollen höhere Entschädigung erhalten

Im Auslandseinsatz riskieren Soldaten ihre Gesundheit und ihr Leben. In Zukunft sollen verletzte Bundeswehrangehörige oder Hinterbliebene von getöteten Soldaten besser entschädigt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte das Bundeskabinett nun auf den Weg.

Im Auslandseinsatz verletzte Soldaten sollen deutlich mehr Entschädigungen bekommen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg. Er sieht unter anderem vor, dass die einmalige Entschädigungssumme künftig 150.000 Euro betragen soll, wenn die Erwerbsfähigkeit eines Soldaten um mindestens 50 Prozent gemindert ist. Bislang beläuft sich die Summe in solchen Fällen auf 80.000 Euro.

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Deutsche Soldaten patrouillieren in der Ortschaft Zarqe Qamar nahe Kundus in Afghanistan. Im Ausland verletzte Bundeswehrangehörige sollen in Zukunft mehr Entschädigungen bekommen.

(Foto: ddp)

Die Pläne betreffen Soldaten, die seelisch oder körperlich verwundet aus dem Einsatz zurückkommen sowie Hinterbliebene von getöteten Soldaten. Erhöht werden sollen auch die Ausgleichszahlungen, die verletzte Zeitsoldaten zusätzlich zu der einmaligen Entschädigungssumme bekommen - sie steigen von 15.000 auf 30.000 Euro.

Zudem sollen mehr verletzte Zeitsoldaten in der Bundeswehr weiterbeschäftigt werden können. Hier soll der Stichtag vom 1. Dezember 2002 auf den 1. Juli 1992 vorverlegt werden, so dass die Regelung auch die Soldaten erfasst, die bei früheren Bundeswehr-Auslandseinsätzen dabei waren. Die Weiterbeschäftigung ist für verletzte Zeitsoldaten deshalb wichtig, weil sie oft kaum Aussichten auf einen anderen Arbeitsplatz haben.

Bundeswehrverband fordert Nachbesserungen

Der Bundeswehrverband begrüßte zwar die Neuregelung, kritisierte die beschlossenen Änderungen allerdings als unzureichend. Der Verbandsvorsitzende Oberst Ulrich Kirsch forderte in der Mitteldeutschen Zeitung beispielsweise Erleichterungen für den Nachweis von Traumatisierungen.

Der SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold kritisierte im selben Blatt, dass die Erwerbsfähigkeit von Soldaten weiterhin um mindestens 50 Prozent gemindert sein müsse, damit die Bundeswehr zur Weiterbeschäftigung verpflichtet sei. Er forderte eine Absenkung auf 30 Prozent. Arnold wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die 50-Prozent-Grenze viele Soldaten mit posttraumatischen Belastungsstörungen ausschließe.

Auch die FDP-Verteidigungsexpertin Elke Hoff begrüßte den Kabinettsbeschluss, forderte aber ebenfalls Korrekturen im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Auch sie verlangte in diesem Zusammenhang eine Absenkung der 50-Prozent-Grenze auf 30 Prozent sowie Verbesserungen bei der Glaubhaftmachung einer einsatzbedingten Traumatisierung.

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