In der Debatte um das Gesetz zu Online-Durchsuchungen verzichtet das Innenministerium nun auf den heftig kritisierten Passus, wonach bei Terrorverdacht auch Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger abgehört werden dürfen - für Imame gilt diese Ausnahme jedoch nicht.
In einem vertraulichen Gespräch wollten Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Montagabend ausloten, wie schnell das seit Monaten umstrittene Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA) und die Online-Durchsuchung durch den Bundestag gebracht werden kann. Das Innenministerium zeigte sich vorab einigungsbereit und verzichtete auf den heftig kritisierten Passus, wonach bei Terrorverdacht auch Abgeordnete, Pfarrer und Strafverteidiger abgehört werden dürfen.
Das Archivbild zeigt Bischöfe in Fulda. Für Geistliche gilt im Gesetz zu den Online-Durchsuchungen ein Abhörschutz. (© Foto: ddp)
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Minister Schäuble habe dafür gesorgt, dass dieser Passus nicht mehr in dem Gesetzentwurf stehe, hieß es aus seinem Haus. Der Vorschlag auf Referentenebene hatte vor Wochen für heftige Kritik gesorgt. Schäuble hatte davon nach eigenen Angaben nichts gewusst.
Doch auch wenn Pfarrer und andere Geistliche nun nicht abgehört werden dürfen, für Imame gilt das nicht: Weil sie keiner anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, gelten sie nicht als Berufsgeheimnisträger. Bei Terrorverdacht darf die Polizei bei ihnen weiter lauschen. "Wir können in zwei Wochen mit dem Entwurf für das BKA-Gesetz fertig sein", heißt es im Innenministerium.
Zweifel, ob Gesetz zügig verabschiedet werden kann
In der Union bestehen trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Online-Durchsuchung grundsätzlich erlaubt hat, erhebliche Zweifel, ob das Gesetz nun zügig verabschiedet wird. Unions-Vizefraktionschef Wolfgang Bosbach sagte, vermutlich suche die SPD nun im BKA-Gesetz nach anderen Problemen, um das Vorhaben zu verzögern.
Der Innenexperte der CSU Hans-Peter Uhl sagte der Süddeutschen Zeitung: "Eigentlich könnte man das Gesetz in einigen Wochen fertig haben, wenn Frau Zypries nicht durch juristische Rechthaberei stören will."
Bosbach, Uhl und ihre Fachkollegen von der SPD trafen sich am Montag ebenfalls mit Schäuble. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sieht keinen Grund für Verzögerungen. "Die Dinge sind durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entscheidend leichter geworden", sagte Wiefelspütz der SZ.
"Es dürfte nicht so schwierig sein, das Urteil in ein Gesetz zu gießen. Das muss nicht bis zum Herbst dauern." Im Hause Zypries hielt man sich bedeckt: "Wir können erst prüfen, wenn der Gesetzentwurf des Innenministeriums vorliegt," hieß es dort.
SPD und Union wollen sich zunächst auf das Gesetz für das Bundeskriminalamt beschränken und nicht auch gleich über die Online-Durchsuchung für den Verfassungsschutz reden. Diese gilt als viel schwieriger in Gesetzesform zu gießen: Denn der Verfassungsschutz ist ein Frühwarnsystem und hat selten mit Gefahr für Leib und Leben oder der Gefährdung des Staates zu tun - eine Hürde, die das Gericht aufgestellt hat.
Nun feilen die Experten am Begriff der Gefahr und prüfen, ob sie ihn so ausdehnen können, dass auch der Verfassungsschutz online durchsuchen darf. Bis dahin bleibt die Dienstanweisung Schäubles, die dem Verfassungsschutz solche Spähangriffe verbietet, bestehen. In Bayern sieht man diese Probleme bei der Gesetzgebung ohnehin nicht. Noch vor dem Sommer soll der Verfassungsschutz dort das Recht auf Online-Durchsuchung erhalten.
(SZ vom 04.03.2008/dmo)
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Mit den Familien kann man das glaube ich nicht vergleichen, denn da sind Themen zu diffus.
Gerade zu Pfarrern kommen aber Menschen, die sonst nicht weiterwissen. Da könnte ohne besonderen Schutz der Staat leichter systematisch abhören.
Sind eigentlich Therapeuten auch ausgenommen?
Es gibt keine Regel ohne Ausnahme - so die Erfahrungen über Jahrzehnte. Verbrecher, Terroristen oder "schwarze Schafe" gibt es bei allen Berufgruppen. So gab es schon Geistliche, die Sittenstrolche waren, Abgeordnete als Schwarzgeldverschieber usw.
Deshalb sollte es für niemanden eine Ausnahme geben. Gerade wer vom Staat mit dem Steuergeld der Bürger bezahlt wird, sollte am gründlichsten die Einschränkungen der persönlichen Sphäre spüren. Da die Kirchen auch vom Staat subventioniert werden, trifft dies auch auf Geistliche zu. Die Ausrede mit den "Geheimnissen" lasse ich nicht gelten. Denn es gibt Beichtgeheimnis, Arztgeheimnis, Steuergeheimnis, Dienstgeheimnis usw. Wer nimmt denn Rücksicht auf das persönliche Familiengeheimnis? Also wenn wir schon total ausspioniert werden, dann alle und die Diener des Volkes am gründlichsten. Aber besser wäre es, wir hätten keinen Schäuble & Koch, samt Kopfnicker in den großen Parteien.
"Weil sie keiner anerkannten Religionsgemeinschaft angehören,"
Das sagt doch alles, die Moslems werden nich anerkannt! deswegen werde ich mich auch nie 100% integrieren können bzw wollen! genaudeswegen fühlen sich milionen von muslimischen Jugendlichen ausgegrentz und leben in ihren eigener Welt, mitten in deutschland, weil Sie dort ANNERKANNT werden! für einen Jungen Menschen gibt es nix wichtigeres als ANERKENNUNG und wenn man die ihn verweigert, wird er jeglichen Respekt und mitgefühl für diese Mehrheit verweigern!
Ich verstehe immer besser warum es junge moslems zur organisationen wie el kaida und co zieht, auch wenn ich das falsch finde, das diese zivilisten töten, und ich ihre ideologie von einer "Weltherrschaft" nicht teile, finde ich es normal das solche leute "enstehen", wenn man die Moslems auf der Ganzen welt unterdrückt!
Ja die meisten "terroristen" sind moslems. Und die meist Pädophile sind junge solo europäer.
Soll man jetzt alle alleinstehende europäer unter generallverdacht stellen?
Das Beichtgeheimnis hat damit freilich überhaupt nichts zu tun, das gibt es auch bei den meisten protestantischen Glaubensgemeinschaften nicht. Hier geht es um den Schutz des Zeugnisverweigerungsrechts nach §53 Strafprozeßordnung, die sich auf alles bezieht, was Geistlichen "in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist".
Ob die Argumentation "Weil sie keiner anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, gelten sie nicht als Berufsgeheimnisträger" auf dem Mist der SZ gewachsen ist, oder ob hier jemand zitiert worden ist, und falls ja, wer, läßt sich wegen der bekannten journalistischen "Sorgfalt" der SZ leider nicht feststellen. Tatsache ist, daß zumindest der Wortlaut von §53 nicht zwischen Geistlichen und Geistlichen unterscheidet.
Tatsache ist aber auch, daß solche rechtsstaatlichen Prinzipien zunehmend als "juristische Rechthaberei" der Justizministerin abgetan werden, vermutlich ist unser sonst so vielgerühmter Rechtsstaat nur so ein persönliches Hobby von ihr, für das wir vor lauter Terrorbekämpfung jetzt einfach keine Zeit mehr haben.
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