Von Annette Ramelsberger

In der Debatte um das Gesetz zu Online-Durchsuchungen verzichtet das Innenministerium nun auf den heftig kritisierten Passus, wonach bei Terrorverdacht auch Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger abgehört werden dürfen - für Imame gilt diese Ausnahme jedoch nicht.

In einem vertraulichen Gespräch wollten Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Montagabend ausloten, wie schnell das seit Monaten umstrittene Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA) und die Online-Durchsuchung durch den Bundestag gebracht werden kann. Das Innenministerium zeigte sich vorab einigungsbereit und verzichtete auf den heftig kritisierten Passus, wonach bei Terrorverdacht auch Abgeordnete, Pfarrer und Strafverteidiger abgehört werden dürfen.

Das Archivbild zeigt Bischöfe in Fulda. Für Geistliche gilt im Gesetz zu den Online-Durchsuchungen ein Abhörschutz. (© Foto: ddp)

Anzeige

Minister Schäuble habe dafür gesorgt, dass dieser Passus nicht mehr in dem Gesetzentwurf stehe, hieß es aus seinem Haus. Der Vorschlag auf Referentenebene hatte vor Wochen für heftige Kritik gesorgt. Schäuble hatte davon nach eigenen Angaben nichts gewusst.

Doch auch wenn Pfarrer und andere Geistliche nun nicht abgehört werden dürfen, für Imame gilt das nicht: Weil sie keiner anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, gelten sie nicht als Berufsgeheimnisträger. Bei Terrorverdacht darf die Polizei bei ihnen weiter lauschen. "Wir können in zwei Wochen mit dem Entwurf für das BKA-Gesetz fertig sein", heißt es im Innenministerium.

Zweifel, ob Gesetz zügig verabschiedet werden kann

In der Union bestehen trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Online-Durchsuchung grundsätzlich erlaubt hat, erhebliche Zweifel, ob das Gesetz nun zügig verabschiedet wird. Unions-Vizefraktionschef Wolfgang Bosbach sagte, vermutlich suche die SPD nun im BKA-Gesetz nach anderen Problemen, um das Vorhaben zu verzögern.

Der Innenexperte der CSU Hans-Peter Uhl sagte der Süddeutschen Zeitung: "Eigentlich könnte man das Gesetz in einigen Wochen fertig haben, wenn Frau Zypries nicht durch juristische Rechthaberei stören will."

Bosbach, Uhl und ihre Fachkollegen von der SPD trafen sich am Montag ebenfalls mit Schäuble. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sieht keinen Grund für Verzögerungen. "Die Dinge sind durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entscheidend leichter geworden", sagte Wiefelspütz der SZ.

"Es dürfte nicht so schwierig sein, das Urteil in ein Gesetz zu gießen. Das muss nicht bis zum Herbst dauern." Im Hause Zypries hielt man sich bedeckt: "Wir können erst prüfen, wenn der Gesetzentwurf des Innenministeriums vorliegt," hieß es dort.

SPD und Union wollen sich zunächst auf das Gesetz für das Bundeskriminalamt beschränken und nicht auch gleich über die Online-Durchsuchung für den Verfassungsschutz reden. Diese gilt als viel schwieriger in Gesetzesform zu gießen: Denn der Verfassungsschutz ist ein Frühwarnsystem und hat selten mit Gefahr für Leib und Leben oder der Gefährdung des Staates zu tun - eine Hürde, die das Gericht aufgestellt hat.

Nun feilen die Experten am Begriff der Gefahr und prüfen, ob sie ihn so ausdehnen können, dass auch der Verfassungsschutz online durchsuchen darf. Bis dahin bleibt die Dienstanweisung Schäubles, die dem Verfassungsschutz solche Spähangriffe verbietet, bestehen. In Bayern sieht man diese Probleme bei der Gesetzgebung ohnehin nicht. Noch vor dem Sommer soll der Verfassungsschutz dort das Recht auf Online-Durchsuchung erhalten.

Leser empfehlen 

(SZ vom 04.03.2008/dmo)