Kampf gegen den Terrorismus: Mit drastischen Strafen will die Bundesregierung Personen bestrafen, die sich in Extremistenlagern ausbilden lassen.
Wer in Extremisten-Lagern den Gebrauch von Waffen und Sprengstoff trainiert, soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig bis zu zehn Jahre ins Gefängnis. Das Kabinett verabschiedete in Berlin einen Gesetzentwurf, der bereits die Kontaktaufnahme mit Terrorgruppen mit bis zu drei Jahren Haft bedroht, wenn der Betreffende zu Anschlägen bereit ist.
Bild vergrößern
Justizministerin Brigitte Zypries will die Ausbildung in Terrorcamps und die Unterstützung von Attentätern hart bestrafen. (© Foto:)
Anzeige
Die Ausbildung zum Attentäter soll nach den Plänen nicht nur in sogenannten Terrorcamps strafbar werden. "Die Attentate vom 11. September 2001 haben gezeigt, dass man sich die erforderlichen Fertigkeiten auch in einer Flugschule aneignen kann", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Voraussetzung für die Strafbarkeit sei allein, dass der Verdächtige sich zum Zwecke eines Anschlags ausbilden lasse.
Auch wer im Internet Gewalt propagiert, muss nach dem Entwurf unter bestimmten Umständen mit Konsequenzen rechnen. "Wenn also jemand zum Dschihad aufruft und daneben einen Bauplan für Sprengsätze veröffentlicht, dann ist das künftig strafbar", sagte die SPD-Politikerin der Welt.
Als strafbar sollen auch Herstellung, Beschaffung und Verwahren von Waffen oder anderem Material für einen Anschlag gelten. Die Regelung umfasst zudem das Sammeln oder Bereitstellen größerer Geldsummen, um etwa Sprengstoff zu kaufen.
Die Debatte um Maßnahmen gegen mutmaßliche Terroristen war durch Hinweise auf Deutsche angefacht worden, die sich im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet in Islamisten-Lagern ausbilden ließen und im Internet mit Selbstmord-Attentaten drohten. Zypries betonte, der Gesetzentwurf richte sich nicht allein gegen Islamisten, sondern etwa auch gegen Rechtsextremisten, die Sprengstoff für den Anschlag auf eine Synagoge besorgten.
Die Opposition lehnt den Gesetzentwurf ab. Die FDP kritisierte, die Grenzen zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr würden durch die geplanten Regelungen verwischt.
(Reuters/bica/ihe)
Das wüde eonmelutige Gesinungsjustiz, käme dieses faschistoide Ansinnen durch.
Sollten Sie demnächst einmal ein Brötchen kaufen wollen, um es mit Rhizinus zu vergiften und dann bei einer Wahlkmofveranstaltung in einem Anschlag auf die Justizministerin zu vewenden, als beilage zur Erbsensuppe, dann wäre der Brötchenkauf strafbar.
Und dr nachbar, der Sie beim Brötchenkauf sah und womöglich gehört haben will, was Sie in den Wahlen der armen fru antun wollen, der nachbar wird zum Kronzeugen.
Debiljustiz.