Gesetz in Kraft:250 Euro im Monat für SED-Opfer

Ehemalige politische Häftlinge der DDR können ab sofort eine Opferrente erhalten. Es verspricht bedürftigen Opfern des SED-Regimes, die zu DDR-Zeiten mindestens sechs Monate inhaftiert waren, monatlich 250 Euro.

Die neue Pensionsregelung für Opfer des SED-Regimes ist am Mittwoch in Kraft getreten. "Betroffene sollten die Leistung noch im August beantragen, damit die Auszahlung bereits ab September 2007 sichergestellt ist", empfahl Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in einer Mitteilung.

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird auf etwa 42.000 Menschen geschätzt. Die Anspruchsberechtigung muss durch gerichtliche Rehabilitierungs-beschlüsse oder Bescheinigungen nach dem Häftlingshilfegesetz nachgewiesen werden. Das jetzt in Kraft getretene Gesetz verlängert die Antragsfristen für Rehabilitierungsverfahren bis zum 31. Dezember 2011. Sie wären sonst Ende dieses Jahres ausgelaufen.

Nach dem Gesetz kann monatlich 250 Euro bekommen, wer in der DDR als politisch Verfolgter mindestens sechs Monate im Gefängnis saß. Voraussetzung für die Zahlung der Opferrente ist, dass das monatliche Einkommen des Empfängers gegenwärtig nicht über 1041 Euro, bei Verheirateten nicht über 1388 Euro liegt. Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrenten oder vergleichbare Leistungen werden bei der Prüfung nicht berücksichtigt, ebenso wenig das Einkommen des Partners.

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