Gerichtsurteil in Dresden:Neonazi-Gruppe "Sturm 34" ist eine kriminelle Vereinigung

"Skinhead-Kontrollen" und Überfälle auf Andersdenkende - das Landgericht Dresden verurteilt fünf Mitglieder der Kameradschaft "Sturm 34" wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung und revidiert damit ein altes Urteil.

Das Landgericht Dresden hat vier mutmaßliche Anführer der verbotenen Neonazi-Kameradschaft "Sturm 34" zu Bewährungsstrafen von sechs Monaten bis zwei Jahren verurteilt. Ein weiterer Angeklagter erhält eine Geldstrafe. Die Richter sahen die Vorwürfe der schweren Körperverletzung, der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Jahr 2006 sowie der Sachbeschädigung als erwiesen an.

Prozess um verbotene Neonazi-Gruppe

"Sturm 34" hatte sich gegründet, um im sächsischen Mittweida eine sogenannte "national befreite Zone" zu schaffen. Das sächsische Innenministerium hatte die Kameradschaft im Jahr 2007 verboten.

(Foto: dpa)

Bereits 2008 hatte das Landgericht mit den Angeklagten zu tun - damals sahen die Richter in der Gruppe "Sturm 34" jedoch keine kriminelle Vereinigung. Zur Begründung hieß es, dass es keinen "für alle verbindlichen Gruppenwillen" gegeben habe, den Angeklagten fehle es zudem "überwiegend am intellektuellen Inventar".

Das Urteil wurde ein Jahr später vom Bundesgerichtshof aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen. Begründung: Das Dresdner Gericht hätte falsche Maßstäbe gesetzt, denn es habe durchaus eine gemeinsame politisch-ideologische Grundhaltung und ausreichend organisatorische Strukturen gegeben.

Zu der Kameradschaft, die sich im März 2006 in Mittweida gegründet hatte, zählten laut sächsischem Innenministerium etwa 50 Mitglieder. Deren Ziel war es, aus der Region eine "national befreite Zone" zu machen. Dies sollte durch Gewalt gegen Linke, Punks oder Ausländer durchgesetzt werden. Bei regelmäßigen Patrouillenfahrten, die als "Skinhead-Kontrollrunden" bezeichnet wurden, versuchte "Sturm 34" den Einwohnern Angst zu machen.

Außerdem verübten Mitglieder von "Sturm 34" mehrere, teils brutale Überfälle auf missliebige Personen. So wurde zu Christi-Himmelfahrt 2006 nachts eine Gruppe von acht angeblichen "Ökos" angegriffen. Neun Tage später fielen mehr als 20 Neonazis an einer Tankstelle in Stollberg über einen jungen Mann her, verletzten ihn erheblich und beschädigten sein Auto. Bei einem Überfall auf ein Dorffest wurden neun Gäste verletzt. Auch die fünf Angeklagten im Alter von 23 bis 44 Jahren waren an diesen Taten beteiligt. Das sächsische Innenministerium hatte die Kameradschaft im Jahr 2007 verboten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: