Das Bundesgericht in Washington hat mit seiner Entscheidung einer Klage von drei Kuwaitern stattgegeben, die seit drei Jahren ohne Anklage festgehalten werden. Das Gericht lehnte zudem das Ansinnen der Regierung ab, Gespräche zwischen Gefangenen und Anwälten abhören zu dürfen.

Diese Entscheidung traf das Bezirksgericht für den District of Columbia in Washington, eines der Bundesgerichte der USA.

Rund 500 Terrorverdächtige sind noch immer im US-Gefangenenlager auf Guantanamo Bay (Kuba) inhaftiert. (© Foto: ddp)

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Richterin Colleen Kollar-Kotelly argumentierte, ohne professionelle Hilfe sei es den von der Außenwelt abgeschirmten Gefangenen quasi unmöglich, ihre Rechte im komplexen und ihnen unbekannten Justizsystem der USA wahrzunehmen.

Sie lehnte zugleich das Ansinnen der US-Regierung ab, die normalerweise vertraulichen Gespräche zwischen Gefangenen und ihren Anwälten abzuhören und die Notizen der Anwälte zu kontrollieren.

Zwar hatte die Regierung den Häftlingen nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes bereits zugestanden, Anwälte zu treffen - jedoch erklärt, diese Möglichkeit sei nicht vom Gesetz vorgeschrieben. Außerdem sollten die Gespräche zwischen den Gefangenen und ihrem Rechtsbeistand abgehört werden.

Die Entscheidung des Bundesgerichts in Washington stellt jedoch nun klar, dass es das Recht der Häftlinge sei, Anwälte zu treffen - nicht bloß eine Möglichkeit.

Darüber hinaus sei es der Regierung nicht erlaubt, die Gespräche abzuhören, so das Urteil. Wie Richterin Colleen Kollar-Kotelly erklärte, versuche die Bush-Regierung, "grundlegene Prinzipien der Vertraulichkeit des Anwalt-Klient-Verhältnisses mit einer hauchdünnen Argumentation zu untergraben".

In der Urteilsbegründung schrieb die Richterin, dass die Regierung nicht ausreichend habe begründen können, warum das Privileg der Vertraulichkeit von Gesprächen zwischen Anwalt und Klient hier wegen der Nationalen Sicherheit aufgegeben werden sollte.

Im Juni hatte der Oberste Gerichtshof der USA in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die auf dem Marinestützpunkt auf Kuba inhaftierten Gefangenen, die aus mehr als 40 Staaten stammen, die Rechtmäßigkeit ihrer Haft von US-Gerichten überprüfen lassen dürfen. Derzeit halten die USA ungefähr 500 Gefangene in dem Lager fest.

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(AP)