Gerichtsurteil:Dämpfer für Pläne zur Elbvertiefung

DPE steigt bei INTERSCHALT ein

Die CSCL Globe ist eines der größten Containerschiffe der Welt - sie soll künftig unabhängig von Ebbe und Flut den Hamburger Hafen ansteuern können.

(Foto: obs)
  • Der EuGH urteilte, dass weiteren Ausbaggerung eines schiffbaren Flusses eine Umweltrichtlinie entgegen stehe.
  • Die Entscheidung hat womöglich Auswirkungen auf die Elbvertiefung. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Prozess vertagt, weil es das Urteil des EuGH abwarten wollte.
  • Durch ein weiteres Ausbaggern der Flüsse sollen Containerschiffe leichter in die Häfen gelangen.

Gericht begründet Urteil mit Umweltrichtlinie

Der Europäische Gerichtshof hat sein Urteil zur geplanten Vertiefung der Weser in Bremen verkündet: Eine EU-Umweltrichtlinie stünde der weiteren Ausbaggerung eines schiffbaren Flusses entgegen. Ausnahmen seien aber möglich. Voraussetzung dafür ist laut der Richtlinie, dass an einem Bauvorhaben ein "übergeordnetes öffentliche Interesse" besteht.

Die Richtline, auf die sich das Gericht bezog, schreibt vor, dass sich die Wasserqualität der europäischen Gewässer nicht verschlechtern darf. Umweltschützer befürchten, dass durch die Vertiefung das Ökosystem kippen könnte. Der Fluss würde während der Flut zunehmend verschlickt und versalzt. Auf Wiesen brütende Vögel und bestimmte Fischarten seien gefährdet. Aus diesem Grund hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geklagt. Nun steht die Weservertiefung wahrscheinlich vor dem Aus.

Urteil könnte Einfluss auf Entscheidung zur Elbvertiefung haben

Die Entscheidung des Gerichts ist auch ein Rückschlag für die Pläne in Hamburg, die Elbe zu vertiefen. Die Stadt will dadurch Containerschiffen mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Metern ermöglichen, den Hafen unabhängig von Ebbe und Flut zu erreichen. Sogar Riesen-Frachter mit einem Tiefgang von 14,50 Meter sollen die Elbe passieren können.

Weil Umweltschützer auch gegen die Elbvertiefung klagten, wurde allerdings schon 2012 ein Baustopp verhängt. 2013 hatte das zuständige Bundesverwaltungsgericht den Fall der Weservertiefung dem EuGH zur Klärung vorgelegt. Das anhängige Verfahren zur Elbvertiefung vertagte das Gericht im Oktober 2014 unter dem Hinweis, dass es das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Weservertiefung abwarten will.

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