Die Richter haben einer 33-Jährigen Recht gegeben, die 2003 in Kolumbien entführt worden war und sich später weigerte, dem Staat für ihre Rettung per Hubschrauber 12.640 Euro zu bezahlen. Doch jetzt droht ihr eine neue Klage.

Das Auswärtige Amt darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin im Ausland entführten Bundesbürgern die Kosten ihrer Befreiung nicht in Rechnung stellen.

Reinhilt Weigel kurz nach ihrer Befreiung in Kolumbien. (© Foto: dpa)

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Das Konsulargesetz gebe für eine Kostenerstattung keine Rechtsgrundlage her, urteilte die 14. Kammer des Gerichts am Dienstag.

Die Richter entschieden damit zu Gunsten der Physiotherapeutin Reinhilt Weigel aus Ganderkesee (Kreis Oldenburg). Sie war im Jahr 2003 nach zehnwöchiger Geiselhaft in Kolumbien freigelassen worden.

Zivilrechtliche Klage noch möglich

Die 33-Jährige sollte 12.640 Euro für einen Hubschrauberflug bezahlen, mit dem sie damals aus dem Dschungel geholt worden war. Den Hubschraubereinsatz hatten die Entführer zur Bedingung für die Freilassung gemacht.

Ob sich das Auswärtige Amt die Kosten möglicherweise auf zivilrechtlichem Weg von der Physiotherapeutin zurückholen kann, ließ das Verwaltungsgericht offen.

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(dpa)