In der Freiburger Innenstadt darf auf öffentlichen Plätzen und im Freien wieder Alkohol getrunken werden. Ein Gericht erklärte das von der Stadt erlassene Alkoholverbot für rechtswidrig.
Das seit eineinhalb Jahren in der Freiburger Innenstadt geltende Alkoholverbot ist rechtswidrig. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg erklärte am Dienstag das vor gut einem Jahr erlassene Alkoholverbot für unwirksam (Az: 1 S 2200/08 und 1 S 2340/08). Der VGH ließ eine Revision zu seinem Urteil nicht zu.
Bier trinken ist im Freiburger Bermudadreieck künftig wieder jeden Tag erlaubt. (© Foto: AP)
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Die entsprechende Formulierung in der Polizeiverordnung sei zu pauschal, entschieden die Mannheimer Richter. Damit war die Klage eines Jurastudenten gegen die sogenannte Bermudadreieck-Regelung erfolgreich.
Freiburg hatte damit Kriminalität und Gewalt in einem Kneipen- und Diskothekenviertel bekämpfen wollen. Seit Sommer 2008 waren von Freitag bis Montag Bier und Hochprozentiges im Freien untersagt. Zudem galt seit Januar 2008 ein Aufenthalts- und Alkoholverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen.
"Es ist der verständliche Versuch der Gemeinden, etwas in eine Verordnung zu pressen, das sich nicht in eine Verordnung pressen lässt", sagte Richter Karl-Heinz Weingärtner zur Begründung des Urteils. Erforderlich sei aber eine Entscheidung im Einzelfall.
Falls Freiburg die Entscheidung nun noch vom obersten Verwaltungsgericht in Leipzig überprüfen lassen will, müsste die Stadt dort zunächst eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einreichen.
(dpa/woja)
Nach Massaker in Haula
Ich bin für die Trinkpflicht von Freitag bis Montagmorgen in der Freiburger Innenstadt.
wenn zur Befriedigung des dringenden Bedürfnisses einen Tatbestand irgendwie mit einem Bild zu illustrieren der Voluntarist ins Archiv geschickt wird, und dann so offensichtlich hirnrissige Verknüpfungen entstehen, wie ein "Nörten-hardenberger" Pils vor einem Polizisten im Kampfanzug und dass in einem STUDENTENVIERTEL in FREIBURG.
1. Wird in Freiburg nur entweder Rothaus oder Ganther getrunken,
2. Waren die Krawalle nun auch nicht so schlimm, dass die Polizei in Demo-Montur die Strassen gekehrt hat.
Das Bild stammt doch bestimmt von irgendeiner Nazi Demo in Northeim o.ä.
So ein Unsinn!
In unserer Verfassung ist verankert, dass jeder Deutsche das Recht hat mindestens eine Flasche Bier überall hin mitzuführen, zum Schutze von eigenem Leib und Leben (Stichwort: Wurfgeschoss) ! ;-)
na gott sei dank es gibt einfach nichts ästhetischeres als mit der bierflasche durch die strassen zu ziehen
Es geht auch anders...
Paging