Gericht:EZB darf vorerst weiter Staatsanleihen kaufen

Das Bundesverfassungsgericht lehnt einen Eilantrag gegen das Anleihenkaufprogramm erst einmal ab. Das Gericht ist gegen einen einstweiligen Stopp, weil dies dieselben Folgen hätte wie ein endgültiges Urteil.

Von Sebastian Jannasch, Karlsruhe

Das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) kann zumindest bis zu einem abschließenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts wie bisher weiterlaufen. Das Gericht hat an diesem Mittwoch einen Eilantrag der Kläger abgelehnt, zu denen der CSU-Politiker Peter Gauweiler sowie der ehemalige AfD-Vorsitzende Bernd Lucke gehören. Sie wollten erreichen, dass der Bundesbank eine Beteiligung an dem Programm umgehend untersagt wird. Das Karlsruher Gericht hatte im August zwar in dieser Angelegenheit den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen, weil es Zweifel daran hat, ob die EZB sich noch im Rahmen ihrer auf Geldpolitik beschränkten Zuständigkeiten hält oder damit bereits eine Art Wirtschaftspolitik betreibt. Einen vorläufigen Stopp lehnt das Gericht aber ab, weil dies dieselbe Wirkung hätte wie ein endgültiges Urteil - wegen des hohen Anteils der Bundesbank an den Wertpapierkäufen. Denn eine solche Unterbrechung könnte das Ziel der EZB konterkarieren, mit ihrer ultralockeren Geldpolitik einen Anstieg der Inflation auf knapp zwei Prozent zu bewirken. Das EZB-Programm, das mindestens bis Ende des Jahres laufen soll, umfasst den Kauf von Wertpapieren in Höhe von derzeit 60 Milliarden Euro pro Monat. Dass Karlsruhe das ohnehin auslaufende Programm stoppt, ist nicht sehr wahrscheinlich. Dem Gericht geht es eher darum, im "Dialog" mit dem EuGH den rechtlichen Rahmen der EZB zu definieren, die ansonsten keiner Kontrolle unterliegt.

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