Der ehemalige FDP-Innenminister Gerhart Baum fordert die Bundesregierung auf, sich von den Abschussplänen des Verteidigungsministers zu distanzieren. Jung wirft er vor, ein Verbrechen anordnen zu wollen.
sueddeutsche.de: Herr Baum, Verteidigungsminister Jung will sich auf den übergesetzlichen Notstand berufen, sollte er in die Situation kommen, ein Passagierflugzeug abschießen lassen zu müssen. Eine hinreichende Grundlage?
Gerhart Baum: "Wenn je ein Abschuss befohlen wird, womöglich mit Einwilligung der Bundeskanzlerin, müsste danach die gesamte Bundesregierung umgehend zurücktreten." (© Foto: dpa)
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Gerhart Baum: Nein. Das Grundgesetz bietet dafür keine Legitimation. Das hat das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich klargestellt. Herr Jung kündigt an, dass er einen Verfassungsbruch begehen will. Er will ein Verbrechen anordnen, nämlich den vorsätzlichen Totschlag von unschuldigen Passagieren. Die Bundesregierung sollte umgehend klarmachen, dass das nicht ihre Position ist.
sueddeutsche.de: Und wenn sie es nicht tut?
Baum: Dann würde sie ein fundamentales Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Lebensschutz missachten. Eine ungeheuerliche Vorstellung.
sueddeutsche.de: Deshalb steht ja die Forderung nach einer Verfassungsänderung im Raum.
Baum: Das ist vollkommen ausgeschlossen. Unsere Verfassung erlaubt keine Änderung, die es möglich machen würde, Passagierflugzeuge abzuschießen. Möglicherweise todgeweihtes Leben ist nach dem Bundesverfassungsgericht genauso geschützt wie das Leben anderer.
sueddeutsche.de: Jung empfindet die Rechtslage als offen. Braucht die Politik nicht auch für solche Extremsituationen eine Handlungsgrundlage?
Baum: Entschuldigen Sie, aber die Rechtslage ist eindeutig. Ein Passagierflugzeug abzuschießen, bleibt ein Verfassungsbruch. Herr Jung will das nicht wahrhaben. Er glaubt, ein übergesetzlicher Notstand könne sein Handeln legitimieren. Daraus spricht Hilflosigkeit, die aber nichts an der Rechtslage ändert.
sueddeutsche.de: Wie wollen Sie Jung stoppen?
Baum: Wir, die damaligen Kläger gegen das Luftsicherheitsgesetz, prüfen gerade, ob und wie wir gegen das Verhalten Jungs gerichtlich vorgehen können.
sueddeutsche.de: Sie wollen Strafanzeige stellen?
Baum: Dazu möchte ich mich jetzt noch nicht äußern.
sueddeutsche.de: Das Verfassungsgericht hat offengelassen, ob und welche strafrechtlichen Konsequenzen ein Abschuss haben müsste.
Baum: Das ist richtig. Dennoch bleibt es rechtswidrig. Wenn also je ein Abschuss befohlen wird, womöglich mit Einwilligung der Bundeskanzlerin, müsste danach die gesamte Bundesregierung umgehend zurücktreten. Sonst hätte das Urteil doch gar keinen Sinn gehabt.
sueddeutsche.de: Bedeutet das, der Verteidigungsminister soll die Hände in den Schoß legen, wenn eine vollbesetzte Passagiermaschine auf ein Atomkraftwerk zurast?
Baum: Nein, aber wer dafür eine gesetzliche Regelung verlangt, der will das Bürgeropfer im Recht verankern. Der begibt sich auf den Weg zum Feindstrafrecht, zum Kriegsrecht und zum Ausnahmezustand.
sueddeutsche.de: Sie haben gesagt, das erinnere Sie an den Nazi-Juristen Carl Schmitt. Warum?
Baum: Schmitt hatte die Vorstellung, dass im Ausnahmezustand nicht das Recht entscheiden könne. Das Recht befinde sich dann nach seiner Auffassung auch im Krieg und wird ein Teil davon. Das ist eine fatale Entwicklung, die neben Jung noch von einem anderen Bundesminister vorangetrieben wird, nämlich von Wolfgang Schäuble. Der hat die gezielte Tötung von Verdächtigen in die Diskussion gebracht. Das ist alles nicht mehr rechtsstaatlich. Das ist Kriegsrecht.
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(sueddeutsche.de)
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Muß mich korrigieren, hatte bei meinem Eintrag noch nicht die Bundestagsdebatte heute mitbekommen. Wenn Jung tatsächlich eine GG-änderung fordert, zeigt mir dies, daß er nicht genug Charakter besitzt, um dieses wichtige Amt auszufüllen.
Die von ihm geforderte änderung kann ja - nach dem BVerfG-Urteil - nur einen Eingriff in Artikel 1 darstellen, und dies ist nicht zulässig. Oder soll es in Zukunft heißen "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das nähere regelt das Gesetz."?
Ich glaube schon, daß sich auch die Tragik des Terrorangriffs juristisch befriedigend lösen lässt, ohne auf Kriegsrecht zurückgreifen zu müssen. Das juristische Werkzeug ist da. Es muss nur differenziert und objektiv angewandt werden. Man muss sich der Problematik jedoch von der Seite der Verantwortlichkeit nähern, denn sonst spielt uns unsere "Alltagserfahrung" einen Streich. Weil wir schon durch diese mediale Terrorgefahrpenetration im Geiste vernebelt sind.
Die grundsätzliche Frage die Dr. Seltsam und Kollegen Jung, Bosbach, etc. stellen hat doch mit Terror überhaupt nichts zu tun, sondern sie fragen nach einem Spezialfall. Dass die Frage so formuliert wird zeigt nur wie perf .ide die öffentliche Meinung beeinflusst werden soll zur Erreichung politischer Ziele.
Die objektiv grundsätzliche Frage lautet doch:" Darf die Polizei (mangels Ausrüstung mit Hilfe der BW) ein nicht mehr steuerbares Flugzeug, das abzustürzen droht, wegpu sten? (Lässt sich übrigens auf Züge oder PKW (Geisterfahrer) problemlos ausdehnen)
Ob das Flugzeug absichtlich oder unabsichtlich durch Defekt z.B. in NRW auf ein dichtbesiedeltes Gebiet stürzt ist doch für die Frage der Gefahrenabwehr für mögliche Opfer am Boden völlig irrelevant. Damit kommen wir zu einem Punkt, der "allgemeines Lebensrisiko" heisst. Und dazu zählt eben auch Opfer eines Terroranschlages zu werden. Der Ausdruck "Tragik des Terrorangriffs" im vorletzten Satz von Herrn Prantl gibt schon für sich die Antwort.
Die 4. Maschine in den USA am 11. September, die bezeichnenderweise von Dr. Seltsam und Jung nie erwähnt wird, ist auch nur auf ein Feld gestürzt, obwohl das von den Terroristen nicht so geplant war. Das tragische an der Situation ist, daß sich die Passagiere nur selbst (und anderen) helfen können.
Ein Mann wird vergiftet, kurz bevor er am Gift stirbt wird er von jemand anderem erschossen. Wer ist der Mörder?
Es scheint nach Ansicht des Teams von Dr. Seltsam, daß keiner der Mörder ist, denn der Mann wäre ja irgendwann sowieso gestorben.
ich wohne nicht mehr in deutschland, verfolge aber das geschehen immer noch online mit
es ist in diversen foren schon alles gesagt worden was es zu diesem thema zu sagen gibt
aber der kommentar triffts
19.09.2007 20:07:22
owe.jessen: Noch mal weitergedacht
ich bin deutscher und habe mit meiner stimme fuer die cdu diese katastrophe wohl mitzuverantworten
ich haette nie gedacht das ich das mal denken/schreiben wuerde aber beim naechstenmal werde ich wohl (ich fasse es immer noch nicht) meine stimme (geht auch von hier aus) den linken geben
ich finde zwar seeeeehr viel bedenklich in deren aeusserungen aber von allem schlechten scheint mir das doch dann die bessere alternative
greetings
Unsere zwei NEO CONS denken immer wieder und sehr laut über die " Amerikanisierung ( Bush ) in Deutschland nach ! Na ja jeder hat so seine Vorbilder. Deutschland als 52 Staat nach der Königlichen Insel natürlich .
Aber es wäre an der Zeit das die Beiden endlich das politische Feld räumen und Platz machen . Da die Beiden nach der Debatte im Bundestag Heute mit keinerlei , außer der NEO CON Fraktion natürlich , Beistand hatten .
Rücktritt Schäuble Rücktritt Jung und das unvermeidliche Verbot der verfassungsfeindlichen NEO CON Fraktion nicht zu vergessen der Herrschaften die denen auch noch 40% in den Umfragen geben .
Gerhart Baum gehört zu den (wenigen) übriggebliebenen Fanatikern aus den 70ern Jahren. Ob sich dieser Fanatismus - wie bei Baum - hochzieht an einer wahnhaften Idee des Rechtsstaats (die mit einer wahrhaft rechtsstaatlichen, d.h. auch verantwortlich-kritisch-bedenkenden Haltung nur den äußeren Schein gemein hat) oder an anderen fixen Ideen, wie z.B. bei Horst Mahler, macht sicher einen graduellen, aber keinen prinzipiellen Unterschied.
Dass das Bundesverfassungsgericht "festgestellt" hätte, dass man gegenüber einem Terrorangriff mit einem besetzten Flugzeug schicksalsergeben (aber gesinnungsfest) seine Hände in den Schoß legen müsste, stimmt eben nicht. Was "feststeht", ist die innere Überzeugung von Baum, aber nicht eine Auslegung des Urteils oder die Rechtslage, über die vernünftige Menschen und Juristen unterschiedlicher Ansicht sind. Das sollte man nicht in narzistischer Erhöhung seiner selbst verwechseln.
Es ist auch kein "ungeheuerlicher Vorgang", über ein derartiges rechtliches und moralisches Dilemma begründet unterschiedlicher Ansicht zu sein. So wie Baum redet nur ein Fanatiker oder Demagoge.
Am Ende nur noch wirres Zeug. "Feindstrafrecht" hat mit der Sache offenkundig gar nichts zu tun, es soll niemand bestraft werden. Feindstrafrecht ist es nur, wenn Baum seinen persönlichen Feind Herrn Jung des Totschlags bezichtigen will und damit wiederum seine fixen Ideen mit der Rechtslage verwechselt.
Nur noch peinlich ist es, wenn Baum Ausnahmezustand und Kriegsrecht offenkundig nur nach Nazi- oder (was gleichbedeutend ist) Carl-Schmitt'scher Art denken kann. Kein rechtsstaatlicher Jurist und Politiker tritt der Annahme näher, in Krieg oder Ausnahmezustand gälte kein Recht, das zeigt schon das Wort Kriegs-Recht. Unter allen rechtsstaatlichen Nationen ist aber auch klar, dass in Krieg und Ausnahmezustand anderes Recht gilt als im Frieden. Das kann jeder sehen und erkennen, der mit offenen Augen auf die Welt und Geschichte sieht. Und dessen Horziont nicht, wie offenkundig der von Baum, in nationalistischer Verengung auf Nazideutschland und die Binnenperspektive beschränkt ist, so dass er nicht sehen kann, dass auch und gerade die Verteidigung gegen den mörderischen Agressor nicht wirksam möglich wäre, wenn nicht das Recht in solchen Ausnahme- und Kriegslagen eine andere Balance zwischen kollektiver positiver Selbsterhaltung einersei
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