Interview: Thorsten Denkler

Der ehemalige FDP-Innenminister Gerhart Baum fordert die Bundesregierung auf, sich von den Abschussplänen des Verteidigungsministers zu distanzieren. Jung wirft er vor, ein Verbrechen anordnen zu wollen.

sueddeutsche.de: Herr Baum, Verteidigungsminister Jung will sich auf den übergesetzlichen Notstand berufen, sollte er in die Situation kommen, ein Passagierflugzeug abschießen lassen zu müssen. Eine hinreichende Grundlage?

Gerhart Baum

Gerhart Baum: "Wenn je ein Abschuss befohlen wird, womöglich mit Einwilligung der Bundeskanzlerin, müsste danach die gesamte Bundesregierung umgehend zurücktreten." (© Foto: dpa)

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Gerhart Baum: Nein. Das Grundgesetz bietet dafür keine Legitimation. Das hat das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich klargestellt. Herr Jung kündigt an, dass er einen Verfassungsbruch begehen will. Er will ein Verbrechen anordnen, nämlich den vorsätzlichen Totschlag von unschuldigen Passagieren. Die Bundesregierung sollte umgehend klarmachen, dass das nicht ihre Position ist.

sueddeutsche.de: Und wenn sie es nicht tut?

Baum: Dann würde sie ein fundamentales Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Lebensschutz missachten. Eine ungeheuerliche Vorstellung.

sueddeutsche.de: Deshalb steht ja die Forderung nach einer Verfassungsänderung im Raum.

Baum: Das ist vollkommen ausgeschlossen. Unsere Verfassung erlaubt keine Änderung, die es möglich machen würde, Passagierflugzeuge abzuschießen. Möglicherweise todgeweihtes Leben ist nach dem Bundesverfassungsgericht genauso geschützt wie das Leben anderer.

sueddeutsche.de: Jung empfindet die Rechtslage als offen. Braucht die Politik nicht auch für solche Extremsituationen eine Handlungsgrundlage?

Baum: Entschuldigen Sie, aber die Rechtslage ist eindeutig. Ein Passagierflugzeug abzuschießen, bleibt ein Verfassungsbruch. Herr Jung will das nicht wahrhaben. Er glaubt, ein übergesetzlicher Notstand könne sein Handeln legitimieren. Daraus spricht Hilflosigkeit, die aber nichts an der Rechtslage ändert.

sueddeutsche.de: Wie wollen Sie Jung stoppen?

Baum: Wir, die damaligen Kläger gegen das Luftsicherheitsgesetz, prüfen gerade, ob und wie wir gegen das Verhalten Jungs gerichtlich vorgehen können.

sueddeutsche.de: Sie wollen Strafanzeige stellen?

Baum: Dazu möchte ich mich jetzt noch nicht äußern.

sueddeutsche.de: Das Verfassungsgericht hat offengelassen, ob und welche strafrechtlichen Konsequenzen ein Abschuss haben müsste.

Baum: Das ist richtig. Dennoch bleibt es rechtswidrig. Wenn also je ein Abschuss befohlen wird, womöglich mit Einwilligung der Bundeskanzlerin, müsste danach die gesamte Bundesregierung umgehend zurücktreten. Sonst hätte das Urteil doch gar keinen Sinn gehabt.

sueddeutsche.de: Bedeutet das, der Verteidigungsminister soll die Hände in den Schoß legen, wenn eine vollbesetzte Passagiermaschine auf ein Atomkraftwerk zurast?

Baum: Nein, aber wer dafür eine gesetzliche Regelung verlangt, der will das Bürgeropfer im Recht verankern. Der begibt sich auf den Weg zum Feindstrafrecht, zum Kriegsrecht und zum Ausnahmezustand.

sueddeutsche.de: Sie haben gesagt, das erinnere Sie an den Nazi-Juristen Carl Schmitt. Warum?

Baum: Schmitt hatte die Vorstellung, dass im Ausnahmezustand nicht das Recht entscheiden könne. Das Recht befinde sich dann nach seiner Auffassung auch im Krieg und wird ein Teil davon. Das ist eine fatale Entwicklung, die neben Jung noch von einem anderen Bundesminister vorangetrieben wird, nämlich von Wolfgang Schäuble. Der hat die gezielte Tötung von Verdächtigen in die Diskussion gebracht. Das ist alles nicht mehr rechtsstaatlich. Das ist Kriegsrecht.

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