Geplanter NSA-Untersuchungsausschuss:Snowden könnte in Deutschland aussagen

Protesters carry portraits of Snowden during a demonstration against secret monitoring programmes PRISM, TEMPORA, INDECT and showing solidarity with whistleblowers Snowden, Manning and others in Berlin

Menschen demonstrieren vor dem Brandenburger Tor für Edward Snowden.

(Foto: REUTERS)

Würde Edward Snowden in Deutschland vor dem NSA-Untersuchungsausschuss aussagen, müsste er wohl keine Auslieferung an die USA fürchten - so steht es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Das Innenministerium ist womöglich sogar verpflichtet, eine Zeugenaussage zu ermöglichen.

Der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden muss laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags keine Auslieferung an die USA fürchten, falls er vor einem Untersuchungsausschuss in Deutschland aussagt. Das geht aus einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Gutachten des Dienstes hervor, das die Linkspartei in Auftrag gegeben hatte. Die Schlüsselfigur des Abhörskandals kann demnach mit freiem Geleit rechnen, sollte der von allen Bundestagsparteien anvisierte Parlamentarische Untersuchungsausschuss Snowden als Zeugen laden.

Kern des Gutachtens ist die Feststellung, dass nach deutschem Recht ein möglicher Auslieferungsantrag der USA abgewiesen werden kann, wenn er wegen einer politischen Straftat gestellt wurde.

Für eine Einreise Snowdens bedarf es eines Aufenthaltstitels. Paragraf 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes sieht vor, dass ein Zeuge beispielsweise dann geladen werden kann, wenn es um die Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland geht, zitiert die Welt auf ihrer Internetseite aus dem Bericht. Die Entscheidung darüber, ob Snowdens Enthüllungen in diesen Bereich fallen, obliege dem Bundesinnenministerium.

Dieses ist auf der anderen Seite aber auch verpflichtet, Hilfe zu leisten, wenn ein Untersuchungsausschuss einen Zeugen aus dem Ausland laden möchte, heißt es weiter bei der Welt. Soweit nicht "schwerwiegende, das Staatswohl der Bundesrepublik Deutschland gefährdende außenpolitische Belange dagegen sprechen", müsse das Bundesinnenministerium Snowden eine Aufenthaltserlaubnis erteilen.

Auch das Auslieferungsabkommen zwischen Deutschland und den USA müsse nicht unbedingt greifen. Denn im Fall Snowden könne die Pflicht zur Auslieferung der Pflicht gegenüberstehen, dem Beschuldigten sicheres Geleit zu gewähren.

Der frühere Mitarbeiter des US-Geheimdienstes NSA hat die Veröffentlichung von streng vertraulichen Dokumenten seines ehemaligen Arbeitgebers unter anderem damit begründet, die Abhörpraxis würde demokratischen Prinzipien widersprechen. Die USA fahnden nach dem 30-Jährigen wegen Landesverrats. Er hat in Russland Asyl erhalten.

Ob Snowden überhaupt bereit wäre, von Russland nach Deutschland zu reisen, ist nicht bekannt. Nach dem Gutachten müsste zunächst die Generalstaatsanwaltschaft des zuständigen Oberlandesgerichts über einen Auslieferungsantrag entscheiden. Das letzte Wort hätte das Bundesjustizministerium. Die Linkspartei und die Grünen halten eine Anhörung von Snowden für unverzichtbar. Auch die SPD hat sich für eine Einladung offengezeigt.

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