Zu Recht setzt der Bundestag dem Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen Grenzen. Ein Kommentar von Wolfgang Roth

Es wird nun wieder viel darüber lamentiert werden, dass die Deutschen hypersensible, ängstliche Wesen seien, dass sie sich den hoffnungsvollen Zukunftsbranchen verschlössen und fast jeder neuen Technik misstrauten.

(© Foto: AP)

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Und es ist wahr: Das Gesetz, das die rot-grüne Regierung im Bundestag mit ihrer Mehrheit durchsetzte, erschwert den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland erheblich. Da auch andere Länder Europas abgestufte Restriktionen vorsehen, wird die Bio-Tech-Industrie hier einen steinigen Acker vorfinden. Fortschrittsverweigerung?

Da gilt es zu differenzieren und zu relativieren. Noch ist den Verheißungen der "grünen Revolution" mit Vorsicht zu begegnen. Die Resistenz gegen diesen oder jenen Schädling ist noch keine Revolution; wirklich revolutionär wären zum Beispiel elementare Nutzpflanzen, die auf salzhaltigen Böden wachsen und so die Ernährungssituation in unterversorgten Gebieten der Erde verbessern würden.

Freie Entscheidung der Verbraucher

Das ist aber kein Argument, das den Staat so oder so zum Eingreifen veranlassen sollte. Ob bestimmte Organismen oder Produkte in den Verkehr gebracht werden dürfen, ob sie vermehrt, verarbeitet und verzehrt werden, diese Entscheidung kann in demokratisch verfassten Staaten getrost den Saatgut-Unternehmen, den Bauern und den Verbrauchern überlassen werden.

Es liegen derzeit auch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse über Gesundheitsgefahren etwa durch Gen-Mais vor, die den Staat zum ordnungspolitischen Einschreiten zwingen würden.

Das im Ministerium von Renate Künast entwickelte Gentechnik-Gesetz ermöglicht aber erst die freie Entscheidung der Verbraucher: Basis sind die Vorgaben der Europäischen Kommission, wonach das Nebeneinander von unterschiedlich wirtschaftenden Landwirten möglich sein muss - ob sie nun gentechnisch veränderte oder herkömmliche Sorten anbauen.

Die Erfahrungen aus Nordamerika haben gezeigt, dass sich konventionelle Landwirte mit Abstandsregelungen kaum gegen unerwünschten Samenflug und vermischtes Saatgut schützen können. Die Folge ist klar: Sie können die Reinheit ihrer Produkte nicht mehr garantieren und verlieren ihre Kunden. Die Kunden wiederum verlieren ihre Wahlfreiheit.

Die Haftungsregelungen im Gesetz sind streng, aber realistisch: Arbeiten in einer Region mehrere Landwirte mit genetisch manipulierten Pflanzen, so haften sie "gesamtschuldnerisch", das heißt, ein durch Pollenflug geschädigter Bauer kann den Schaden von jedem einfordern.

Auch Karlsruhe wird sich mit dem Gesetz befassen

Das ist deshalb von Bedeutung, weil er in vielen Fällen nicht nachweisen kann, dass sein Unheil von einem bestimmten Feld ausging.

Richtig ist auch, dass das Gesetz ein öffentliches Register mit den Flächen vorsieht, auf denen genetisch manipulierte Pflanzen angebaut werden. Wie sonst soll ein Bauer feststellen, von wem er in seiner Existenz bedroht werden könnte?

Dass irgendwelche Öko-Aktivisten bisher solche Felder verwüsteten, ist leider wahr. Es bleibt aber nur der Weg, solche Täter zu verfolgen. Schließlich können legitime Eigentumsrechte nicht deshalb außer Kraft gesetzt werden, weil andere das Recht missbrauchen.

Streng, aber sachgerecht: Trotzdem ist derzeit nicht abzusehen, ob die deutsche Regelung vor der EU-Kommission und der europäischen Gerichtsbarkeit Bestand haben wird. Mit einiger Sicherheit wird sich auch das Bundesverfassungsgericht mit dem Gesetz befassen.

Man wird aber von einer Technik, die in den Augen ihrer Befürworter so viel Heil bringt, erwarten dürfen, dass sie in friedlicher Koexistenz mit den konventionell oder ökologisch wirtschaftenden Landwirten entwickelt wird.

Sollte sich das in der Praxis als unmöglich erweisen, handelt es sich um einen Geburtsfehler dieser Technik - einen Fehler zumal, der nicht mehr zu korrigieren ist.

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(SZ vom 27./28.11.2004)