Gender Pay Gap:Widerstand gegen Schwesig

"Schädlich": Die größte Gruppe in der Unionsfraktion lehnt den Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit jetzt sogar generell ab.

Von Robert Roßmann, Berlin

Der Streit zwischen Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) und der Union über das Gesetz zur Entgeltgleichheit eskaliert. Jetzt hat sich die größte Gruppe in der Unionsfraktion, der Parlamentskreis Mittelstand (PKM), sogar gegen das gesamte Gesetz ausgesprochen. In dem Kreis sind 190 der 310 Unionsabgeordneten organisiert. In dem Beschluss des PKM-Vorstandes, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, heißt es: "Der PKM hält ein Gesetz zur Reduzierung des Gender Pay Gaps nicht nur für überflüssig, sondern auch für schädlich." Seiner Ansicht nach liegt der erhebliche Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen nicht an einer unterschiedlichen Entlohnung für dieselbe Tätigkeit. Verantwortlich dafür seien stattdessen Unterschiede bei der Berufswahl, den Hierarchie-Stufen sowie der Länge der Arbeits- und Auszeiten.

Der Parlamentskreis kritisiert vor allem den Kernbestandteil von Schwesigs Gesetzentwurf, den Auskunftsanspruch für Beschäftigte über das Durchschnittsgehalt der vergleichbaren Kollegen mit anderem Geschlecht. Die Ministerin will diesen Anspruch Beschäftigten in allen Betrieben zugestehen, die Union nur den Mitarbeitern großer Unternehmen. Hintergrund ist ein Streit über die Auslegung des Koalitionsvertrags. Dort heißt es: "Um das Prinzip ,Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit' besser zur Geltung zu bringen, wollen wir mehr Transparenz herstellen, unter anderem durch eine Verpflichtung für Unternehmen ab 500 Beschäftigte, im Lagebericht nach dem Handelsgesetzbuch auch zur Frauenförderung und Entgeltgleichheit ... Stellung zu nehmen. Darauf aufbauend wird für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein individueller Auskunftsanspruch festgelegt."

Für die Union ist deshalb klar, dass der Anspruch nur für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten gelten soll. Schwesig leitet dagegen aus der Formulierung "darauf aufbauend" das Recht ab, den Anspruch für alle Betriebe einzuführen. Aus Verärgerung über diese Interpretation der Ministerin betreibt jetzt auch die Union Textexegese. Der PKM verweist in seinem Beschluss darauf, dass im Koalitionsvertrag "nicht näher spezifiziert" sei, auf was sich der Auskunftsanspruch beziehen soll. Deshalb gelte aus Sicht des Parlamentskreises: "Ein Anspruch darauf, das Durchschnittsgehalt einer Gruppe vergleichbarer Kollegen des anderen Geschlechts zu erfahren, ist vom Koalitionsvertrag auf jeden Fall auch bei Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern nicht gedeckt und wird vom PKM daher nicht mitgetragen."

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