Verbraucher und Landwirte sollen vor einer schleichenden Verbreitung gentechnisch veränderter Nahrungsmittel geschützt werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Novellierung des Gentechnikrechtes. Umweltverbände äußerten bereits Zweifel.
Danach darf etwa Genmais künftig auch auf deutschen Feldern wachsen, allerdings haften Gen-Bauern, wenn ihre erbgutveränderten Pflanzen sich auf Äckern von konventionellen Landwirten breit machen und deren Ernte verunreinigen. Umweltverbände und Ökobauern übten Kritik. Verbraucherschützer bemängelten eine fehlende Wahlfreiheit für die Konsumenten und warnten vor steigenden Preisen.
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Deutschland sei der erste EU-Staat, der Regeln für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf den Weg gebracht habe, betonte die Bundesministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Renate Künast.
Die Grünen-Politikerin geht davon aus, dass der Entwurf noch vor der Sommerpause im Parlament verabschiedet werden kann. Die Zeit dränge, sagte Künast. Mitte April trete in der EU die Verordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel sowie die Verordnung über Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung in Kraft. Nach einem de facto sechsjährigen Moratorium stehe die EU-Kommission kurz davor, wieder Zulassungen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu erteilen.
Da es keine einheitlichen Haftungsregelungen in der EU gebe, müsse die Bundesregierung nun handeln und alle nationalen Spielräume zum Schutz der Verbraucher und eines gentechnikfreien Anbaus nutzen.
Der Gesetzentwurf regelt das Nebeneinander von konventionellen und gentechnisch veränderten Agrarprodukten. Dabei werde, so Künast, den Betrieben, die gentechnisch veränderte Organismen anbauen wollten, eine gesetzliche Vorsorgepflicht auferlegt. Angaben über den Ort, an dem Gen-Pflanzen angebaut werden, müssten künftig in einem Standortregister festgehalten werden. Dabei habe ein Landwirt, der möglicherweise vom benachbarten GVO-Anbau betroffen sei, einen Anspruch auf genaue Auskunft aus dem Register, erklärte die Ministerin.
Die Novelle regele die bisher unklare zivilrechtliche Haftung. Insbesondere werde definiert, dass eine "wesentliche Beeinträchtigung" immer dann vorliege, wenn ein Lebensmittel wegen einer GVO-Auskreuzung nicht mehr als "gentechnikfrei" vermarktet werden könne. Zur Beweiserleichterung greife eine gesamtschuldnerische Haftung mehrerer in Betracht kommender Anbauer gentechnisch veränderter Organismen.
Das Gesetz verstärke den Umwelt- und Gesundheitsschutz, sagte die Ministerin. Dabei lasse man sich vom Vorsorgeprinzip leiten. Das sei wichtig für die Beurteilung von Anträgen auf Zulassung von Freisetzungen oder dem "Inverkehrbringen" gentechnisch veränderter Agrarprodukte. Die Novelle schütze besonders "ökologisch sensible Gebiete". So bleibe der Gen-Anbau verboten, wenn er den naturschutzrechtlichen Vorgaben widerspreche. Offen sei, welche Entwicklung Produktion und Verbrauch gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel in Deutschland nehmen werde. Über die "grüne Gentechnik" entschieden Landwirte und Verbraucher.
(SZ vom 12.01.2004)
Russland unter Putin