Geldstrafe für Liberale:Die FDP und der lange Schatten Möllemanns

Wegen des Spendenskandals um Jürgen Möllemann müssen die Liberalen 4,3 Millionen Euro Geldstrafe zahlen - mehr als erwartet.

Peter Blechschmidt, Berlin

Die FDP soll wegen illegaler Parteispenden in der Ära das ehemaligen nordrhein-westfälischen Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann eine Strafe von insgesamt 4,337 Millionen Euro zahlen.

Geldstrafe für Liberale: Der Spendenskandal von Jürgen Möllemann kommt den Liberalen teuer zu stehen.

Der Spendenskandal von Jürgen Möllemann kommt den Liberalen teuer zu stehen.

(Foto: Foto: dpa)

Das hat Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) an diesem Donnerstag verfügt. FDP-Bundesschatzmeister Hermann Otto Solms, der auch Bundestagsvizepräsident ist, räumte ein, dass die Sanktion höher ausgefallen ist, als von seiner Partei erwartet.

Ob die Liberalen gegen den Bescheid beim Verwaltungsgericht Berlin Klage erheben werden, soll jedoch erst nach sorgfältiger Prüfung entschieden werden. Möllemann starb 2003 bei einem Fallschirmabsprung; vermutlich nahm er sich das Leben.

Nach den Feststellungen der Bundestagsverwaltung hat Möllemann als damaliger Landesvorsitzender der FDP in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 Bargeld in beträchtlicher Höhe persönlich an den damaligen Landesschatzmeister und späteren Landesgeschäftsführer übergeben. Die Gelder wurden gestückelt, unter falschen Spendernamen auf Konten des Landesverbandes eingezahlt und entsprechend verbucht.

Diese Spenden seien als Verstöße gegen das parteienrechtliche Verbot zu bewerten, Spenden anzunehmen, wenn ihre wahre Herkunft nicht feststellbar sei, befand Lammert. Dass der Schatzmeister die wahre Identität des Spenders gekannt habe, reiche nicht aus.

Liberale kooperativ

Verstöße gegen das Annahmeverbot werden mit dem Dreifachen des widerrechtlich angenommenen Spendenbetrags geahndet. Daraus ergibt sich laut dem Bescheid Lammerts eine Strafzahlung von insgesamt 2,35 Millionen Euro. Weitere 1,1 Millionen Euro verlangt Lammert als Strafe für Verstöße gegen das sogenannte Publizitätsverbot in den Jahren 1998 und 2000. Darunter fallen nicht veröffentlichte Spenden in Form von Wahlkampfmaßnahmen wie Plakat- und Anzeigenaktionen.

Dafür sieht das Parteiengesetz eine Sanktion in Höhe des Zweifachen der nicht in den Rechenschaftsberichten veröffentlichten Beträge vor. Schließlich ging es noch um ein anti-israelisches Faltblatt, das Möllemann im Bundestagswahlkampf 2002 hatte verteilen lassen. Dafür hatte er 980.000 Euro aus eigener Tasche in die Parteikassen geschleust, was allerdings nicht von Anfang an erkennbar war. Diesen Vorgang hatte die FDP selbst angezeigt und vorsorglich auch 873.500 Euro beim Bundestag hinterlegt, ohne damit jedoch schon eine Rechtsverpflichtung anzuerkennen.

Lammert würdigt die Mitwirkung der Liberalen in diesem Fall ausdrücklich und erklärt, dass über die 873.500 Euro hinaus, die einbehalten werden, keine weiteren Sanktionen verhängt werden. Insbesondere wegen ihrer eigenen Anstrengungen zur Aufklärung des Spendenskandals hatte die FDP auf Milde beim Bundestagspräsidenten gehofft. Sie hatte mit einer Strafzahlung von etwa 2,6 Millionen Euro gerechnet. Allerdings war auch schon einmal von Beträgen zwischen zwölf und 15 Millionen Euro die Rede.

FDP: Opfer rechtswidriger Handlungen Einzelner

In seiner Erklärung betont Solms, dass die Partei selbst das Opfer rechtswidriger Handlungen Einzelner geworden sei. Bei der Prüfung des Bescheides, für welche die Partei nun 30 Tage Zeit hat, wollen die Liberalen auch auf Gleichbehandlung mit anderen Parteien achten. Drei Monate vor der Bundestagswahl befürchtet die FDP, dass sich der Bescheid des Bundestagspräsidenten und die damit verbundene Erinnerung an den Spendenskandal negativ auf die Stimmung der Wähler auswirken könnte.

"Die Handlungs- und Kampagnenfähigkeit" der Partei sei durch den Bescheid aber nicht gefährdet, versichert Solms. Neben den eigentlichen Strafzahlungen sind der FDP bereits mehr als 800000 Euro Kosten für Zinsen und Beratung entstanden.

Zum Ausgleich müssen die 17.000 Parteimitglieder in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2004 einen "Möllemann-Zuschlag" auf ihren Beitrag von 1,50 Euro pro Monat zahlen. Die Erhebung dieser Sonderabgabe wurde auf dem jüngsten Landesparteitag um fünf Jahre verlängert.

Mit dem Bescheid vom Donnerstag findet ein fast sechsjähriges Verfahren zumindest einen vorläufigen Abschluss. Vielfach war der Bundestagspräsident dafür kritisiert worden, dass er der FDP zu viele Möglichkeiten zur Stellungnahme eingeräumt habe. Im Laufe des Verfahrens wurde auch der langjährige Fachmann in der Bundestagsverwaltung versetzt, nachdem ihm die FDP Befangenheit vorgeworfen hatte. Die Bundestagsverwaltung hatte allerdings einen Zusammenhang mit der Möllemann-Affäre bestritten.

Lammert erklärte am Donnerstag, die lange Bearbeitungszeit halte sich durchaus im Rahmen vergleichbarer parteienrechtlicher Verfahren. Sie erkläre sich auch daraus, dass man auf parallel laufende strafrechtliche Verfahren habe achten müssen, die erst Mitte 2007 abgeschlossen worden seien.

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