Geheimdienst-Reform:Abhören mit Auflagen

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Kontrolle ist besser: Politische Spionage soll dem BND in Europa künftig nicht mehr möglich sein. (Foto: Soeren Stache/dpa)

SPD und Union wollen die Befugnisse des BND beschneiden - und künftig genauer hinschauen.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Union und SPD sind sich auf der Ebene der Fachpolitiker in den Grundzügen über eine Reform der Geheimdienstkontrolle und des Gesetzes für den Bundesnachrichtendienst (BND) einig. Demnach soll dem BND Wirtschaftsspionage sowie politische Spionage in Ländern und Institutionen der EU unmöglich gemacht werden. Zudem soll die Reform die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste verbessern. Dafür soll dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) ein ständiger Bevollmächtigter zur Verfügung gestellt werden. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat der Haushaltsausschuss des Bundestages in dieser Woche bereits 20 zusätzliche Planstellen für diesen Bevollmächtigten bewilligt, die auf drei bis vier Referate verteilt werden. Unklar ist noch, ob der Bevollmächtigte vom Parlament gewählt wird oder vom PKGr.

Der BND steht in der Kritik, weil ihm die NSA Suchbegriffe unterjubeln konnte, die auf europäische und deutsche Ziele ausgerichtet waren. Und weil er selbst offenbar europäische Institutionen ausgeforscht hat, ohne dass dies durch die Bundesregierung gedeckt war. Europäische Institutionen und Regierungen sollen deshalb künftig vor Ausspähaktionen des BND geschützt werden. Für das weitere Ausland sollen die Regeln strenger werden. Abhöraktionen im Bereich der strategischen Fernmeldeaufklärung sollen künftig vom BND-Präsidenten und vom Bundeskanzleramt genehmigt werden müssen.

Diese Entscheidungen soll das Parlament im Nachgang kontrollieren können. Damit wollen Union und SPD auch sicherstellen, dass das grundgesetzlich geschützte Telekommunikationsgeheimnis künftig jedem Ausländer zumindest in einer Basis-Version garantiert wird.

Um diese Pläne umzusetzen, sollen bis zum Januar zwei Gesetze geändert werden. Die Parlamentarier von Union und SPD bereiten einen Entwurf für die parlamentarische Kontrolle vor, der auch den neuen Bevollmächtigten vorsieht. Die Bundesregierung will die Neuordnung des BND-Gesetzes angehen. Beide Entwürfe sollen zeitgleich im Parlament beraten und bis Sommer 2016 verabschiedet werden. Die Reform soll dann zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Über diese Grundzüge sind sich die zuständigen Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen seit einigen Wochen einig. Eine schriftliche Vereinbarung darüber gibt es bisher nicht. Noch seien die Ideen auch nicht in den Fraktionsgremien besprochen worden, heißt es aus Koalitionskreisen. Die Details seien noch nicht zu Ende verhandelt. Bis alle Fragen geklärt sind, wird es noch einige Verhandlungsrunden geben müssen.

© SZ vom 14.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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