In der "Süddeutschen Zeitung" vom 09.02.2006 wird auf Seite 6 unter der Überschrift "Die fehlenden fünf Seiten - Gysi wehrt sich vor Gericht gegen Herausgabe der Stasi-Akte" über den Gegenstand der Verhandlung berichtet: "Es ging um Gysis Stasi-Akte".
Anzeige
Hierzu stelle ich fest: Gegenstand des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Berlin ist eine von mir erhobene Klage gegen die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, es zu unterlassen, Stasi-Unterlagen Dritten zur Einsichtnahme zu überlassen. Dabei handelt es sich nicht um eine mich betreffende Stasi-Akte, sondern um Akten über den von mir verteidigten Robert Havemann.
Weiter heißt es in dem Artikel: "Der Spiegel" hatte die Akten im Oktober beantragt, und was er bekam, waren Papiere einer "Täterakte" der Birthler-Behörde, in der die Stasi zwei "auftragsgemäß durchgeführte Besuche" dokumentierte. Der "Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit" - Deckname "Gergor" - besuchte da den SED-Gegner Robert Havemann".
Hierzu stelle ich fest: Eine sich auf mich beziehende "Täterakte" der Birthler-Behörde existiert nicht. Ich bin zu keinem Zeitpunkt als ein "Gesellschaftlicher Mitarbeiter für Sicherheit" - Deckname "Gregor" tätig gewesen.
Berlin, den 10.02.2006
Dr. Gregor Gysi
Zum 30. Todestag von Romy Schneider