Gefährliche Straftäter:BGH-Präsident warnt vor "Sicherheitshysterie"

Tadel vom obersten Gericht: In der Debatte um die Sicherungsverwahrung wirft BGH-Präsident Tolksdorf der Politik Kurzatmigkeit und Populismus vor.

W. Janisch

In der Debatte über eine Verschärfung der Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter hat Klaus Tolksdorf, Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), der Politik Kurzatmigkeit und Populismus vorgeworfen. Gesetzentwürfe seien oft mit heißer Nadel gestrickt und mitunter eher an die Boulevardpresse gerichtet. Die Diskussion sei von einer "Sicherheitshysterie" angetrieben, die keine Grundlage in der tatsächlichen Kriminalitätsentwicklung habe.

Gefährliche Straftäter: Klaus Tolksdorf, der Präsident des Bundesgerichtshof, warnt vor der "Sicherheitshysterie" in Deutschland (Archivbild aus dem Jahr 2006)

Klaus Tolksdorf, der Präsident des Bundesgerichtshof, warnt vor der "Sicherheitshysterie" in Deutschland (Archivbild aus dem Jahr 2006)

(Foto: Foto: Reuters)

"Wir leben seit Jahren sehr sicher in Deutschland", sagte Tolksdorf am Donnerstagabend beim Presse-Empfang des BGH in Karlsruhe. Gewalt- und Sexualdelikte seien eher rückläufig, die polizeilich registrierten Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch seit Jahrzehnten auf niedrigstem Niveau.

Trotzdem sei die Zahl der in Verwahrung genommenen Täter seit 1993 um 200 Prozent gestiegen. Die Diskrepanz zwischen gefühlter und tatsächlicher Kriminalitätsbedrohung erscheine größer denn je. Zwar müssten die Ängste ernst genommen werden; "die schrillen Töne, mit denen die Ängste der Öffentlichkeit geschürt und gegen den Rechtsstaat in Stellung gebracht werden", seien jedoch besorgniserregend.

Nach den Worten des langjährigen Strafsenatsvorsitzenden markiert das Jahr 1998 eine Trendwende in der Geschichte der Sicherungsverwahrung, die eine Inhaftierung rückfallgefährdeter Täter auch über den Entlassungstermin hinaus möglich macht. Die Kurzfassung der damaligen Reform laute: "Leichter rein, länger drin, schwerer raus." Hinzugekommen sei seither allerlei kompliziertes Stückwerk: "Die gegenwärtige Rechtslage ist ein Flickenteppich aus kurzatmigen, oft populistischen Einzelkorrekturen und Kompromissformeln: teils lückenhaft, teils überreguliert."

Beim Thema Sicherungsverwahrung - das derzeit auf der rechtspolitischen Agenda der schwarz-gelben Koalition steht - fährt der BGH seit Jahren eine restriktive Linie. Am 23. Februar überprüft der 1. Strafsenat erstmals, ob die seit zwei Jahren mögliche Verhängung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafrecht mit dem Grundgesetz sowie den jüngsten Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Einklang steht.

Reformbedarf sieht Tolksdorf bei den Vorschriften zur Alkoholkontrolle: Der bisher geltende "Richtervorbehalt", der für die Entnahme einer Blutprobe im Regelfall eine richterliche Entscheidung voraussetzt, sollte nach Ansicht des Juristen abgeschafft werden. "Hier ist eher eine Trivialisierung des Richtervorbehalts zu befürchten", sagte Tolksdorf.

Alkohol am Steuer sei ein Massendelikt, bei dem es fraglich sei, was der nächtliche Anruf eines Polizisten beim diensthabenden Richter eigentlich bringen solle - im Gegenteil: Jeder Zeitverzug verschlechtere das Ergebnis der Probe. Zudem gebe es hier keine Anhaltspunkte für drohenden polizeilichen Missbrauch. Ein "Federstrich" des Gesetzgebers erwiese der Sicherheit im Rechts- wie im Straßenverkehr einen großen Dienst.

Skeptisch zeigte sich Tolksdorf gegenüber dem nächste Woche im Bundesrat zu behandelnden Vorstoß Hamburgs und Nordrhein-Westfalens, in internationalen Handelsprozessen Englisch als zweite Gerichtssprache einzuführen. Der Rechtsstandort könne nur verlieren, wenn man den "Heimvorteil Muttersprache" aufgebe.

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