Der Streit zwischen FDP und Union ist beigelegt: Gefährliche Schwerverbrecher sollen auch nach dem Ende ihrer Haft in Gewahrsam bleiben. Die Einrichtungen sollen aber weder Justizvollzugsanstalten noch Psychiatrien sein.
Der wochenlange Streit über die Reform der Sicherungsverwahrung ist beigelegt. Die Regierungskoalition aus Union und FDP will ein neues Unterbringungsgesetz beschließen, mit dem der Staat gefährliche Schwerverbrecher auch nach dem Ende ihrer Haft in Gewahrsam nehmen kann. Dies bestätigten die Innenexperten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl und Wolfgang Bosbach.
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Der Einigung zwischen FDP und Union zufolge sollen psychisch kranke Täter weiter unter "haftähnlichen Bedingungen" in neu zu gründenden Einrichtungen untergebracht werden können. Im Bild: Eine Einzelzelle in der Justizvollzugsanstalt in Offenburg. (© dpa)
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Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) will den Berliner Koalitionskompromiss zur Sicherungsverwahrung jedoch nicht mittragen, wenn dadurch Sicherheitslücken entstehen. "Ich werde nicht zustimmen, solange ich keine ausformulierten Texte habe und solange wir nicht sicher sagen können, dass alle Fälle, die heute unter die nachträgliche Sicherungsverwahrung fallen, auch im künftigen Recht wirklich erfasst sind", erklärte Merk.
Der Einigung zufolge sollen psychisch kranke Täter weiter unter "haftähnlichen Bedingungen" in neu zu gründenden Einrichtungen untergebracht werden können. Diese sollen aber weder Justizvollzugsanstalten noch psychiatrische Anstalten sein, wie Bosbach sagte. In den Einrichtungen sollen die Insassen therapiert werden; zudem sollen alle 18 Monate externe Gutachter prüfen, ob eine Entlassung verantwortbar ist.
Bosbach sagte, die Idee der Fußfessel sei als unpraktikabel verworfen worden. Er räumte ein, dass der Aufbau der neuen Einrichtungen viel Geld kosten werde. Eventuell könnten sich dabei aber mehrere Länder zusammentun. Gegenrechnen müsse man die Kosten für die personalintensive Überwachung von Freigelassenen, die dann wegfalle.
Der FDP-Rechtspolitiker Stephan Thomae schränkte ein, dass die bereits in den vergangenen Wochen aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Straftäter nach dem geplanten Gesetz nicht wieder in Gewahrsam genommen werden können.
Warnung vor Millionen-Kosten
Bundesweit sind bereits rund 15 gefährliche Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. Dutzende weitere könnten folgen. Die Dauer-Überwachung sämtlicher Täter durch die Polizei würde Millionen Euro kosten. Anlass der Reform ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Richter in Straßburg hatten die deutsche Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung für ungesetzlich erklärt.
Zoff im Bundesgerichtshof: Eine Personalie führt zu heftigen Verwerfungen – die Akte Karlsruhe. Seite Drei Jetzt lesen ...
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(dpa/mikö/jab)
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"Der Einigung zufolge sollen psychisch kranke Täter weiter unter "haftähnlichen Bedingungen" in neu zu gründenden Einrichtungen untergebracht werden können."
Das ist Stuss. Bei nachträglich Sicherungsverwahrten handelt es sich, formaljuristisch, nicht um "psychisch kranke" Täter. Sondern um voll schuldfähige. Die als psychisch krank etikettierten bekommen Maßregel nach § 63 StGB.
Offenbar kennen unsere "Innenexperten" das Problem noch nicht einmal, das sie zu lösen haben. Hatten wir schon mal bei der EU-Verfassung. Keiner hat's gelesen, alle durften debattieren und abstimmen.
@Frau Beate Merkfrei
Wenn Sie "lückenlose Sicherheit" wünschen, führen Sie die Pflichtburka ein oder inhaftieren Sie alle Männer über 14 präventiv, oder tun Sie beides.
... Überwachungsanlagen, die aus Kostengründen zentral von mehreren Ländern gemeinsam betrieben werden. Was läge da näher als die mit "Kontrollzentrum" treffend zu benennen. Das kürzt sich auch ganz apart ab.
Die Krux bei der ganzen Sache (und damit auch die Ursache für die ganze Eierei) ist doch, daß man sich endlich ehrlich machen müsste und die "Gefährlichkeit" entweder als Krankheit oder als Straftat bewerten muß um solche freiheitsberaubende Maßnahmen begründen zu können. Ich habe gar nichts gegen eine "Sicherheitsverwahrung" wenn notwendig, weil die Gefahr besteht, daß verursachter Schaden wiederholt verursacht wird - ich verlange nur eine schlüssige Begründung. - Aber Vorsicht, die hätte möglicherweise Auswirkungen auf Handelnde in Branchen, die Schäden verursacht haben und munter weitermachen.
Kommt mir irgendwie bekannt vor:
wir haben keinen "Krieg" - wir haben "kriegsähnliche Zustände".
Hört diese politische V.e.r.a.r.s.c.h.e. denn nie auf?
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Schande über diese Partei. Nur noch Steuern im Kopf. Wo bleibt das was in ihrem Namen steht- Freiheit und der Einsatz dafür.
Die USA haben ihr Guantanamo Deutschland hatte vor der Zerschlagung auch Einrichtungen für genau diesen Zweck. Ein Gesetz aus dem Jahr 1935 machte es möglich.
Strafe muss sein. Dafür gibt es ein StGB und eine StPO.
Paging