Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag der Globalisierungsgegner gegen das Demonstrationsverbot abgelehnt. Der Sternmarsch bis an den Schutzzaun des Tagungsortes bleibt verboten.

Das Bundesverfassungsgericht hat den für den Donnerstag geplanten Sternmarsch von Gipfelgegnern bis an den Schutzzaun um das G-8-Tagungsgelände untersagt.

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Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung am Mittwoch mit Sicherheitsrisiken. Sie folgten damit den Bedenken der Polizei und bestätigten eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald.

Die Richter verwiesen in ihrer Entscheidung ausdrücklich auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen am vergangenen Samstag in Rostock: Angesichts der extrem großen Zahl von gewaltbereiten und sogar als militant einzustufenden Personen stehe zu befürchten, dass es auch an den Tagen des Gipfeltreffens selbst zu gewalttätigen Ausschreitungen kommen werde, hieß es.

Es bestehe die Gefahr, dass der geplante Sternmarsch zu einem besonderen Anziehungspunkt für militante Störer werde. Gleichzeitig rügten die Karlsruher Richter die Polizeiplanungen für Heiligendamm: "An dem Sicherheitskonzept ist an keiner Stelle zu erkennen, dass auch Anliegen der Durchführung friedlicher Demonstrationen, insbesondere solcher mit einer inhaltlichen Stoßrichtung gegen den G8-Gipfel, eingeflossen sind."

Das so genannte Sternmarsch-Bündnis kritisierte den Gerichtsentscheid als "einmaligen und skandalösen Akt gegen die Artikulation politischer Meinung". Die Gerichte erachteten die Gefühle von Staatsbesuchern für wichtiger als das Recht, gegen deren ungerechte Politik zu demonstrieren.

Das Bündnis kündigte an, keine weiteren Veranstaltungen mehr anmelden zu wollen. "Wir sehen uns ab jetzt in keinerlei Verantwortung mehr für den Ablauf von Aktionen und Demonstrationen", sagte Sprecherin Susanne Spemberg.

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(Reuters/dpa/ap)