Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag der Globalisierungsgegner gegen das Demonstrationsverbot abgelehnt. Der Sternmarsch bis an den Schutzzaun des Tagungsortes bleibt verboten.
Das Bundesverfassungsgericht hat den für den Donnerstag geplanten Sternmarsch von Gipfelgegnern bis an den Schutzzaun um das G-8-Tagungsgelände untersagt.
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Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung am Mittwoch mit Sicherheitsrisiken. Sie folgten damit den Bedenken der Polizei und bestätigten eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald.
Die Richter verwiesen in ihrer Entscheidung ausdrücklich auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen am vergangenen Samstag in Rostock: Angesichts der extrem großen Zahl von gewaltbereiten und sogar als militant einzustufenden Personen stehe zu befürchten, dass es auch an den Tagen des Gipfeltreffens selbst zu gewalttätigen Ausschreitungen kommen werde, hieß es.
Es bestehe die Gefahr, dass der geplante Sternmarsch zu einem besonderen Anziehungspunkt für militante Störer werde. Gleichzeitig rügten die Karlsruher Richter die Polizeiplanungen für Heiligendamm: "An dem Sicherheitskonzept ist an keiner Stelle zu erkennen, dass auch Anliegen der Durchführung friedlicher Demonstrationen, insbesondere solcher mit einer inhaltlichen Stoßrichtung gegen den G8-Gipfel, eingeflossen sind."
Das so genannte Sternmarsch-Bündnis kritisierte den Gerichtsentscheid als "einmaligen und skandalösen Akt gegen die Artikulation politischer Meinung". Die Gerichte erachteten die Gefühle von Staatsbesuchern für wichtiger als das Recht, gegen deren ungerechte Politik zu demonstrieren.
Das Bündnis kündigte an, keine weiteren Veranstaltungen mehr anmelden zu wollen. "Wir sehen uns ab jetzt in keinerlei Verantwortung mehr für den Ablauf von Aktionen und Demonstrationen", sagte Sprecherin Susanne Spemberg.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(Reuters/dpa/ap)
Bei meinem Kommentar von 16.24 Uhr handelt es sich um den versehentlich nochmals geposteten Kommentar von 16.20 Uhr. Gegen den Eindruck, ich hätte um 16.24 Uhr gegen die Netiquette oder gegen die AGB verstoßen, verwahre ich mich und schlage für die Zukunft vor, doppelt gepostete Kommentare einfach _ganz_ zu löschen.
Desweiteren finde ich es nicht in Ordnung, dass der Kommentar von 16.20 Uhr zunächst nicht veröffentlicht wurde (warum eigentlich?) und schließlich dann doch - 15 Stunden später!
Ich dachte bis jetzt, dass Detschland ein Land wäre, indem jeder offen seine Meinung aussprechen darf.
Die pragmatische Entscheidung der Richter hat das Prinzip der Gewaltenteilung torpediert.
Auf lange Sicht beschädigen solche Entscheidungen die "Moral" unserer Verfassung.
Langfristige, negative Folgen für unserer Demokratieverständis haben die Richter zu wenig berücksichtigt.
Letztlich degradieren sich Richter so zu Erfüllungsgehilfen der Poliker.
Die Rechtssprechung sollte bei solchen Entscheidung unbestechlich bleiben -
genau dafür gibt es die Gewaltenteilung. Angst ist ebenso ein schlechter Ratgeber
wie der Wille einiger Parteien.
Stephan Krubert EPU
http://epu2007.oyla7.de
einmaligen und skandalösen Akt gegen die Artikulation politischer Meinung.
bis auf das wort "einmalig" sehr gut ausgedrückt.
das es immer mehr brutale ausschreitungen gibt, verwundert mich nicht, denn wir leben in einer zeit, in der es fast unmöglich geworden ist, seine oft berechtigten aggressionen mit der richtigen person auszudiskutieren. übersprungshandlungen sind da vorprogrammiert
und diese zahnlose- tiger-politik führt auch nicht recht in irgendeine verwertbare richtung.
wahrscheinlich essen sie gut, unterhalten sich nett und kommen wieder einmal zu lächerlichen ergebnissen. quatsch da.
...dass die Demonstranten heute schon am Zaun sind ;)
Paging