Die Entscheidung des Oberwaltungsgerichts steht - und sie ist unanfechtbar: G-8-Kritiker müssen dem Gipfeltreffen fernbleiben, das von der Polizei erlassene Demonstrationsverbot im Umkreis von fünf bis zehn Kilometern um den Zaun ist wieder in Kraft.

Globalisierungsgegner müssen dem Ostseebad Heiligendamm beim G-8-Gipfeltreffen fern bleiben.

Anzeige

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald hob eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin auf, das ein von der Polizei erlassenes Demonstrationsverbot im Umkreis von fünf bis zehn Kilometern um den Zaun deutlich eingeschränkt hatte.

Lediglich eine Demonstration auf der Bundesstraße B 105 sei erlaubt, urteilten die Richter. Die Einschränkungen des Versammlungsrechts anlässlich das G-8-Gipfeltreffens seien rechtmäßig und verstießen nicht gegen das Grundgesetz. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hatten die Organisatoren eines Sternmarsches geklagt, die ihren Protest möglichst nah an die Anfang Juni in Heiligendamm tagenden Staats- und Regierungschefs herantragen wollten. Nachdem die Schweriner Richter das genehmigt hatten, legte die Polizei dagegen Protest ein und bekam in diesem Fall nun Recht.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts, "jedenfalls was die von den Antragstellern dieses Verfahrens angemeldete Versammlung betrifft, rechtmäßig und verstoßen nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit", erklärten die Richter in einer als unanfechtbar bezeichneten Entscheidung. Sie gestatteten aber die Durchführung des Sternmarsches auf einer Bundesstraße außerhalb der Verbotszone.

Zuvor hatten die Innenminister von Bund und Ländern die Sicherheitsmaßnahmen rund um den Tagungsort im Grundsatz gerechtfertigt. Allerdings gab es bei einer Konferenz in Berlin unterschiedliche Einschätzungen zwischen Union und SPD über das Ausmaß der Einschränkungen für Demonstranten und Bürger.

Einem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers zufolge geht das Bundeskriminalamt (BKA) davon aus, dass zehn Prozent aller Demonstranten gegen den G-8-Gipfel gewaltbereit sein werden. Das Blatt zitierte den Vorsitzenden des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), der sich auf Angaben der Behörde selbst und des Bundesinnenministeriums im Innenausschuss berief. Demnach rechne das BKA mit 3000 gewaltbereiten G-8-Gegnern bei 30.000 Demonstranten insgesamt. Vor diesem Hintergrund seien die Sicherheitsvorkehrungen nicht überzogen, sagte Edathy.

Rund 16.000 Polizisten sollen das Treffen der Staats- und Regierungschefs der sieben führenden Industrienationen und Russlands im Ostseebad Heiligendamm (6. bis 8. Juni) absichern. Nach Angaben des Chefs der G-8-Polizeiarbeitsgruppe "Kavala", Knut Abramowski, ist in den kommenden Tagen mit Blockadeaktionen am Zaun von Heiligendamm und am Flughafen Rostock-Laage, dem Ankunftsort der Gipfelteilnehmer, zu rechnen.

Die Polizei in Rostock will über eine sogenannte Allgemeinverfügung vom 30. Mai bis zum 8. Juni in einer 200-Meter-Zone vor dem Sicherheitszaun um den G-8-Tagungsort öffentliche Versammlungen verbieten. Während des Treffens - vom 6. bis zum 8. Juni - sollte die Sperrzone auf bis zu sechs Kilometer rund um den Zaun erweitert werden. Auch rund um den Flughafen Rostock-Laage, auf dem die Maschinen mit den G-8-Staats- und Regierungschefs landen und wieder abfliegen werden, sind für die Zeit vom 2. bis 8. Juni Versammlungen untersagt worden.

Bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern wurden Differenzen zwischen den Ressortchefs deutlich. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nannte Darstellungen seines rheinland- pfälzischen Kollegen Karl Peter Bruch (SPD) unzutreffend, der Sicherheitsaufwand werde nur wegen US-Präsident George W. Bush betrieben. Es müsse gewährleistet sein, "dass alle unsere Gäste sicher sind", argumentierte Schäuble ähnlich wie Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU).

Dieser hatte gesagt, der reibungslose Verlauf des Gipfels müsse "unter allen Umständen" sichergestellt werden. Schäuble nannte das Sicherheitskonzept "insgesamt abgewogen". Das Demonstrationsrecht sei gewährleistet.

Der Mainzer Innenminister Bruch hatte den hohen Sicherheitsaufwand vor allem auf die Anforderungen der Amerikaner zurückgeführt. Diese seien "so hoch, dass sie für europäische und deutsche Verhältnisse eigentlich nicht hinnehmbar sind". Die Minister waren sich aber einig darin, dass friedlicher Protest willkommen sei. Gewalttätern, so Beckstein, müsse durch "Stärke vor Ort" aber deutlich gemacht werden, dass sie keine Chance hätten.

Der Rostocker G-8-Polizeichef Abramowski hat "keine Erkenntnisse über Gewalttäter". Es sei allerdings nicht auszuschließen, dass es am Rande der Großdemonstration am Samstag in Rostock zu Störungen komme, sagte er. Diese seien einkalkuliert. "Das gehört zur polizeilichen Pflichterfüllung."

Abramowski zufolge werden 50.000 bis 100.000 Teilnehmer erwartet. Unterdessen darf die rechtsextreme NPD nach einer Entscheidung des Schweriner Verwaltungsgerichts am Samstag in der Landeshauptstadt gegen den G-8-Gipfel demonstrieren.

Die Richter verwarfen am Donnerstag das von der Stadtverwaltung wegen Mangels an Polizeikräften verhängte Demonstrationsverbot. Damit dürfen neben der NPD-Kundgebung auch drei Gegendemonstrationen stattfinden. Die Richter machten der NPD allerdings zur Auflage, ihre Versammlung in einem Außenbezirk abzuhalten. Durch die räumliche Trennung der Veranstaltungen könne der "Gefahr gewalttätiger Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen" hinreichend begegnet werden.

Leser empfehlen 
Lesetipp aus der aktuellen SZ: Die Pflicht zur Kür

Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...

(dpa/Reuters)