Fußball-WM:Wo Schwarz-Rot-Gold verboten ist

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Für Privatleute erlaubt, für Staatssekretäre schwierig: Schwarz-Rot-Gold am Auto. (Foto: Florian Peljak)

Er hat es eilig. Staatssekretär Ralf Kleindiek möchte seinen Dienstwagen zum WM-Halbfinale beflaggen. Wie es sich für einen Staatsbeamten gehört, fragt er um Erlaubnis. Das hätte er mal besser gelassen.

Von Claus Hulverscheidt, Berlin

Wer diese Woche das Glück hat, auf Berlins Straßen eine dunkle Limousine mit getönten Scheiben und Deutschland-Flagge am Kotflügel vorbeibrausen zu sehen, der hat womöglich tatsächlich einen klitzekleinen Blick auf den Bundespräsidenten erhascht. Oder auf die Kanzlerin. Oder auf Ralf Kleindiek.

Kleindiek, Staatssekretär im Familienministerium, schmückt nämlich gern seinen Dienstwagen mit schwarz-rot-goldener Fahne und Außenspiegelüberziehern, um die im fernen Brasilien kickende Fußball-Nationalmannschaft zu unterstützen. Da der 48-Jährige aber ein gewissenhafter Beamter ist, hängt er sein Fähnchen nicht wie Millionen Landsleute einfach in den Wind.

Bloß nicht der Flaggenverordnung widersetzen

Vielmehr bat er das zuständige Innenministerium hochoffiziell um Auskunft darüber, wie die Führungsriege seines Hauses ihrer WM-Begeisterung "durch die Beflaggung unserer Dienstwagen Ausdruck verleihen" könne - ohne mit der Flaggenverordnung in Konflikt zu geraten. So steht es in einem zweiseitigen Schreiben Kleindieks an seine Staatssekretärskollegin Cornelia Rogall-Grothe.

Der Brief ist nicht der erste in dieser Angelegenheit, Rogall-Grothes bisherige Auskünfte waren aber offenbar von einer so staatstragenden Theorielastigkeit, dass sie Kleindiek nicht weiterhalfen. Im jüngsten Schreiben verweist er deshalb darauf, wo er selbst im Zweifel nachschauen würde, nämlich in der "Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996, Abschnitt III".

Kurz vor dem Halbfinale "wird's langsam ernst"

Und auch die Dringlichkeit des Anliegens, das er wegen der allgemeinen Bedeutung in Kopie an die Staatssekretäre aller Fachressorts gesandt hat, kommt in dem Schreiben zum Ausdruck: "Jetzt wird's langsam ernst", schreibt Kleindiek, schließlich stehe Deutschland bereits im Halbfinale.

Seine Kollegin tut ihm schließlich den Gefallen. Doch die Antwort kann Kleindiek nicht gefallen: Abschnitt III regele die Angelegenheit "abschließend", schreibt Rogall-Grothe. "Danach ist die Flaggenführung an Dienstkraftfahrzeugen des Bundes aus Anlass der Fifa-Fußballweltmeisterschaft 2014 nicht vorgesehen." Auch die "Gleichstellung" spreche dagegen: Schließlich seien die Dienstwagen auch zur Frauen-WM nicht beflaggt worden.

Die Staatssekretärin schickt hinterher: "Nachdem Sie nur 'unsere Jungs' mit Euphorie begleiten, drücke ich selbstverständlich auch stets den deutschen Mädels den Daumen." Die spielen im September wieder - um die Qualifikation zur Frauen-WM 2015 in Kanada.

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