Früherer US-Präsident:Bushs Folter-Bekenntnis

George W. Bush gibt zu, als US-Präsident höchstpersönlich "Waterboarding" abgesegnet zu haben. Das muss Folgen haben. Das US-Justizministerium sollte jetzt ein Verfahren wegen Amtsmissbrauchs und Beihilfe zur Folter prüfen.

Hubert Wetzel

Das nennt man wohl ein Geständnis: Als die CIA ihn gefragt habe, ob sie den Al-Qaida-Terroristen Khalid Scheich Mohammed beim Verhör dem sogenannten Waterboarding unterziehen dürfe, habe er eingewilligt, schreibt George W. Bush in seinen Memoiren, die kommende Woche erscheinen.

George W. Bush hat in seiner Amtszeit Folter erlaubt. (Foto: dpa)

Der Pakistaner, einer der Hintermänner der Anschläge vom 11.September 2001, wurde daraufhin von amerikanischen Agenten buchstäblich auf die Folter gespannt - alleine im März 2003 fast zweihundert Mal. Sie fesselten ihn, legten ihm einen Lappen aufs Gesicht und gossen Wasser darauf, sodass Mohammed glaubte zu ertrinken.

Es ist seit längerer Zeit bekannt, dass die CIA Khalid Scheich Mohammed gefoltert hat. Neu dagegen ist, dass der frühere US-Präsident Bush persönlich die Erlaubnis dazu gab. Und spätestens jetzt ist klar, dass Bushs damalige Beteuerungen - "Die Vereinigten Staaten erlauben keine Folter!" - allenfalls zynische Haarspaltereien waren, wahrscheinlich aber glatte Lügen.

Darüber, welche Praktiken den Tatbestand der Folter im streng juristischen Sinne erfüllen, lässt sich zwar streiten. Es müsste aber auch jedem klar sein, dass das Waterboarding, bei dem ein Mensch gezielt in Todesangst versetzt wird, nach allen Maßstäben der Menschlichkeit Folter ist.

Bisher ist die staatlich sanktionierte, nach geltendem US-Recht aber trotzdem illegale Folter während der Bush-Jahre juristisch nicht aufgearbeitet worden. Die Veröffentlichung der Memoiren des Ex-Präsidenten wären ein guter Anlass, um damit anzufangen. Das US-Justizministerium sollte prüfen, ob gegen den früheren Staatschef nicht ein Verfahren wegen Amtsmissbrauchs und Beihilfe zur Folter eröffnet werden muss.

© SZ vom 05.11.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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