Freizügigkeit in der EU:EuGH stärkt Rechte gleichgeschlechtlicher Ehepaare

Europäischer Gerichtshof

Der EuGH hat entschieden, dass gleichgeschlechtliche und gemischtgeschlechtliche Paare dieselben Freizügigkeitsrechte haben.

(Foto: dpa)

Ein Amerikaner wollte bei seinem Mann in Rumänien leben. Die Behörden verweigerten das. Der Europäische Gerichtshof gibt dem Paar nun recht.

Das Ehepaar wollte endlich zusammen nach Rumänien ziehen, wo einer der beiden geboren und zu Hause war. Kein Problem, dachten die beiden, dank EU-Gesetzgebung: Die Freizügigkeit von Unionsbürgern schließt ein, Ehepartner in die EU zu holen - auch wenn sie eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, im vorliegenden Fall zum Beispiel die US-amerikanische.

Doch die rumänischen Behörden verweigerten eine Aufenthaltserlaubnis, die über drei Monate hinausgeht. Der Grund: Die beiden Ehepartner sind Männer. Sie haben in Brüssel geheiratet. In Rumänien wird ihre gleichgeschlechtliche Ehe aber nicht anerkannt.

Der Rumäne und der Amerikaner klagten sich durch das rumänische Justizsystem, bis der Fall schließlich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) landete. Dieser hat am heutigen Dienstag entschieden: Staatsbürger aus EU-Ländern dürfen ihre Ehepartner für ein langfristiges Zusammenleben nachholen, egal welches Geschlecht diese haben. Zwar haben die EU-Länder einen Spielraum bei der Umsetzung der Richtlinie. Doch sie müssen gleichgeschlechtlichen Partnern dieselbe Aufenthaltsgenehmigung erteilen wie gemischtgeschlechtlichen.

In der Urteilsbegründung heißt es: "Der Gerichtshof stellt fest, dass im Rahmen der Richtlinie über die Ausübung der Freizügigkeit der Begriff 'Ehegatte' - der eine Person bezeichnet, die mit einer anderen durch den Bund der Ehe vereint ist - geschlechtsneutral ist und somit den gleichgeschlechtlichen Ehegatten eines Unionsbürgers einschließen kann." Das bedeute aber nicht, dass das Land die Ehe darüber hinaus anerkennen müsse. Der EuGH weist explizit auf diese Grenze der Entscheidung hin: "Insbesondere verpflichtet sie diesen Mitgliedstaat nicht dazu, in seinem nationalen Recht das Institut der Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts vorzusehen."

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