Freiwilligendienst bei Bundeswehr und zivilen Einrichtungen:Bufdis und Bundis sollen Steuern zahlen

Die Wehrpflicht ist abgeschafft, doch noch immer gibt es Menschen, die Dienst am Vaterland tun: Bundeswehrsoldaten, die sich für 23 Monate verpflichten oder die sogenannten Bufdis, die freiwillig Zivildienst leisten. Jetzt plant die Bundesregierung, ihre Bezüge zu besteuern - teilweise sogar rückwirkend.

Von Guido Bohsem, Berlin

Die schwarz-gelbe Koalition will einen neuen Anlauf zur Besteuerung von Wehrdienstleistenden und zivilen Freiwilligendiensten (Bufdis) nehmen. Während die Wehrdienstler in diesem Jahr noch die volle Steuerfreiheit ihrer Bezüge genießen können, wird der Fiskus bei den Bufdis bereits im laufenden Jahr Ansprüche geltend machen.

Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, den das Kabinett an diesem Mittwoch beschließen will. Das sogenannte Taschengeld für die Bufdis soll wie bislang steuerfrei sein, auf alle anderen Bezüge sollen die Freiwilligen hingegen Abgaben zahlen und zwar auch rückwirkend von Anfang 2013 an.

Union und FDP hatten bereits im vergangenen Jahr versucht, die Besteuerung einzuführen. Das Vorhaben war Teil eines Gesetzespakets, das aus anderen Gründen im Vermittlungsausschuss scheiterte. Bis auf die unterschiedliche Behandlung von Wehrdienstleistenden und den Teilnehmern am Freiwilligendienst hat sich in der Sache nichts geändert.

Nur der Sold und die medizinische Versorgung soll steuerfrei bleiben

Seit Mitte 2011 ist die Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt. Sie wurde durch den freiwilligen Wehrdienst ersetzt, der 23 Monate dauert. Derzeit sind alle Bezüge der Soldaten und auch die der Teilnehmer des Freiwilligendienstes steuerfrei gestellt. Dabei handelt es sich allerdings um eine Billigkeitsregelung. Künftig sollen Steuern auf Zuschläge, besondere Zuwendungen, unentgeltliche Unterkünfte und Verpflegung erhoben werden, der Sold und auch die medizinische Versorgung soll steuerfrei bleiben.

Die steuerliche Belastung ist demnach weder für die zivilen noch für die soldatischen Freiwilligen hoch. Für Reservisten sollen auch weiterhin alle Bezüge nicht besteuert werden, weil sie ja ohnehin die Unterbrechung ihres Berufslebens hinnehmen müssen. Der Berliner Steuerprofessor Frank Hechtner kritisierte, dass zivile und soldatische Freiwillige nicht gleichbehandelt werden. "Es liegt eine Benachteiligung der Bufdis vor", sagte er.

Mit einem anderen Teil des Gesetzes will die Koalition die sogenannten Cash-GmbHs verbieten. So heißt eine zuletzt immer stärker verbreitete Möglichkeit, die Erbschaftsteuer zu umgehen.

Ferner planen Union und FDP eine Mehrwertsteuer-Befreiung für Regisseure und Choreografen, die an Theatern oder Opernhäusern arbeiten. Letzteres verursacht Steuerausfälle von 15 Millionen Euro im Jahr. Wahrscheinlich fällt auch deshalb die Begründung so ausführlich aus. Die Befreiung sei geboten, so heißt es in dem Gesetzesentwurf, "weil Bühnenregisseure für die Inszenierung prägend und wesentlich sind, indem sie auf die Gestaltfindung der künstlerischen Darstellung Einfluss nehmen". Der Regisseur und der Choreograf prägten den Charakter der Vorstellung in künstlerischer und kreativer Hinsicht. Eine Theateraufführung wäre ohne sie nicht denkbar.

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