Flüchtlinge in Frankreich:Solidarität ohne Strafe

Flüchtlinge in Frankreich: Landry wurde angeklagt, weil sie Flüchtlingen über die Grenze geholfen haben soll.

Landry wurde angeklagt, weil sie Flüchtlingen über die Grenze geholfen haben soll.

(Foto: Valery Hache/AFP)

Flüchtlingshelfer dürfen Migranten ohne Aufenthalts­erlaubnis helfen, urteilt das Verfassungsgericht.

Von Nadia Pantel, Paris

Martine Landrys Einsatzort ist die Mittelmeerpromenade im südfranzösischen Menton, zwischen Yachthafen und Bahnhof. Andere Rentner haben hier ihre Boote liegen, die 73-jährige Landry trägt Warnweste statt Segeljacke. Landry beobachtet in Menton für die Menschenrechtsorganisation Amnesty International die französisch-italienische Grenze. Flüchtlinge, die aus Afrika über Libyen nach Italien gekommen sind, versuchen hier täglich nach Frankreich einzureisen - und werden genauso täglich von der französischen Polizei zurück über die Grenze geschickt. Seit 2011 steht die schmale, weißhaarige Landry regelmäßig neben den Uniformierten und dokumentiert, ob die Rechte der Flüchtlinge gewahrt werden. Und seit Freitagmittag hat Landry Gewissheit, dass sie ihre Arbeit fortsetzen kann. Im August 2017 war ein Verfahren gegen die Freiwillige eröffnet worden. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, "zwei minderjährigen Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung den Grenzübertritt erleichtert" zu haben. Knapp ein Jahr später wird Landry freigesprochen. Sie hatte zwei jugendliche Flüchtlinge aus Guinea auf französischer Seite der Grenze begleitet und dort zur Polizeistation gebracht. Doch das Verfahren gegen die Rentnerin war für viele in Frankreich zum Symbol einer Politik geworden, die sich im Umgang mit Flüchtlingen und Migranten darauf beschränkt, über möglichst effektive Abschreckung und Grenzsicherung nachzudenken.

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