Seyran Ates, türkischstämmige Juristin und Frauenrechtlerin, behauptet: Gewalt ist im Islam akzeptiert. Die Muslime lebten zwar in Deutschland, aber in einer parallelen Gesellschaft - die von der Politik noch befördert würde.
Seyran Ates hat lange als Anwältin in Berlin die Rechte muslimischer Frauen vor Gericht verteidigt. Im vergangenen Jahr gab sie ihre Anwaltszulassung nach Morddrohungen gegen sie zurück. Im Jahr 2003 ist ihr Buch "Große Reise ins Feuer - Die Geschichte einer deutschen Türkin" erschienen.
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sueddeutsche.de: Frau Ates, eine deutsche Richterin hat einer Marokkanerin die vorzeitige Scheidung verweigert mit dem Hinweis, Gewalt sei Teil der islamischen Kultur. Unabhängig davon, dass sie den Koran über das Grundgesetz gestellt hat: Gibt es eine andere Gewaltkultur im Islam?
Seyran Ates: Das kann man ganz definitiv mit einem Ja beantworten. Gewalt als Züchtigungsmittel gegenüber Kindern und Frauen hat im muslimischen Milieu eine viel höhere Anerkennung als in der deutschen Gesellschaft.
sueddeutsche.de: Woran liegt das?
Ates: Wir leben in zwei verschiedenen Gesellschaften. Auf der einen Seite die europäische, aufgeklärte, deutsche Gesellschaft. Zwangsheirat, sexuelle Aufklärung, Selbstbestimmung, das sind alles Themen, die in dieser Gesellschaft abgearbeitet wurden. Diese Entwicklung fehlt in der islamischen Gesellschaft.
sueddeutsche.de: Die meisten Muslime leben seit Jahren in Deutschland. Wie kann es sein, dass so viele von der Aufklärung völlig unbeeindruckt sind?
Ates: Wir müssen erst mal akzeptieren, dass es ein muslimische Parallelgesellschaft in Deutschland gibt. Das haben viele noch nicht begriffen. Ich sage einfach: Die Richterin hat Recht! Natürlich war ich auch erst erschrocken. Ich dachte erst, das ist doch menschenverachtend, zu sagen, du musst länger mit deinem gewalttätigen Mann zusammen bleiben, weil das Teil deiner Kultur ist.
sueddeutsche.de: Und dann?
Ates: Dann dachte ich: Im Grunde genommen hat sie nur das ausgesprochen, was in Deutschland längst Normalität ist, nämlich mit zweierlei Maß zu messen. Wie haben in vielen Lebensbereichen doppelte Standards. In der Schule können sich muslimische Mädchen vom Sport- und Schwimmunterricht, von Klassenfahrten befreien lassen. Polygamie unter Muslimen wird geduldet. Ehrenmord wird vor Gericht als Totschlag behandelt. Es ist haarsträubend, wenn jetzt Politiker sagen, solche Richtersprüche führten in ein Parallelgesellschaft. Wir sind doch längst mitten drin.
sueddeutsche.de: Welche Wirkung wird der Skandal auf die Muslime haben?
Ates: Die Verbände werden jetzt erklären müssen, ob der Vers 4,34 im Koran, in dem vom Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber der Frau gesprochen wird, ob dieser Vers in der letzten Konsequenz bedeutet, die Frau darf geschlagen werden. Da werden viele muslimische Menschen sagen, das ist absurd, natürlich erlaubt der Koran das nicht. Die Fundamentalisten dürften das anders sehen.
sueddeutsche.de: Würden sich die Muslime in Hamburg, Berlin und Köln von einer Distanzierung der Verbände beeindrucken lassen?
Ates: Im Gegenteil. Ehemänner meiner ehemaligen Mandaten haben sich immer wieder auf den Koran berufen. Die werden sich von der Richterin jetzt noch bestätigt fühlen.
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(sueddeutsche.de)
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für alle, denen es an der nötigen distanz zu ihnen im detail selbst durch den presserummel kaum bekannten vorgängen fehlt und deren rationalität juristischen entscheidungen gegenüber gegen null geht, nachfolgend ein beispiel höchstrichterlicher rechtsprechung auf dem boden nationalen und internationalen rechts. (falls die frau richterin mit ihrer entscheidung tatsächlich ein zeichen setzten wollte, war die absicht wohl löblich - wofür ihr respekt zu zollen wäre -, aber die grenze im detail möglicherweise überschritten)
a) Zur kollisionsrechtlich gebotenen Anwendung religiösen (hier: islamisch- schiitischen) Rechts durch deutsche Gerichte.
b) Zum Verfahren und zu den Voraussetzungen der Inlandsscheidung (hier) iranischer Staatsangehöriger schiitischen Glaubens auf Antrag der Ehefrau.*)
BGH, Urteil vom 06.10.2004 - XII ZR 225/01
Frau Ates spricht nur aus, was wir alle tagtäglich erleben, aber aus falschverstandener Toleranz nicht sagen. Wenn ich mitbekomme, dass sogar im Kindergarten kleine Mädchen bereits Kopftuch tragen müssen und nicht an den sportlichen Aktivitäten teilnehmen sollen, kann ich nur noch erschrecken über unsere als Toleranz getarnte Gleichgültigkeit. Aus eben dieser Gleichgültigkeit lassen wir zu, dass demokratische Grundrechte und die Rechte der Frau mit Füßen getreten werden und unterwandern damit unsere eigenen, jahrhundertelang hart erkämpften Rechte. So sehr ich Herrn Prantl eigentlich schätze, diesmal hat er unrecht: Er verkennt und unterschätzt auf fatale Weise das eigentliche Problem. Ich weiß nicht, ob es vielleicht daran liegt, dass Herr Prantl ein Mann ist und ihm daher noch nie auf der Straße gesagt wurde: Du bis Freiwild für uns, denn ihr deutschen Frauen seid alle Schlampen und kleidet Euch nicht korrekt. Spätestens nach solchen Sätzen wird man (bzw. frau) hellhörig.
Sorry, falsche Taste.
Aber lese ich da wirklich richtig?
Frau Ates sollte als Juristin wissen: In Deutschland gilt (noch) deutsches Recht und nicht die Sharia.
Die Richterin war nicht bei Sinnen, als sie diese Verhandlung abgelehnt hat.
Oder sie war zu feige, sich mit den wahrscheinlichen Repressalien aus der muslimischen Ecke auseinander zu setzen.
Solche Leute verdienen nicht, in der Justiz zu arbeiten und sie sollte sofort entfernt werden.
Und zwar engültig aus der Justiz und ohne Versorgungsansprüche.
Wehret den Anfängen!
Man muss schon verwundert Lesen, welche Lügen einfach so veröffentlicht werden.
Entweder hat Frau Ates nicht mitbekommen, dass dem Mann ein Näherungsverbot auferlegt bekommen hat, und keinesfalls wie im Interview von ihr behauptet nun seine Frau schlagen darf, oder der Interviewpartner hat journalistisch versagt, Fr. Ates auf ihre gestörte Wahrnehmung hinzuweisen.
So oder so hat zudem der Redakteur versagt, indem er zugelassen hat, dass die Lüge, der Mann dürfe nun seine Frau schlagen, hier einen falschen eindruck erzeugt.
Bei der Häufigkeit, mit der gegenwärtig Sachverhalte irreführend und verfälschend durch die Presse wiedergegeben werden, ist Methode zu vermuten.
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