Die spanische Staatsanwaltschaft hat Einspruch gegen die Einleitung von Ermittlungen wegen Verbrechen des Franco-Regimes erhoben.
Die Anklagebehörde legte am Montag Rechtsmittel gegen eine entsprechende Entscheidung des Untersuchungsrichters Baltasar Garzón ein.
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Diktator Franco (© Foto: AP)
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Der Untersuchungsrichter stuft die Gräueltaten im spanischen Bürgerkrieg (1936-1939) und während der anschließenden Diktatur (1939-1975) des Generals Francisco Franco als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein und ordnete die Einleitung von Ermittlungen an.
Die Staatsanwaltschaft begründete ihren Einspruch damit, dass Garzón in dieser Sache nicht zuständig sei. Die Entscheidung über die Einleitung von Untersuchungen müssten die Gerichte an den jeweiligen Orten treffen, an denen die Verbrechen begangen worden seien.
Der Staatsanwalt Javier Zaragoza wies nach Angaben der Online-Ausgabe der Zeitung El País darauf hin, dass die Gräueltaten gewöhnliche Straftaten gewesen seien und daher längst verjährt seien.
Jahzehntelanges Stillschweigen
Außerdem könne den Verantwortlichen aufgrund des Amnestie-Gesetzes von 1977, das einen Schlussstrich unter dieses Kapitel der spanischen Geschichte ziehen sollte, nicht mehr der Prozess gemacht werden. Im Bürgerkrieg waren rund 600.000 Menschen getötet worden.
Selbst nach Ende des Krieges ließ Franco Schätzungen zufolge etwa 150.000 politische Gegner erschießen. Noch heute liegen rund 40.000 Tote in namenlosen Massengräbern. Viele von ihnen gelten weiterhin offiziell als verschwunden.
Die "Hinrichtungskomitees" der Republikaner sollen im Bürgerkrieg bis zu 60.000 Menschen umgebracht haben.
Nachdem die politischen Parteien in Spanien jahrzehntelang Stillschweigen über diese Geschehnisse gewahrten, ordnete Garzón die Einleitung von Ermittlungen an. Dazu will er 19 Massengräber mit Hinrichtungsopfern öffnen lassen.
Auch die Leiche des im August 1936 von Franco-Anhängern erschossenen Dichters Federico García Lorca soll exhumiert werden.
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(dpa/odg)
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Die Staatsanwaltschaft betätigt sich im Sinne des Staates.
Die Verbrechen sind durch das Amnestie-Gesetz von 1977 nicht mehr verfolgbar.
Nun, der Staat, das sind in dieser Definition ganz offensichtlich seine Eliten - und die definieren, was Verbrechen ist. Verbrechen ist demnach nicht, was zur Erhaltung der Macht der Eliten dient.
Die Verbrechen sind durch das Amnestie-Gesetz von 1977 nicht mehr verfolgbar.
Ob es zudem im Sinne einer ausgesöhnten Gesellschaft ist, Verbrechen, die rund 70 Jahre zurückliegen noch juristisch aufzuarbeiten, darf durchaus bezweifelt werden.
Wenn man dann noch die Tatsache berücksichtigt, dass es im spanischen Bürgerkrieg nicht nur von franquistischer Seite sondern auch von der republikanischen Seite grässliche Gäueltaten, vor allem an katholischen Christen und Geistlichen, gegeben hat, möchte man den Spaniern wünschen, dass sie ihre Geschichte von Historikern aufarbeiten lassen sollten und nicht von Juristen. Gerechtigkeit ist nach einem solch langen Zeitraum auf Erden nicht mehr erreichbar. Wenn es denn noch irgendeinen damals sehr jungen und heute sehr alt Gewordenen träfe, der vor Gericht käme, würde das noch der Gerechtigkeitsfindung dienen? Wohl kaum.
beschäftigt sich keiner mit den sachlichen Argumenten? Auch nach der deutschen Rechtsordnung wird zunächst die Zuständigkeit geprüft. Wenn, was wir hier unterstellen müssen, da uns vermutlich die bessere Sachkenntnis fehlt, zutrifft, dass es in Spanien für diese Delikte keine Zentrale Anklagebehörde/Untersuchungsbehörde gibt (den Untersuchungsrichter gibt es vergleichbar bei uns nicht), sondern, dass jeder Untersuchungsrichter - nur- auf seinen Dienstbezirk beschränkt Anträge auf Strafverfügung bei der jeweiligen StA stellen kann, dann spricht einiges dafür, dass der gestellte Antrag schon deswegen unzulässig ist.
Wenn er zudem noch voraussichtlich zwischenzeitlich verjährte Delikte betrifft, dann schon zweimal.
(nur zur Erinnerung, bei uns mußten auch mehrfach (!) die Verjährungsfristen für Mord jeweils vor Ablauf der Frist verlängert werden (heute sind Morde unverjährbar); wenn die Spanier das verpennt haben, dann sind die Täter raus..)
und die übrigen Organe der spanischen Justiz werden genauso aus der Franko-Zeit stammen, wie die deutsche Justiz größtenteils aus der Naz.izeit stammte. Da wurde nach 1949 "gemauert".
Ein schöner Film zu diesem Thema ist "Rosen für den Staatsanwalt".
...der Reichen, Mächtigen oder Profiteure des ehemaligen Regimes hat denn so die Hosen voll? Was schlummert denn da was keinesfalls ans Licht kommen soll? Ich fühle mich an die Aufarbeitung der Pinochet-Ära erinnert....(und da gabs Gräueltaten am Fliessband)
Paging