Die spanische Staatsanwaltschaft hat Einspruch gegen die Einleitung von Ermittlungen wegen Verbrechen des Franco-Regimes erhoben.

Die Anklagebehörde legte am Montag Rechtsmittel gegen eine entsprechende Entscheidung des Untersuchungsrichters Baltasar Garzón ein.

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Diktator Franco (© Foto: AP)

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Der Untersuchungsrichter stuft die Gräueltaten im spanischen Bürgerkrieg (1936-1939) und während der anschließenden Diktatur (1939-1975) des Generals Francisco Franco als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein und ordnete die Einleitung von Ermittlungen an.

Die Staatsanwaltschaft begründete ihren Einspruch damit, dass Garzón in dieser Sache nicht zuständig sei. Die Entscheidung über die Einleitung von Untersuchungen müssten die Gerichte an den jeweiligen Orten treffen, an denen die Verbrechen begangen worden seien.

Der Staatsanwalt Javier Zaragoza wies nach Angaben der Online-Ausgabe der Zeitung El País darauf hin, dass die Gräueltaten gewöhnliche Straftaten gewesen seien und daher längst verjährt seien.

Jahzehntelanges Stillschweigen

Außerdem könne den Verantwortlichen aufgrund des Amnestie-Gesetzes von 1977, das einen Schlussstrich unter dieses Kapitel der spanischen Geschichte ziehen sollte, nicht mehr der Prozess gemacht werden. Im Bürgerkrieg waren rund 600.000 Menschen getötet worden.

Selbst nach Ende des Krieges ließ Franco Schätzungen zufolge etwa 150.000 politische Gegner erschießen. Noch heute liegen rund 40.000 Tote in namenlosen Massengräbern. Viele von ihnen gelten weiterhin offiziell als verschwunden.

Die "Hinrichtungskomitees" der Republikaner sollen im Bürgerkrieg bis zu 60.000 Menschen umgebracht haben.

Nachdem die politischen Parteien in Spanien jahrzehntelang Stillschweigen über diese Geschehnisse gewahrten, ordnete Garzón die Einleitung von Ermittlungen an. Dazu will er 19 Massengräber mit Hinrichtungsopfern öffnen lassen.

Auch die Leiche des im August 1936 von Franco-Anhängern erschossenen Dichters Federico García Lorca soll exhumiert werden.

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(dpa/odg)