Fortpflanzung:Kinderwunsch erfüllen: Technisch möglich, rechtlich schwierig

Illustration unerfüllter Kinderwunsch

Die Ursachen für einen unerfüllten Kinderwunsch sind vielfältig - die Methoden zur Abhilfe leider nicht: In Deutschland setzt die Rechtslage enge Grenzen.

(Foto: dpa)

Mehr als eine Million Menschen in Deutschland sind ungewollt kinderlos. Eine Messe in Berlin macht ihnen Hoffnung. Lösungen für ethische Fragen hat sie nicht parat - dazu bräuchte es eine Rechtsreform.

Kommentar von Ulrike Heidenreich

In einem Berliner Hotel treffen an diesem Wochenende die widersprüchlichsten Gefühle aufeinander: die Hoffnung auf Glück sowie eine Mischung aus Unbehagen und Grusel. Das Problematische an der ersten kommerziellen Kinderwunsch-Messe in Deutschland ist, dass Reproduktionsmediziner aus dem Ausland Methoden anbieten, die hierzulande verboten sind. Es ist unvorstellbar, wie weit die Fortpflanzungstechnik weltweit gediehen ist.

Das Embryonenschutzgesetz ist 27 Jahre alt - und greift zu kurz

Paare, die sich vergeblich nach einem eigenen Kind sehnen, gehen oft beschwerliche Wege. Sie bringen Hormonbehandlungen, Inseminationen, künstliche Befruchtungen hinter sich, oder sie ringen sich zur Samenspende durch, die in Deutschland erlaubt ist, sofern sie nicht anonym erfolgt. 1,5 Millionen Menschen in Deutschland leiden unter ungewollter Kinderlosigkeit. Wer nach zig Fehlversuchen immer noch nicht aufgeben mag, den empören die Slogans internationaler Kliniken auf der Messe kaum. Die werben mit einer "großen Leihmutter-Auswahl, hoher Erfolgsquote" oder "attraktiven Samenspendern, anonym".

In vielen europäischen Ländern und den USA hat sich ein Reproduktionsmarkt entwickelt. Anonyme Eizell- und Samenspenden oder Leihmütter werden dort gegen gutes Geld vermittelt. In Deutschland hingegen gibt es ein Embryonenschutzgesetz, das 27 Jahre alt ist und all dies untersagt. Es hat sich schon oft als unvereinbar mit der rapide voranschreitenden Medizin erwiesen. Mehrmals musste es, nach langem Ringen um bioethische Standards, angepasst werden; etwa bei der Verwendung von embryonalen Stammzellen oder der Prä-Implantations-Diagnostik. Der Ethikrat dringt auf neue gesetzliche Grundlagen. Eine Kommission will in diesem Jahr Vorschläge machen. Höchste Zeit. Es fehlen Maßstäbe, die Bestand haben, auch wenn die Labortechnik fortschreitet.

Bis Klarheit herrscht, werden kinderlose Paare sich im Ausland helfen

Denn bis Klarheit herrscht, werden Paare weiterhin ein paar Autostunden jenseits der Grenzen das Glück suchen, etwa 3000 sind es geschätzt pro Jahr. Sie liefern sich zum Beispiel in Tschechien einem Mediziner aus, der zunächst einheimischen, einander unbekannten Frauen und Männern Ei- und Samenzellen abkauft. Im Labor führt er sie dann nach Gutdünken zusammen. Einen entstandenen Embryo, zwei bis drei Tage alt, setzt er seiner Kundin ein.

Kehrt die tatsächlich schwanger zurück nach Hause, fragt kein Mensch, ob das Baby im Hotelbett oder im Labor gezeugt wurde. Bringt sie es zur Welt, gilt sie allen als biologische Mutter. Was aber, wenn das Kind später mehr wissen will? Der Bundesgerichtshof hat schon vor Jahren geurteilt, dass jedes Kind das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung hat. Dies aber können nicht alle Aussteller auf der Berliner Messe bieten. Viele Spender sind ja anonym.

Es gibt einen Verein namens "Spenderkinder", in ihm haben sich Erwachsene zusammengetan, die einst durch Samenspende gezeugt wurden. Dieser Verein rät vom Besuch der Messe ab. Sei der Kinderwunsch auch noch so stark - oft werde vergessen, dass alle Babys Würde und Rechte haben. Sie wachsen zu Erwachsenen heran, und es ist eine Form der seelischen Grausamkeit, einen Zustand zu schaffen, der Menschen die Erfüllung des grundlegendsten Wunsches versagt, das Wissen um ihre Identität.

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