Von C. Hulverscheidt

Bund und Länder einigen sich auf Details der Föderalismusreform. Die vereinbarte Schuldenbremse könnte sich als löchrig erweisen.

Bund und Länder werden sich auch in Zukunft über die im Grundgesetz verankerten Grenzen der Staatsverschuldung hinwegsetzen können. Das geht nach Informationen der Süddeutschen Zeitung aus den Unterlagen für die abschließende Sitzung der Föderalismuskommission am Donnerstag hervor, die jetzt von der zuständigen Arbeitsgruppe gebilligt wurden.

Oettinger Struck AP

Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU, links) und SPD-Fraktionschef Peter Struck leiten gemeinsam die Föderalismuskommission. (© Foto: AP)

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Danach dürfen sich die Länder in konjunkturell normalen Zeiten nicht mehr verschulden, die Nettokreditaufnahme des Bundes wird auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) begrenzt. Ob die Zeiten aber normal sind, bleibt der Deutungshohheit der jeweiligen Regierungsfraktion oder -koalition überlassen.

Abweichung möglich

So kann etwa der Bundestag mit Kanzlermehrheit, also der Mehrheit aller Abgeordneten, Abweichungen von der Schuldenregel beschließen. Forderungen aus den Reihen von Union und FDP, für einen solchen Beschluss ein höheres Quorum in der Verfassung zu verankern, etwa eine Zwei-Drittel-Mehrheit, wurden in der Arbeitsgruppe zurückgewiesen.

Damit könnte sich die in der vergangenen Woche vereinbarte "Schuldenbremse" für den Staat am Ende als ähnlich löchrig erweisen wie die derzeit geltende Regelung. Sie besagt, dass die Nettokreditaufnahme des Bundes nur dann höher ausfallen darf als die Summe der Investitionen, wenn mit den zusätzlichen Schulden eine "Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" abgewendet werden soll.

Diese Ausnahmeklausel wurde von den verschiedenen Regierungen der vergangenen Jahrzehnte aber immer wieder nach Gutdünken ausgelegt. Künftig soll die Neuverschuldung die Marke von 0,35 Prozent des BIP nur bei einer "Naturkatastrophe oder einer vergleichbaren Notsituation" überschreiten dürfen. Ob eine solche "Notsituation" vorliegt, entscheiden aber allein die Regierenden.

Entsprechend skeptisch beurteilt die derzeitige Opposition die Pläne. Der FDP-Finanzexperte Volker Wissing, der auch Mitglied der Föderalismuskommission ist, sagt, seine Partei werde der Reform nur zustimmen, wenn sichergestellt sei, "dass ein Missbrauch der Schuldenbremse mit Hilfe der Kanzlermehrheit nicht möglich ist".

Widerstand in Geberländern

Notwendig sei eine exakte Formulierung des entsprechenden Grundgesetzartikels 115 und der zugehörigen Ausführungsgesetze. Weil sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat Verfassungsänderungen mit Zwei-Drittel-Mehrheit billigen müssen, ist die große Koalition bei der Verabschiedung der Reform auf die Hilfe der FDP angewiesen. Die Liberalen sind in fünf Bundesländern an der Regierung beteiligt.

Noch nicht endgültig entschieden ist auch die Frage, in welchem Umfang die ärmsten Länder bis zum Inkrafttreten der Schuldenbremse unterstützt werden sollen und wer die Kosten trägt. Anspruchsberechtigt sollen Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin, Sachsen-Anhalt und das Saarland sein.

In einigen Geberländern regt sich aber noch Widerstand, darunter in Baden-Württemberg. Das ist insofern pikant, als Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) die Föderalismuskommission gemeinsam mit SPD-Fraktionschef Peter Struck leitet. Oettinger gab sich allerdings optimistisch: "Ich sehe die Chance auf eine gemeinsame und tragfähige Konzeption für eine Schuldenregel und Schuldenhilfe für größer an als jemals zuvor", sagte er.

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(SZ vom 11.02.2009/cop)